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Impressum im Katalog Pflicht?

topptsf

127.0.0.1

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

Bonjour ...
hier handelt nicht der Editor des Kataloges (Ihr Arbeitgeber) als Verantwortlicher im Rahmen des Presserechts, sondern Ihr Händlerkunde.
Dieser tritt als Herausgeber des Kataloges gegenüber dem Endkunden auf. In der Regel werden solche Kataloge vor der Auslieferung mit dem Einband des Händlers (Logo, Adresse ...) versehen.
Ein Impressum im hier diskutierten Stil wäre für den Zwischenhändler kontra-produktiv, da er die Abwanderung des Kunden an den Hersteller riskiert, indem der Kunde mit dem Hersteller möglicherweise günstigere EK-Preise und Zahlungsziele vereinbaren kann.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

RalliRaser;2071237 @ berniecook Was soll das CE Zeichen mit dem Impressum zu tun haben? Die einschlägigen EU Richtlinien haben ebenfalls nichts mit dem Impressum zu tun. Der Vertreiber wird schon selbst prüfen schrieb:
Hallo,
Danke für Deine Gegenfrage. Mit dem Impressum im Sinne von Impressum wie Du es nennst, nichts.
Da aber im Katalog häufig zugesicherte Eigenschaften der Produkte wiedergegeben werden, die sicherheitsbezogen sind, muss folglich im Sinne der EU-Vorschriften auch in diesem Katalog eine "ladbare" Anschrift vorhanden sein, wenn der Händler nicht die Herstellerverantwortung übernimmt. Und von dieser Seite aus gesehen fällt ein solches Dokument eben auch unter diese Vorschriften. Mit dem CE Zeichen bestätige ich am Produkt, dass ich die Vorschriften eingehalten habe (sprich ich habe eine Betriebsanleitung erstellt, bestätige dass alle zugesicherten Eigenschaften in Bezug auf Sicherheit eingehalten sind und bescheinige das alles auch noch mit der CE-Erklärung.

Rechtliche Bedenken sehe ich da, dass ein Händler mit einem Katalog arbeitet, des keinerlei Bezug auf den eigentlichen Hersteller enthält. Ich möchte den Händler sehen, der nicht gegen seinen Lieferanten klagen wird, wenn etwas passiert und die Grundlage der Bestellung war der Katalog mit keinerlei Herstellerbezug!

Grüße
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Impressum im Katalog Pflicht?

@ berniecook

Auf die eigene Kennzeichnungsmöglichkeit wurde bereits hingewiesen. Du bringst hier einige Sachverhalte durcheinander, die auch gegenseitig nicht in Bezug stehen. Die CE hat keinerlei Einfluss auf das Impressum - egal wie Du es drehst. Du kannst mich aber gerne eines Besseren belehren und die entsprechenden Gesetze in Bezug auf das CE Label zitieren, von denen Du meinst, dass Sie einen Einfluss auf das Impressum haben. "Ladefähig" (das meinst Du vermutlich mit dem Begriff "Ladbar") ist jede Adresse, die ein Unternehmen angibt.
 
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