RalliRaser;2071237
@ berniecook
Was soll das CE Zeichen mit dem Impressum zu tun haben? Die einschlägigen EU Richtlinien haben ebenfalls nichts mit dem Impressum zu tun. Der Vertreiber wird schon selbst prüfen schrieb:
Hallo,
Danke für Deine Gegenfrage. Mit dem Impressum im Sinne von Impressum wie Du es nennst, nichts.
Da aber im Katalog häufig zugesicherte Eigenschaften der Produkte wiedergegeben werden, die sicherheitsbezogen sind, muss folglich im Sinne der EU-Vorschriften auch in diesem Katalog eine "ladbare" Anschrift vorhanden sein, wenn der Händler nicht die Herstellerverantwortung übernimmt. Und von dieser Seite aus gesehen fällt ein solches Dokument eben auch unter diese Vorschriften. Mit dem CE Zeichen bestätige ich am Produkt, dass ich die Vorschriften eingehalten habe (sprich ich habe eine Betriebsanleitung erstellt, bestätige dass alle zugesicherten Eigenschaften in Bezug auf Sicherheit eingehalten sind und bescheinige das alles auch noch mit der CE-Erklärung.
Rechtliche Bedenken sehe ich da, dass ein Händler mit einem Katalog arbeitet, des keinerlei Bezug auf den eigentlichen Hersteller enthält. Ich möchte den Händler sehen, der nicht gegen seinen Lieferanten klagen wird, wenn etwas passiert und die Grundlage der Bestellung war der Katalog mit keinerlei Herstellerbezug!
Grüße