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Impressumspflicht?

Soleeedad

Noch nicht viel geschrieben

Hallo ihr Lieben,

Leider habe ich noch nichts im Forum gefunden, welches meiner Frage ähnelt oder entspricht.

Ich möchte mir eine eigene Webseite erstellen, auf dieser möchte ich etwas über mich schreiben und Blog-ähnlich über mein Leben philosophieren. An einigen Tagen würde ich dann die erlebten Sachen auch anhand von Bildern präsentieren. Jedoch nicht wie bei einem richtigen Blog, sondern eher als Homepage.

Meine Frage ist jetzt, brauche ich dafür wirklich ein Impressum? Ich möchte nämlich vermeiden, meine Telefonnr. und meine Wohnadresse in Umlauf zu bringen. Wer weiß wer das so liest ;-)
E-Mail Adresse oder Facebook Link zur Kontaktaufnahme wäre natürlich kein Thema.


Hat jemand von euch Ahnung von diesem Fall? Mach ich mich strafbar wenn ich auf das Impressum verzichte? Oder reicht ein geschälertes Impressum aus?


Grüße Marie
 

AW: Impressumspflicht?

Tachen,
ich hab mal bei Wiki mal nach geschaut und das hier gefunden:
Keine Impressumspflicht [Bearbeiten]

Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte "Baustellen-Seiten" ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis dass die Internetseite überarbeitet wird und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass "der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht.[4][5]

Weiteres findest du dann hier http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Ich hoffe das hilft dir weiter ^^

Lieben gruß ^^
 

msblacky

Helper

AW: Impressumspflicht?

Hallo,

bei uns in Deutschland besteht Impressumspflicht laut TKG-Gesetz, also muss eins rein, wie es aussehen soll wird auch beschrieben, such einmal mal beim großen G..., Du wirst nicht herum kommen einige Angaben zu machen.

msblacky
 
AW: Impressumspflicht?

So wie ich das verstanden habe, brauchen Webseiten die nicht kommerzial sondern nur für Privaten genutzt werden, kein Impressum oder hab ich das bei Wiki und e-recht24 falsch verstanden.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Impressumspflicht?

Links zum Thema haben die Vorposter schon genug aufgeführt.
Zum Thema Datenschutz:
Wenn Du eine eigene Domain betreibst (www.meindomainname.de), ist Dein voller Name und Deine volle Adresse auf jeden Fall auf der Website der DENIC abrufbar – und zwar öffentlich.

Ansonsten hier ein Zitat von e-recht24.de:

„Die Vorschrift des stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist?

All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.
Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.“
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

Es stört viele Leute diese Daten so anzugeben.
Hilft aber nichts.
Kurz gesagt: Ein Blog zählt als Mediendienst, wenn die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht. Ein Mediendienst muss ein Impressum haben. Beide Regeln führen zu diese de-facto-Pflicht.
Die Sache mit der redaktionellen Gestaltung praktisch: Wenn Dein Blog in der EU gelesen werden kann = ja. Hat nicht mit "Journalisten beschäftigen", "eine Redaktion betreiben", "Nachrichten" etc. zu tun. Das Heft "Garten+Haus" hat auch noch nie einen Skandal enthüllt sondert macht sein Jahren nur Vorschläge dazu, welche Deko man auf Tische legen kann und welche Pflanzen den Garten verbuntern - typischer gedruckter Blog-Stoff. Niemand würde deswegen bei dem Heft davon ausgehen, dass kein Impressum dabei sein muss. Schon, dass es ein lesbares Heft ist, reicht. Beim Blog ist es *praktisch* genauso.

Wenn Du NICHT öffentlich gelesen werden willst, schreibe ein Tagebuch auf Papier oder auf Deinem lokalen Rechner. Da gilt dann Datenschutz. Wenn Du aber gelesen werden willst - so ist der Wille des Gesetzgebers - dann mit offenem Visier.
Strafbar wäre das Unterlassen nicht gleich. Das größere Problem sehe ich zunächst in teuren Abmahnungen, Unterlassungserklärungen etc. von auftragslosen Anwälten, die sich auf die Art gute Honorare von Dir beschaffen. Dir vergeht die Lust auf Bloggen ohne Impressum vermutlich schnell wieder, wenn für Deine kostenlose Seite die ersten 100-Euro-Rechnungen eintreffen, gegen die Du nicht viel machen kannst. Ich zumindest würde das nicht wollen, bei Dir weiß ich es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Soleeedad

Noch nicht viel geschrieben

Mist dann lass ich das doch lieber, danke euch :)

Oder eine zweite Idee, wenn ich jetzt ein Impressum erstellen würde, dieses aber mit einem Passwortschutz versehe.. Sodass zwar ein Impressum vorhanden ist, es aber niemand fremdes lesen kann, würde das auch durchgehen :) ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

msblacky

Helper

AW: Impressumspflicht?

Hy,

eindeutig ja, laut verschiedenen Urteilen muss das Impressum direkt, spätestens nach 2 klicks aufrufbar sein.

msblacky
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

Wo wäre da für den User der Unterschied zu keinem Impressum?
Das Ziel ist ja gerade, dass man z.B. Korrekturen fordern kann, wenn Du eine Person, ein Produkt etc. verunglimpfst. Hast Du vielleicht nicht vor, aber dazu dient die Regel. Und mit so einer Maßnahme würdest Du Dich ja durch Unzugänglichmachen genauso entziehen wie durch Unterlassen. Würde den Abnahmern beides gleich gut gefallen.
Ne - als Faustregel: Wenn Du was schreiben willst, bekenn Dich. Wenn es so brenzlig ist, dass Du Dich nicht bekennen willst, dann lass es lieber ganz.
Im Zuge dieser ganzen Beleidigungs- und Mobbingseiten wie iShareGossip etc. bei jüngeren Leuten, entwickle ich für die Impressumsseiten mehr und mehr Verständnis. Zumal Du jede sachliche Kritik (mein xy-Akku hält nur solange, mein Fahrrad kam ohne Luftpumpe etc.) ja schreiben darfst, selbst I-hate-Dell geht (wie die Kampagne zeigt) - nur stupfe "xy ist Schei**e oder "xy hat einen Kurzen" geht nicht, ohne dass man erkennbar ist. Das erspart uns allen auch viel Ärger. Das sieht man gut, an dem Ton anonymer Foren wie z.B. auch bei heise.de.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Impressumspflicht?

Oder eine zweite Idee, wenn ich jetzt ein Impressum erstellen würde, dieses aber mit einem Passwortschutz versehe.. Sodass zwar ein Impressum vorhanden ist, es aber niemand fremdes lesen kann, würde das auch durchgehen :) ?

Hallo,
dann ist es kein rechtlich gültiges Impressum mehr, Dir drohen Abmahnungen und hohe Kosten,
Grüße
 

picron

Pixelbieger

AW: Impressumspflicht?

Ich finde diese "Impressumspflicht" eigentlich super. Wenn ich etwas veröffentliche, kann ich auch dahinterstehen. Was ich immer öfter sehr witzig finde (@soleeedad; ob Du Dir die Jacke jetzt anziehst oder nicht, überlasse ich Dir), dass auf ein Impressum wegen Datenschutz verzichtet werden möchte, aber regelmässig Familienfotos geFlickrt werden, minütlich der momentane Standort getweetet wird und Partys versehentlich auf Facebook öffentlich gemacht werden. ;)
 

Soleeedad

Noch nicht viel geschrieben

AW: Impressumspflicht?

Verstehe schon, was ihr mit dem Sinn eines Impressums sagen wollt... Nur ich habe weder vor über Produkte zu schreiben, noch andere Leute zu verunglimpfen..

Habe auf einem Blog im Internet ein Impressum gefunden, bei dem die Adresse , m.M.n. geschickt umgangen wurde:

Impressum



Angaben gemäß § 5 TMG:
Name
Name des Blogs
Adresse : Gibt es aus persönlichen Gründen nur noch auf Anfrage ! Bitte um Verständnis!



KONTAKT:

E-Mail: seine E-Mail


Haftungsausschluss:
[...]





-- hab da jetzt mal seine Angaben mit Umschreibungen überdeckt, nicht dass das nicht legal ist wie er es macht und er dadurch Probleme bekommt.
Wäre der Text den er bei der Adresse schrieb ausreichend? Also wäre das ein gültiges Impressum?
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

@Pixelverwender: Thanks!
Ist bei der letzten Migration scheinbar verloren gegangen.
Jetzt wieder da ...
 
AW: Impressumspflicht?

Impressumspflicht ja. Kommt aber auf die Seite und Inhalte an. Wie schon gesagt Telemediengestz regelt das.
 
D

degsieger

Guest

AW: Impressumspflicht?

Links zum Thema haben die Vorposter schon genug aufgeführt.
Zum Thema Datenschutz:
Wenn Du eine eigene Domain betreibst (www.meindomainname.de), ist Dein voller Name und Deine volle Adresse auf jeden Fall auf der Website der DENIC abrufbar – und zwar öffentlich.
...
Tatsache! Also warum der Bammel vor dem Impressum!

Hi @ all!

Ich finde deine Gdankengänge sowieso ziemlich seltsam. Ein Blog über sein eigenes Leben... dazu auch noch Bilder... usw. .
Aber dann Panik vor der Impressumspflicht?
Wenn du eine Domain hast, bist du so oder so nicht Anonym (DENIC).
Und du kannst es drehen wie Du willst es ist imTelemediengesetz eindeutig geregelt...
Hilfe bei der Gestaltung eines Impressums bekommst Du hier: Impressum Generaor

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, dass Leute immer noch an die Anonymität im Netz glauben... geht schon... aber eine eigene HP ist schon ein ganz falscher Ansatz.
LG Dirk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

s4f

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

Oder eine zweite Idee, wenn ich jetzt ein Impressum erstellen würde, dieses aber mit einem Passwortschutz versehe.. Sodass zwar ein Impressum vorhanden ist, es aber niemand fremdes lesen kann, würde das auch durchgehen :) ?
das kannst du nicht machen.
deine site kannst du aber mit einem passwort schützen, dann brauchst du kein impressum.
 
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