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Jobwechsel, Kündigungsfrist, was tun?

afr0kalypse

Allwissendes Karmameerschweinchen!

Hi zusammen,
ich möchte meinen Job wechseln. Jetzt ist es so, dass ich beim aktuellen Arbeitgeber eine 3 monatige Kündigungsfrist habe. Das macht mich für neue Arbeitgeber bestimmt unattraktiv...

Wie sollte ich (würdet ihr) in dem Fall vorgehen? Dem Chef reinen Wein einschenken und im Vorfeld schon sagen, was ich vorhabe?
Im Allgemeinen sagt man ja, erst dem Chef bescheid geben, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist... aber ich mache mir Sorgen, dass ich überhaupt einen bekomme, wenn die neuen Arbeitgeber die Kündigungsfrist sehen...

Ich freue mich über euren Rat
 

cjs

VariousDesign

Ehm...sind 3-Monate Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer überhaupt rechtskräftig in Deutschland? Ich dachte immer sowas gilt nur für den Arbweitgeber. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
 

Dennis

aka denyo111

sind 3-Monate Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer überhaupt rechtskräftig in Deutschland?

Warum nicht?

Soalnge für Kündigung durch den AG keine kürzeren Fristen gelten, kannst du quasi beliebige Fristen im Arbeitsvertrag vereinbaren.

In Zeiten vom angeblichen Fachkräftemangel ist das auch durchaus nicht unüblich.

@TE: solange du nichts unterschrieben hast, würde ich nichts sagen.
Wenn der neue AG dich will, nimmt er dich auch mit der 3-monatigen Frist. Wobei 3 Monate auch durchaus nicht unüblich sind - da solltest du dir nicht solche Sorgen machen.

Nach der Unterschrift ab zum Chef, für klare Tatsachen sorgen und über einen Aufhebungsvertrag verhandeln
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Wie sollte ich (würdet ihr) in dem Fall vorgehen?
DIe gesetzlichen Kündigungsfristen (s. u.) sind dem neuen Arbeitnehmer bekannt. Insofern ist das kein Ablehungsgrund, wenn nicht dringend für sofort jemand gesucht wird.

Ich würde mit dem neuen Arbeitgeber die Möglichkeit vereinbaren, früher anzufangen. Dem alten Arbeitgeber wird dann die fristgerechte Kündigung vorgelegt.

Wenn man beim neuen früher anfangen kann, kann man beim alten darum bitten, früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Die Kündigung übergibt man in einem persönlichen Gespräch, in dem man dann das weitere Vorgehen bespricht.

sind 3-Monate Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer überhaupt rechtskräftig in Deutschland?
Ja. § 622 (2) BGB
 

Quaszi

Nicht mehr ganz neu hier

Dies betrifft aber nur wenn du vom Arbeitgeber gekündigt wirst. Kündigt man selbst sind es immer nur 4 Wochen.

Gruß
 

photoshop_loser

Nicht mehr ganz neu hier

Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Durch die lange Betriebszugehörigkeit habe ich z.B. eine Kündigungsfrist von sechs Monate, zum Quatarlsende.
 

Quaszi

Nicht mehr ganz neu hier

Bitte lesen:
Absatz 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Absatz 2:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, .....

Es sei denn dies ist im Arbeitsvertrag anders geregelt.

Absatz 6 gar nicht gelesen. Sorry.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
 

afr0kalypse

Allwissendes Karmameerschweinchen!

Danke für die Informationen. Die Kündigungsfrist ist für AG und AN gleich lang und demnach auch gültig.
Ich denke ich werde einfach abwarten bis ich entsprechende neue Verträge habe :)

VG
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,

Meine Empfehlung ist hier unbedingt ehrlich zu sein und dem neuen Arbeitgeber zu sagen, dass man eine dreimonatige Kündigungsfrist hat. Spricht doch diese Frist auch für Dich, sonst hättest Du die gesetzlichen Kündigungefristen in Deinem Vertrag stehen.
Bitte bedenke.
1. kündigst Du und hast Du keinen neuen Vertrag wird Dir die Arbeitsagentur auf jeden Fall ein Sperrfrist geben, bevor Du dann Dein Arbeitslosengeld 1 bekommst
2. Wenn Deine Qualitäten und Qualifikation entsprechend sind, dann wird Dein neuere Arbeitgeber das akzeptieren sofern er Dich einstellen will.
3. Akzeptiert er das nicht, dann sorry ist das auch kein guter "neuer" Arbeitgeber und ich würde die Finger davon lassen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Quaszi

Nicht mehr ganz neu hier

Ist in deinem Vertrag bezüglich Kündigungsfrist nichts geregelt so gilt die Frist von 4 Wochen, wenn man als AN kündigt.
Kündigt der AG ist dies nach der Zeit, wie lange man im Betrieb war, zu berechnen.

Also. Ist in deinem Vetrag nichts geregelt, dass du die gleichen Fristen für die Kündigung wie der AG hast, sind es 4 Wochen.
 

dmtaucher

Aktives Mitglied

Schau mal ins BGB §622 rein und in Deinen , für Deinen Bereich vereinbarten Tarifvertrag.
Dort ist eigentlich alles geregelt. Längere Kündigungsfristen gelten in der Regel nur für Leitungs- und mit weisungsrecht ausgestatteten Arbeitnehmern.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Ich muss sagen, ich finde es echt traurig, dass hier empfohlen wird erst einen neuen Vertrag zu unterschreiben bevor der Kündigungswunsch dem aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt wird.
Warum nicht fair sein und dem Arbeitgeber seine Bedrüfnisse mitteilen?
Es hat doch Gründe, dass Du gehen willst. Liegen Sie bei Dir oder an Deiner Arbeit?
Oftmals ist es so einfach im Gespräch die Dinge zu lösen, die nicht passen.

Daher mein Rat (auch, wenn er gegen den Strom geht):
Sprich mit Deinem Arbietgeber und teile ihm Deine Gedanken und Gründe mit. Wenn er will und kann wird er die Gründe sicher versuchen zu beseitigen, damit Du bleibst. Wenn der Arbeitgeber die Gründe nicht zu verantworten hat (Umzug, persönliche Weiterentwicklung, neues Aufgabenfeld, Unwohlsein mit den Kollegen), wird er Dir keine Steine in den Weg legen und Dir auf Nachfrage sicher noch ein gutes Zwischenzeugnis und eine Empfehlung ausstellen. Das hilft dann doppelt, bei einer Bewerbung.
Wichtig finde ich noch bis zum letzten Arbeitstage (bis zu dem es ja das volle Gehalt gibt) auch volle Leistung und Einsatz abzuliefern.
Auch wenn es unpopulär ist solltest Du mit erhobenen Haupt und mit einem ehrlichen Händedruck aus dem Unternehmen gehen, so dass der Arbeitgeber auch in 10 Jahren noch gerne an Dich zurück denkt. Denn ine iner Branche triffst Du Dich immer mehrfach im Leben.
 

afr0kalypse

Allwissendes Karmameerschweinchen!

Hallo Engel :)
Danke für deinen Rat.
Ich bin eigentlich auch eine sehr ehrliche Haut, weshalb ich genau darüber nachdenke. Es sind bei mir die nicht zu verantwortenden Gründe wie berufliche Weiterentwicklung und das Arbeitsumfeld.
Jedoch denke ich mir ja auch, dass mein Arbeitgeber mir auch nicht vorher sagt, ob er mir demnächst kündigen wird.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Jedoch denke ich mir ja auch, dass mein Arbeitgeber mir auch nicht vorher sagt, ob er mir demnächst kündigen wird.
Stell Dir vor, Dein Arbeitgeber weiß, dass er sich auf lange Sicht von Dir trennen muss. Was wäre DIr lieber, wenn er Dir mit einer Frist von 3 Monaten kündigt oder Dir schon ein jahr im voraus sagt, dass das auf Dich zukommen wird?
Arbeitgeber sind nicht die Feinde der Angestellten! Viele vergessen, dass beide Parteien an einem Strang ziehen um zum gemeinsamen Ziel zu kommen.
Du wirst sicher das Richtige für DIch machen!
 

berniecook

Photo-Fan

Stell Dir vor, Dein Arbeitgeber weiß, dass er sich auf lange Sicht von Dir trennen muss. Was wäre DIr lieber, wenn er Dir mit einer Frist von 3 Monaten kündigt oder Dir schon ein jahr im voraus sagt, dass das auf Dich zukommen wird?
Arbeitgeber sind nicht die Feinde der Angestellten! Viele vergessen, dass beide Parteien an einem Strang ziehen um zum gemeinsamen Ziel zu kommen.
Du wirst sicher das Richtige für DIch machen!


Hallo,
Wenn ein Arbeitgeber weiß. dass er sich von einem trennen muss, dann bindet der das einem in den seltensten Fällen auf die Nase sondern hält sich an die vorgegebenen Fristen (Tarifvertrag, Angestelltenvertrag, Gesetz). Tut er das nicht, riskiert er vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage und dieses Risiko geht dieser nicht ein. Komm mir also bitte nicht mit solchen Sätzen wie "Arbeitgeber sind nicht die Feinde der Angestellten" denn sie sind auch nicht seine Freunde! Es geht meistens um das Geld. Du vergißt auch den rechtlichen Aspekt! Sobald Dir Dein Arbeitgeber eröffnet, sich von Dir trennen zu wollen kommt das einer Kündigung gleich und sei es auch nur, das er es Dir mündlich mitteilt! Gemäß Arbeitsrecht kannst Du Dich gegen eine Kündigung wehren und das ist gut so. Für Kündigungsschutzklage mußt Du aber innert zwei Wochen nach Zugang der Kündigung vorgehen. Da helfen solche Sätze wie "beide Parteien ziehen an einem Strang" gar nicht!!

:ironie: an:
Da der Arbeitgeber ja mein Freund ist (nicht mein Feind) teilt er das natürlich mir schon ein Jahr vorher mit. Da ich nicht darauf reagiere (er ist ja nicht mein Feind) verstreicht die Frist zu meiner Kündigungsschutzklage und ich habe die Kündigung mit allen Konsequenzen akzeptiert! Hat er mir doch schon vor einem Jahr gesagt, das er mich loswerden will.....
:ironie: aus!

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
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