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Erledigt - Lizenz der Beispielbilder beim Webdesign

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3nte

Guest

Hallo Community,

leider spuckte mir Google zu diesem Thema keine wirklich Antwort aus.
Meine Frage bezieht sich auf die benötigte Lizenz und das Urheberrecht beim Erstellen eines Webdesigns.

Szenario:
Ein Designer erstellt ein Website-Layout per Photoshop/Illustrator und nutzt dort Beispielbilder zur Veranschaulichung von Grafiken wie z.B. einem Slider. Benötigt man für diese Beispielbilder eine spezielle Lizenz, wenn das Webdesign als Produkt/Referenz in seinem Portfolio oder z.B. Deviantart veröffentlicht wird oder kann man diese Beispielbilder einfach irgendwoher aus Google beziehen?
Falls ja, genügt es, innerhlab des Webdesign (z.B. im Footer) eine Quelle anzugeben a lá "images by istock.com" o.ä.?

#Update: Die Beispielbilder sollen lediglich zur Veranschaulichung auf dem Vorschaubild der Webseite im Portfolio dienen. Nicht zur späteren Umsetzung/Coding.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Lg 3nte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Immer wieder das gleiche Lied.
  • Alle Bilder unterliegen dem Urheberrecht und eine Verwendung bedarf der Zustimmung des Autors.
  • Nur weil die Bilder auf Deviantart oder sonst einem Stock sind, sind sie kein Freiwild.
    In aller Regel wird man aber einen Vermerk bei dem Bild finden, der die Nutzung regelt.
  • Man darf Bilder für den nicht-privaten Gebrauch nicht einfach aus Google ziehen.
  • Das beste und am wenigsten beachtete Feature:
    Den Autor des Bildes selbst fragen, ob er für die gewünschte Verwendung seine Zustimmung gibt.
(Ich muss mir dafür mal einen Textbaustein machen. :D)
 
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3nte

Guest

An sich ist mir das allgememeine Nutzungsrecht von Grafiken & Illustrationen durchaus bekannt. Mir war es nur nicht zu 100% klar, da ein Vorschaubild eines Layouts tendenziell ja noch kein kommerzielles Produkt ist, sondern ich es eher zur Veranschaulichung eines kommenden Produktes (beispielsweise) nutze.

Fotolia nutzt z.B. folgende Klausel bei ihren Layout-Bildern:
"Das hier angezeigte Bild ist eine Layout-Datei und darf ausschließlich zu Entwurfszwecken genutzt werden. Auflösung und Größe des Bildes sind absichtlich heruntergesetzt. Layout-Dateien dürfen nicht für finale Produktionen eingesetzt werden."

Genau darauf bezieht sich eigentlich auch die Frage. Darf ich das nun als Beispielbild mit dem darin enthaltenen Wasserzeichen in meinem Layout nutzen und anschließend in meinem Portfolio veröffentlichen, um dem Kunden das Produkt an sich vorzustellen oder nicht?

Ist die o.g. "finale Produktion" nun die letztendlich fertig entwickelte Webseite oder das Vorschaubild des Produktes, welches der Kunde erwirbt?

Das ist mir anhand deiner Antwort leider noch nicht ersichtlich. :)
 

iko

Maskenbildner

oh man, alles was öffentlich genutzt wird ist NICHT mehr privat.
und dein proftfolio ist ja wohl nicht nur für dich an der küchenwand zu sehen, oder?
 
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3nte

Guest

oh man, alles was öffentlich genutzt wird ist NICHT mehr privat.
und dein proftfolio ist ja wohl nicht nur für dich an der küchenwand zu sehen, oder?

Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Eine private Webseite ist ebenfalls öffentlich zugänglich. Erkennbar daran, dass z.B. für eine private Webseite kein Impressumspflicht besteht. Der begriff "privat" ist mittlerweile ganz klare Definitonssache anhand der Anwendung. Aber darum geht es ja hier nicht.

Wie dem auch sei. Anstatt eine normal formulierte und vielleicht auch freundlich ausgedrückte Antowrt zu erhalten, stößt man immer wieder auf die gefrusteten Forumuser die sich von jedem Beitrag schlichtweg genervt fühlen.

#dasinternetheutzutage

Danke trotzdem, ich werde mich einfach anderweitig informieren.
Bis dann!

- close please -
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Eine private Webseite ist ebenfalls öffentlich zugänglich. Erkennbar daran, dass z.B. für eine private Webseite kein Impressumspflicht besteht. Der begriff "privat" ist mittlerweile ganz klare Definitonssache anhand der Anwendung. Aber darum geht es ja hier nicht.

Der Begriff "privat" ist gar nicht so klar abgegrenzt. Die Abgrenzung geschieht im Gegensatz zu einer geschäftsmäßig genutzten Website. Geschäftsmäßig ist sie dann, wenn dort u.a. Dienstleistungen angeboten werden. Eine Portfolio-Website dürfte diese Definition 1a erfüllen.
vgl. auch http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Aber davon ab bezieht sich die Bezahlung für die Nutzung von Bildern nicht auf privat oder geschäftsmäßig, sondenr nur auf öffentlich oder nicht öffentlich. Wenn Du die Bilder von jemand anderem öffentlich zeigst, dann musst Du das Nutzungsrecht besitzen, ganz egal, ob Du privat oder geschäftsmäßig unterwegs bist.

Viel Glück übrigens beim Streiten mit einer Bildagentur. Wenn die mit Dir fertig sind, dann kommt Dir dieser Thread hier wie ein Kaffeekränzchen vor.

Wie dem auch sei. Anstatt eine normal formulierte und vielleicht auch freundlich ausgedrückte Antowrt zu erhalten, stößt man immer wieder auf die gefrusteten Forumuser die sich von jedem Beitrag schlichtweg genervt fühlen.

#dasinternetheutzutage

Du hast durchaus freundliche Antworten erhalten. Du wolltest sie aber nicht hören. Wenn Du bloß Deine Meinung bestätigt haben willst, dann schreib das beim nächsten Mal einfach ins Ursprungsposting. Ich denke, hier werden sich genug Leute finden, die Dich unterstützen.

#dasinternetheutzutage

http://img3.wikia.nocookie.net/__cb20131217081420/cardfight/images/8/8a/Triple_facepalm.png
 

Dobi78

Wen interessiert's?

PSD Beta Team
@3nte - Rechtsberatung wird dir hier niemand bieten. Absichern kannst Du dich nur wenn Du dazu einen Anwalt fragst. @Digicam hat eigentlich mit seiner Antwort bereits deine Fragen geklärt. Selbst der Ausschnitt aus Fotolia sollte Deiner Frage schon beantwortet haben.
 

Rata

Du wirfst zwei Dinge durcheinander.

Eine Veröffentlichung liegt bereits vor, wenn Du ein „Werk“ einem „sehenden Holzauge“ :D zeigst, mehr braucht es dazu gar nicht.

Beispiele: Ich habe ein Photo gemacht und zeige es nur meiner Freundin. Das ist schon eine Veröffentlichung. Meinen geschriebenen Text lese ich ihr vor, dito.
Öffentlich mache ich das Bild oder den Text dann, wenn ich es bzw. ihn einem – geschlossenen oder offenen – Kreis sichtbar, erfassbar mache.


Ob eine Site privat oder gewerblich ist, hängt vom Charakter der Site ab; verkauft die Site etwas – auch nur mittelbar, ist sie gewerblich. Das hat aber mit den Rechten nur am Rande zu tun, nämlich im Zusammenhang mit deren Ausgestaltung.
Öffentlich ist sie auf jeden Fall, selbst bei Passwortschutz meinen einige Juristen, und jedes darauf befindliche „Werk“ gilt als veröffentlicht.
Daraus folgt: Du mußt im Besitz der passenden eingeräumten Rechte sein.


Lieber Gruß
Rata
 
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3nte

Guest

Der Begriff "privat" ist gar nicht so klar abgegrenzt. Die Abgrenzung geschieht im Gegensatz zu einer geschäftsmäßig genutzten Website. Geschäftsmäßig ist sie dann, wenn dort u.a. Dienstleistungen angeboten werden. Eine Portfolio-Website dürfte diese Definition 1a erfüllen.
vgl. auch http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Achso. Deswegen ist ein Portfolio eines Fotografen, welcher seine Bilder öffentlich zur Veranschaulichung stellt, geschäftmäßig? Sicherlich.


Viel Glück übrigens beim Streiten mit einer Bildagentur. Wenn die mit Dir fertig sind, dann kommt Dir dieser Thread hier wie ein Kaffeekränzchen vor.

Wieso streiten? Dazu sollte es ja nicht kommen, deswegen habe ich ja diesen Forum Post erstellt, um diesem aus dem Weg zu gehen.


Du hast durchaus freundliche Antworten erhalten. Du wolltest sie aber nicht hören. Wenn Du bloß Deine Meinung bestätigt haben willst, dann schreib das beim nächsten Mal einfach ins Ursprungsposting. Ich denke, hier werden sich genug Leute finden, die Dich unterstützen.

Das war auf die Antwort von iko bezogen. Das "oh man" zu Beginn einer solchen Antwort, hätte man sich sparen können. Wieso sollte ich einen Post verfassen, wenn ich die Antwort dazu nicht hören möchte?

@Rata Danke. Das war völlig ausreichend.
Thema closed.
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Achso. Deswegen ist ein Portfolio eines Fotografen, welcher seine Bilder öffentlich zur Veranschaulichung stellt, geschäftmäßig? Sicherlich.

Ein Fotograf verdient sein Geld (oder einen Teil davon) wohl offensichtlich mit Fotografie, sonst würde er sich ja nicht so offensiv als "Fotograf" bezeichnen. Wenn der diese Bilder dann öffentlich auf einer Website zeigt, die noch dazu als "Portfolio" (im Gegensatz z.B. zu "Fotoalbum") bezeichnet ist, dann liegt "geschäftsmäßig" schon sehr nahe.

Wenn Du gerne von den Regelungen für rein private Websitebetreiber profitieren willst (Nichtveröffentlichung Deiner Adresse und Telefonnummer), dann solltest Du Dir Mühe geben, den rein privaten Anschein zu bewahren. Könnte sonst auch Ärger geben.

"Onkel Ottos Hochzeitsbilder" wirken wirklich sehr privat, "Otto K. Müller, Hochzeitsfotograf - Portfolio" eher nicht.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Selbst der Ausschnitt aus Fotolia sollte Deiner Frage schon beantwortet haben.
Auch hier gilt:
Bei Unklarheiten den Lizenzgeber fragen. Die Antwort ist dann verbindlich.
Wenn man Leute, die auch nur interpretieren können und ihre persönliche Meinung wiedergeben, muss man damit rechnen, dass auch mal was so formuliert wird, wie es einem nicht gefällt.

Das "oh mann" war nicht ganz unberechtigt. Die Welt der Foren ist voll mit Lizenz-Fragen und alle, aber auch wirklich alle Threads gehen in die gleiche Richtung:
1.) Frag beim Lizenzgeber.
2.) Frag einen Anwalt.

Was den einen oder anderen nervt, ist der Umstand, dass es sich mittlerweile herumgesprochen haben sollte, dass so etwas nicht in einem Forum beantwortet werden kann und dass es dennoch eine gewisse Resistenz gegen dieses Faktum gibt. (Ich will mich davon nicht ausnehmen. Ich habe auch schon ein oder zwei Fragen zu Lizenzen gestellt.)

Und dann noch ein Tip:
Fotolia nutzt z.B. folgende Klausel bei ihren Layout-Bildern:
"Das hier angezeigte Bild ist eine Layout-Datei und darf ausschließlich zu Entwurfszwecken genutzt werden. Auflösung und Größe des Bildes sind absichtlich heruntergesetzt. Layout-Dateien dürfen nicht für finale Produktionen eingesetzt werden."
Genau darauf bezieht sich eigentlich auch die Frage. Darf ich das nun als Beispielbild mit dem darin enthaltenen Wasserzeichen in meinem Layout nutzen und anschließend in meinem Portfolio veröffentlichen, um dem Kunden das Produkt an sich vorzustellen oder nicht?

Wenn Du schon einen konkreten Fall hast, dann erwähne ihn auch im Eröffnungsthread. Am besten mit einem Link zu der zitierten Seite. Stattdessen baust Du ein Szenario auf.

Was meinst Du, ist effektiver:
  1. Einen konkreten Fall schildern und eine darauf bezogene Antwort bekommen.
  2. Ein Szenario aufbauen und mehrere Hypothesen von mehreren Usern bekommen.
Sorry, wenn ich Dir auf die Füße getreten sein sollte.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Ein Fotograf verdient sein Geld (oder einen Teil davon) wohl offensichtlich mit Fotografie, sonst würde er sich ja nicht so offensiv als "Fotograf" bezeichnen. Wenn der diese Bilder dann öffentlich auf einer Website zeigt, die noch dazu als "Portfolio" (im Gegensatz z.B. zu "Fotoalbum") bezeichnet ist, dann liegt "geschäftsmäßig" schon sehr nahe.

Und gewerbsmäßig muss nicht unbedingt schon mit einem Gewinn verbunden sein, es zählt schon die Gewinnerzielungsabsicht.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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