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Logo Rechteerklärung

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Logo Rechteerklärung

Es geht hier nicht um Weismachen, sondern um die klare Bestimmung der eingeräumten Rechte.

Weniger/ kürzere/ von der Nutzungsart beschränkte sind im Normalfall billiger.....

im Zweifel will der Kunde für kleines Geld "auf ewig" alles,
der Designer wird versuchen, sich alles was er überträgt auch bezahlen zu lassen.


Na super, wenn das Gesetzeskonform ist. Jetzt kann ich auch erstmal die Leute hier im Forum verstehen die gerade, übertrieben gesehen-ich möche wirklich niemandem zu nahe treten, mal eine Linie ich Corel oder Ai hinkriegen und sich hier als Grafiker darstellen und Ihre Logoentwürfe präsentieren. Ich habe in meiner Zeit des Sign Makings ebenfalls schon Logos entworfen, zwar nur für kleine Betriebe aber dennoch. Das ich jedes einzelne Nutzungsrecht freischalten muß, habe ich nicht gedacht.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Logo Rechteerklärung

Du musst kein Nutzungsrecht freischalten. Du kannst auch sämtliche Nutzungsrechte direkt einräumen.

Das Thema stellt sich in der Praxis ja auch eher selten, wenn man dem Schreiner Müller sein neues Logo auf den Transporter klebt.

Das wird eher dann interessant, wenn mal die Ulrike Gussler vorbeikommt und sagt "Ich wohn in Franken, nähe Turnschuhe zusammen und möchte die unter dem Namen 'uligus' vertreiben. Machen Sie mir doch mal da ein Logo für."


und erstmal Stickdateien, da wird das Logo total verändert

Dann ist entweder das Logo sheiße oder der Puncher.
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Logo Rechteerklärung

Du musst kein Nutzungsrecht freischalten. Du kannst auch sämtliche Nutzungsrechte direkt einräumen.

Das Thema stellt sich in der Praxis ja auch eher selten, wenn man dem Schreiner Müller sein neues Logo auf den Transporter klebt.

Das wird eher dann interessant, wenn mal die Ulrike Gussler vorbeikommt und sagt "Ich wohn in Franken, nähe Turnschuhe zusammen und möchte die unter dem Namen 'uligus' vertreiben. Machen Sie mir doch mal da ein Logo für."
Dann hast du den falschen Puncher ?


Gut dann heißt es halt Nutzungsrechte einräumen, soweit habe ich es jetzt kverstanden. Aber mit Sicherheit ist bei meiner nächsten Literatur Bestellung ein entsprechendes Fachbuch dabei.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Logo Rechteerklärung

Es gab mal ein Buch, das hieß "Was kostet Grafikdesign?" oder so ähnlich. Da waren verschiedene echte Projekte mit den entsprechenden Abrechnungen drin. Die wird so heute keiner mehr kriegen, aber um zu verstehen wie das funktioniert taugt das schon.
 

zaara

Noch nicht viel geschrieben

AW: Logo Rechteerklärung

Also....ich finde das ist doch ganz einfach ;-)
(vorausgesetzt, dass alles von "DIR" kommt)
Ich bin seit Jahren freiberuflich tätig und übertrage (schriftlich vià)
Rechnungsstellung die vereinbarten Nutzungsrechte....
in meinen AGB's wird indes beschrieben, dass keine Rechte Dritter verletzt
werden,...meine geistiges Gut (ich bleibe Urheber).... diverse Nutzungsrechte
durch Zahlung des Honorars an den "Kunden" übergehen!

Ich schlage vor - falls du das öfters machst - dringend, Dich mit
dem Urheberrecht usw. auseinanderzusetzen!!

In deinem Falle würde ich auf jeden Fall schriftlich und unentgeltlich
dem Kunden eine Bestätigung aushändigen

Bei Fragen, helfe ich gerne weiter....:)
 

Babamungipa

grumpy

AW: Logo Rechteerklärung

Also....ich finde das ist doch ganz einfach ;-)

Kein Widerspruch. Zumindest nicht von meiner Seite. :)

meine geistiges Gut (ich bleibe Urheber)

Yep. Das kannst Du übrigens gar nicht "verhindern", selbst wenn Du es wolltest, das Urheberrecht ist nicht übertragbar -
sonst hätten die Herren Gesetzgeber seinerzeit kein Nutzungsrecht "erfinden" müssen.....und hier ein Vorschlag zur Güte:
Die Einräumung der Nutzungsrechte kann auch stillschweigend erfolgen.
Da freut sich dann der Anwalt, wenn's Ärger gibt. ;)
 

planetlotty

Außerirdisch

AW: Logo Rechteerklärung

Jo - und da ist es wieder - das gefährliche Halbwissen.
Denn genau da liegt der Hase im Pfeffer. Deshalb ist es nötig, dass der TE einen entsprechenden Anwald zu Rate zieht.
Auch wenn er das Logo selbst erstellt hat, kann es dennoch sein, dass selbiges in ähnlicher Form bereits existiert.
Der TE wäre nicht der erste, der der Meinung ist, er hätte etwas selbst erstellt, aber letztlich nur eine Kopie aus der unbewußten Erinnerung benutzt.
Die Folge wären lange und teure Rechtstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen würden. Deshalb will der Kunde das haben - und ohne weiteres mal nen Einzeiler fertig machen und unterschreiben - das kann mal locker ein paar Tausende Euro kosten.


Ich sagte doch schon ich nehme alles zurück :uhm:
 
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