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LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

sunny_76m

Hat es drauf

AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

Hmm, die Rechtediskussion bezügl. der Verwendung von fremden Logos etc wäre wirklich fast nen eigenen Thread wert - obwohl es schon genügend dafür gibt und die rechtliche Situation eben - wie generell bei diesen Dingen - so aussieht, dass man eben nur Material verwenden darf, mit dem keine fremden Rechte verletzt werden. Und letzteres wäre in dem Moment der Fall, wenn das Werk dann jemand Drittes außer dem Ersteller (bei nichtgeniehmigter Verwendung) zu Gesicht bekommt.

@TO
Wenn mit der Firma abgeklärt ist, dass du deren Logo für deinen Modelltruck verwenden darfst (überspitzt ausgedrückt: du hast eine schriftliche Einverständniserklärung) dann könnte dir die Firma doch evtl. auch ein Logo zur Verfügung stellen, oder? Hast du dort in der Marketingabteilung schon mal nachgefragt? Vielleicht hätten die ja sogar Interesse an so nem Truck als Werbemittel? Und wenn du kein Vektorlogo bekommen kannst, dann vielleicht wenigstens ein Bild davon - denn die Vorlage die du hier gezeigt hast, hat ja auch noch das Problem, dass sie schräg abfotografiert ist, was für die Proportionen natürlich nicht ideal ist.
 

Vektorprogramme

J

Jo2012

Guest

AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

@sunny_76m

Besten dank für deine Antwort!
Die Firma habe ich bereits kontaktiert, die konnte mir nur dieses Bild zur Verfügung stellen. Eine Marketingabteilung haben die leider nicht, dafür ist die Firma viel zu klein.

Ich jetzt mal die, die die Homepage erstellt, kontaktiert. Mal schauen, was dabei raus kommt.

Trotzdem Danke für eure Hilfe!!

Gruß
Jonas
 

berniecook

Photo-Fan

AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

Hallo,
Frage an den TE: hat er jetzt, nach den Auslassungen über das Urheberrecht (die, ich kann es mir auch hier nicht verkneifen, keinerlei rechtliche Relevanz haben. Rechtlich relevante Aussagen hierüber kann nur ein Rechtsanwalt geben) seine Frage beantwortet bekommen?
Ich sehe das nicht. Dem TE empfehle ich die Forensuche zu bemühen oder auf die Seite von der Vektorgärtnerin zu gehen, um sich Tips für die Vektorisierung von Logos zu holen.

Grüße
 
AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

Ich fand den ganzen Thread recht lesenswert, da sich hier viel Halbwissen die Hand gibt. Einzig RallyRaser und wex_stallion haben den Sinn für die Realität nicht ganz verloren.

Es ist kein Unsinn! Du darfst nicht einfach das Porsche-Logo auf dein Garagentor malen, jedenfalls nicht von aussen sichtbar.

@midgard,
hast du dir den betreffenden Beitrag richtig durchgelesen?

Du kannst ja gerne mal die rechtliche Würdigung für folgende Situation vornehmen:

Ich fotografiere ein Porsche-Wappen am Eingang eines PZ (Porsche-Zentrum) und vergrößere dieses Bild auf Garagentorgröße und bringe dieses (per Digitaldruckfolie) auf meinem Garagentor aussen an. Ich fotografiere meine Garage und veröffentliche dieses Bild auf meiner privaten HP und in meinem Stamm-Porsche-Forum.

Ich bin Privatman, und Liebhaber dieser Marke und Urheber des Bildes, welches in der Öffentlichkeit (im Rahmen der Panoramafreiheit) erstellt wurde.

Welches Recht verletze ich nach deiner Auffassung?

@midgard,
würdest du dein Statement bitte noch um die Antwort auf die letzte Frage in RallyRasers Zitat ergänzen?
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

Ich sehe schon, hier wird viel durcheinander geworfen und der ein oder andere User ist offenkundig geneigt seinem Vater zu erklären, wie man Kinder zeugt. ;-) Leider erscheinen jene grundsätzlich mit leeren Händen. Etwas Beleg für eine persönliche Rechtsauffassung Auffassung sollte schon sein - vor allem, wenn man so allgemeingültig auftreten will. Man merkt allerdings daran, dass hier keine "Fachleute" schreiben, die täglich damit im gewerblichen Sinne konfrontiert sind.

Eine Verletzung liegt vor wenn eine mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen:

  • durch einen Dritten
  • ohne Zustimmung
  • im geschäftlichen Verkehr
  • markenmäßig
verwendet wird.



Alle 4 Punkte müssen zutreffen.



Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.


Knackpunkt ist die "markenmäßige Verwendung" eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04) liegt diese vor, wenn die Bezeichnung "im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient" (sogenannte Herkunftsfunktion).
Nach dem EuGH ist entscheidend, "ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt" (Urteil vom 23.02.1999, Rs. C-63/97).
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

Hallo,
...nach den Auslassungen über das Urheberrecht (die, ich kann es mir auch hier nicht verkneifen, keinerlei rechtliche Relevanz haben. ...)

Grüße

Ein Lichtblick. Korrekte Einschätzung.

Edit: Hier noch ein Auszug aus folgendem, prominenten Fall (Rolex):


"Der Schutz eines als Marke oder Firmenbestandteil eingesetzten Namens "Rolex" gemäß § 12 BGB ist zwar neben dem kennzeichenrechtlichen Schutz nicht grundsätzlich ausgeschlossen und kommt auch einer juristischen Person wie der Montres Rolex S.A., Genf als Namensträgerin zu, er setzt jedoch einen Eingriffstatbestand voraus, der nicht bereits von den spezielleren Normen des Markengesetzes erfaßt oder freigestellt wird. Der Tatbestand der Verletzung des Namens "Rolex" durch eine Namensanmaßung des Klägers ist indessen nicht gegeben. Wer einen Namen auf Bekleidungsstücken verwendet, tut dies nicht um sich namensmäßig zu bezeichnen oder um auf einen eigenen Geschäftsbetrieb unter diesem Namen hinzuweisen. Die Bezeichnung einer Ware mit einem Namen mag zu deren Wertschätzung erfolgen, sie geschieht aber nicht namensmäßig i.S. des § 12 BGB (vgl. BGHZ 119, 237, 241 - Universitätsemblem). Die Privatperson, die sich mit einer so bezeichneten Ware kleidet, trägt auch nicht zu einer gemäß § 12 BGB rechtlich relevanten "Zuordnungsverwirrung" bei. Ein Schutzrecht aus § 12 BGB kann einer juristischen Person nämlich nur insoweit zukommen, als eine Interessenverletzung in ihrem Funktionsbereich in Rede steht. Das ist bei einem auf den privaten Bereich beschränkten Verhalten nicht der Fall."



Damit sollte zu diesem Thema alles gesagt sein. Das Web ist voll mit Rechtsurteilen - einfach mal nach "Private Nutzung einer Marke" googlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

janssen

Aktives Mitglied

AW: LOGO von Pixelgrafik in Vektorgrafik umwandeln

Leider hat dieses M kein weißen Rand, in PS kann man das recht leicht machen. Aber in Illustrator funktioniert das überhaupt nicht.

Wenn Du in Illustrator einfach die Umrisse des Logos mit dem Zeichenstift nachzeichnest (d.h. bei geraden Linien brauchst Du nur mit dem Zeichenstift auf die Ecken zu klicken), kannst Du Stärke und Farbe für den Umriß frei einstellen. Also einfach weißen Umriß und keine Füllung für die erste Logo-Variante, weißer Umriß, rote Füllung und zusätzlich ein paar weiße Linien für die farbige Variante.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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