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Mal wieder die DSGVO

Fugel

rebmeM

PSD Beta Team
Nach einigen Weiterbildungen über eRecht24 und viel lesen im Internet, bin ich nun total verunsichert was die Nutzung von Google Maps betrifft. Ich habe eine Seite die die Google Maps API immer wieder verwendet, nun hab ich keinen richtigen Plan wie ich es der DSGVO damit recht mache. Muss ich ein "Popup" anzeigen bei dem ich den Nutzer frage ob ich diese nutzen kann oder reicht der Hinweis in der Datenschutzerklärung nun aus?
 

Rata

Eine Frage, die derzeit sehr kontrovers diskutiert wird. Frag 10 Anwälte und erhalte 13 Meinungen ;)

Eine Antwort wird sich erst in den kommenden Jahren (!) herauskristallisieren.
Mach's wie ich: auf jedem Web-Auftritt bekommt der Erstbesucher ein Banner zu lesen, in dem ich auf Cookies und die Datenschutzerklärung hinweise. Den muß er wegklicken. Löscht er später den Site-Cookie, kriegt er beim nächsten Besuch halt den Banner wieder zu Gesicht...

Ich fühle mich recht sicher mit dieser pragmatischen Handhabe, wenn auch nicht „rechtssicher“ :ironie:


Lieber Gruß
Rata
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Ausführlicher als im Google-Forum kann man das hier wohl kaum diskutieren:

Nimm dir ein wenig Zeit um zu LESEN ... :D
 

Fugel

rebmeM

PSD Beta Team
Danke euch...

Der Benutzer muss AKTIV einwilligen. Das heißt, ein Hinweis auf Datenschutzrichtlinien allein reicht nicht. Der Benutzer muss ganz explizit zustimmen, dass er die Google Maps sehen will und sich der möglichen Datenweitergabe an Google bewusst sein - vorher darf Maps nicht angezeigt/ausgeführt werden.

Also muss ich wirklich einen "PopUp" einblenden!? Echt ne Super Sache die neue DSGVO.

Gibt es eine einfache Javascript-Möglichkeit die nachfolgende Google Javascripte erst dann zulässt wenn der Besucher auf "JA" klickt?
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Ausführlicher als im Google-Forum kann man das hier wohl kaum diskutieren:
Auf der verlinkten Google Seite sind ebenfalls nur Annahmen aufgelistet. Ob ein Hinweis auf externe Daten vorgeschaltet werden muss ist fraglich. Es gibt keine Pflicht dazu und es wird interpretiert das es so sein könnte.

Mein Anwalt (ein echter, lebender, kein Online Portal) hat mir bei der Beratung empfohlen auf Google Maps zu verzichten. Begründet hat er es etwa folgendermaßen. Wenn Google Maps in die Webseite eingefügt wird, ist das ein Link auf ein externes Angebot. Für externe Angebote die auf der Webseite eingebettet sind habe ich eine Mitverantwortung, hafte also auch für einen eventuellen Misbrauch durch Google. Durch Google Maps wird auf dem Rechner des Besuchers ein NID-Cookie gespeichert. In diesem Fall müsste jedes Mal bevor Google Maps geladen wird eine Zustimmung des Besuchers erfolgen (opt in). In diesem Hinweis müsste nicht nur die Erklärung stehen was ein NID Cookie ist sondern was für Daten dadurch an Google übertragen werden und was damit gemacht wird. Wenn das vom Besucher nicht durch opt-in erlaubt wird darf Google Maps nicht geladen werden. Es ist Google Maps was den NID-Cookie mitbringt und die Daten des Cookies bei jeder Aktion mit dem eingebundenen Google Maps an Google überträgt.

Niemand von uns weiß was für personenbezogene Daten an Google übertragen werden und was damit gemacht wird. Also können wir es auch nicht dem Besucher für eine Zustimmung erklären. Dafür liegt die Pflicht und die Verantwortung bei mir als Webseitenbetreiber. Der Text der jedesmal beim Benutzen von Google Maps eingeblendet und bestätigt werden muss ist ganz schön lang, er muß nicht nur auf NID-Cookies hinweisen und sie erklären (Das NID-Cookie enthält eine eindeutige ID, über die Google Ihre bevorzugten Einstellungen und andere Informationen speichert, insbesondere Ihre bevorzugte Sprache (z. B. Deutsch), wie viele Suchergebnisse pro Seite angezeigt werden sollen (z. B. 10 oder 20) und ob der Google SafeSearch-Filter aktiviert sein soll.) Dazu muß ein Hinweis auf die Eigenen Datenschutzerklärung und die Datenschutzerklärung von Google, jeweils mit Link.
Wenn ein Besucher den gesamten Text jedes Mal bevor er Google Maps sieht abstempeln muss geht er wohl genervt wieder.
Also habe ich Google Maps entfernt und zeige nur noch eine selbst gezeichnete Landkarte als Ortsbestimmung.
Die NID-Cookies gehören nicht zu den technisch notwendigen Cookies die nach TMG ohne Zustimmung gespeichert werden dürfen.
Ich habe alle Cookies die nicht technisch notwendig sind entfernt, verwende bis zur Klärung statt Analytics nur noch Matomo.
Wo nix is brauch ich nix erklären.

grüße
Ralf
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

https://policies.google.com/technologies/types schrieb:
Google verwendet Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen. Mithilfe solcher Cookies erfassen wir zum Beispiel Ihre neuesten Suchanfragen, Ihre bisherigen Interaktionen mit den Anzeigen eines Werbetreibenden oder den Suchergebnissen und Ihre Besuche auf der Website eines Werbetreibenden. Auf diese Weise können wir Ihnen individuell zugeschnittene Werbung auf Google anzeigen.

Ich kann google bedienen :happy2:
Wie von mir geschrieben hat das mein Anwalt so bestätigt. Der Besucher muß es selbst bestätigen, jedes Mal wenn Daten übertragen werden. Das geht auch aus der Diskussion die buerzel verlinkt hat hervor.
Das ist für Dich aber nur das Geschwätz dritter. Geh bitte zu einem Fachanwalt und lass es Dir bestätigen.

grüße
ralf
 

Rata

Ich kann google bedienen :happy2:

Na, da beglückwünsche ich Dich doch gerne.
Nur steht da keine Antwort auf meine Frage drin. Ich wiederhole den zweiten Teil, ...

...sagt jetzt wer genau? Oder steht das irgendwo schwarz auf weiß?

wobei längst nicht klar aus Deinem Beitrag hervorgeht, daß das alles aus Deinem Anwalt „gequollen" ist.
Gequollen im Sinne von „Quelle“ :D...:ironie:


Der Besucher muß es selbst bestätigen, jedes Mal wenn Daten übertragen werden. Das geht auch aus der Diskussion die buerzel verlinkt hat hervor.

Unbestritten.
Ich möchte halt nur gerne wissen, warum die NID-Cookies nun gerade „nicht notwendig“ sein sollen, wenn sie doch zur Funktion elementar und unerlässlich sind.


Das ist für Dich aber nur das Geschwätz Dritter.

Du und Deine „kreativen“ Interpretationen :p


Geh bitte zu einem Fachanwalt und lass es Dir bestätigen.

Mit dem hab ich ja gesprochen, er sieht das grundlegend anders.
Aber fragste 10 Anwälte, dann haste... (s. o. #2) und nur daraus resultierten meine Fragen an Dich.


Lieber Gruß
Rata
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Aber fragste 10 Anwälte, dann haste... (s. o. #2)

Ich kenne das Problem und habe das wieder gegeben was mir mein Anwalt dazu mitgeteilt hat.
Ich habe das hier schwarz auf weiß.
Vor wenigen Tagen habe ich hier wieder einen interessanten Beitrag gefunden in dem auf das Thema bei der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern eingegangen wird. Das ist für mich dann amtlich.

So lange sich der Bund und die Länder mit Vereinen und Konzernen um die Interpretation streitet haben wir Ruhe.
Klar ist das die NID-Cookies von Google verwendet werden und die Einstellungen des Benutzers speichern und weiter zu geben. So erklärt es Google selbst. Es geht bei der aktuellen Diskussion darum ob Werbung und Nutzertracking "ein berechtigtes Interesse im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO darstellt".
Zur Aufrechterhaltung meiner Webseite ist das Cookie nicht nötig. Es ist technisch nicht auf meinem Server vorhanden sondern wird von Google direkt auf den Kundenrechner gepflanzt. Es kann also nicht für den Betrieb meiner Webseite nötig sein. Durch den Besuch meiner Webseite wird das Setzen des Cookies aber ausgelöst und die "informierte Einwilligung" ist vor dem platzieren des Cookies nötig.

grüße
ralf
 

Rata

Ich folge Dir ja durchaus, Ralf.
Nur kann ich nicht nachvollziehen, warum jede einzelne (!) Aktion bestätigt werden soll.

Dem Ursprungsgedanken der EU-DSGVO stimme ich auch ausdrücklich zu, halte ihn für richtig. Es muß aber auch die Kirche im Dorf bleiben ;) und niemand darf von „gut gedacht aber schlecht gemacht“ — bezogen auf die zugrunde liegende „Handwerkskunst“ der EU-DSGVO — in unpraktikable, nicht zu händelnde Situationen gebracht werden.
Es gehört zu meinen Verpflichtungen als Site-Betreiber, den Besucher aufzuklären. Mach ich. Über Hintergründe und Vorgänge und Sammelwut und sogar noch einiges mehr. Das tue ich bei jedem Erstbesuch. Mehrfache Hinweise an unterschiedlichen Stellen auf diese — nennen wir sie — „Vorgänge“ sind auch praxisnah umzusetzen, alles andere ist aber schlicht Schwachsinn (sic!).

Abmahnungen wird man eh kaum fürchten müssen und wenn doch eine kommt, werde ich mich argumentativ in Szene zu setzen wissen :cool:
Ich bleib' da ganz gelassen, schließlich bin ich meinen Auskunfts- und Erklärungsverpflichtungen gleich zu Anfang „sauber“ nachgekommen.


Lieber Gruß
Rata
 

Fugel

rebmeM

PSD Beta Team
Ich bin da bei Rata, es ist alles nicht schlecht gedacht aber die Umsetzung ist mal wieder alles andere als gut. Wie soll das ganz enden? Haben wir in ein paar Jahren komplette "Vorseiten" bei jeder einzelnen Website, die uns dann auf jedes kleine Detail der Website informieren muss?

Ich denke es geht so einfach zu weit und Leute werden aktuell einfach (ich inkl.) verrückt gemacht.
 
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