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Mobile Film Festival 2008

ARTIKEL 1. TERMIN

Das erste deutsche Mobile Film Festival wird zwischen dem 17. Januar und dem 10. April 2008 stattfinden.

ARTIKEL 2. ORGANISATION

Das Mobile Film Festival wird veranstaltet von

Mobilevent vertreten durch Bruno Smadja

84 Av de la République

75011 Paris

Tel: 00331 55 25 33 48

Berlin Büro: Isabelle Azoulay

Clausewitzstrasse 2

10629 Berlin

Tel: 0049 (0)30 886 810 91

email: <a class="regle_grise" href="mailto:isabelle@mobilefilmfestival.com">isabelle@mobilefilmfestival.com</a>

ARTIKEL 3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Am Wettbewerb nehmen ausschließlich Filme teil, die mit einem Mobiltelefon gedreht wurden.

Die maximale Dauer der Filme ist eine Minute. Thema und Genre sind frei.

Die Filme können innerhalb oder außerhalb der Telefone geschnitten werden, wobei auch ungeschnittene Filme zugelassen werden.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

ARTIKEL 4. ANMELDUNG

Die Anmeldung eines Films zum Mobile Film Festival erfolgt ausschließlich über die Internetsite <a class="regle_grise" href="http://de.mobilefilmfestival.com/www.mobilefilmfestival.com">www.mobilefilmfestival.com</a>.

Die Teilnehmer haben das Formular auszufüllen, das sie auf der Website des Mobile Film Festivals finden und ihren Film im dafür vorgesehenen Bereich hoch zu laden. Alle Felder, die mit "Angabe ist Bedingung" gekennzeichnet sind (markiert mit einem Sternchen "*"), sind zur Wirksamkeit der Anmeldung auszufüllen.

Zudem bitten wir die Teilnehmer, ein Photo von sich auf dieselbe Seite hoch zu laden. Die Frist zur Einreichung der Filme endet am 14. März 2008. Sowie Filme eingereicht werden, empfangen die Teilnehmer von Mobilevent eine Bestätigung über den Erhalt der Filme, die gleichzeitig die Annahme ihrer Anmeldung zur Vorauswahl beinhaltet.

ARTIKEL 5. VORAUSWAHL

Ein Komitee des Mobile Film Festivals wird die angemeldeten Filme sichten und diejenigen auswählen, die am Wettbewerb teilnehmen werden.

Die ausgewählten Teilnehmer werden darüber rechtzeitig vor dem Festival informiert.

ARTIKEL 6. BEWERBUNG

Im Rahmen der Bewerbung und der Kommunikation des zweiten Mobile Film Festival ist es Mobilevent gestattet, im Rahmen der Printmedien oder der elektronischen Presse, im Fernsehen, im Internet sowie in anderen öffentlichen Medien die für den Wettbewerb ausgewählten Filme ganz oder in Teilen ohne Gegenleistung zu zeigen sowie die Namen, Adressen und Fotos der Teilnehmer zu veröffentlichen.

ARTIKEL 7. VORFÜHRUNG DER FILME

1. Vor dem Mobile Film Festival:

Die eingereichten Filme werden zwischen dem 17. Januar und dem 14. März 2008 auf der Website <a class="regle_grise" href="http://de.mobilefilmfestival.com/www.mobilefilmfestival.com">www.mobilefilmfestival.com</a> sowie ggf. auf den Internetseiten der Medienpartner gezeigt.

2. Während des Mobile Film Festival:

Die zum Wettbewerb zugelassenen Filme werden zwischen dem 20. März und dem 10. April 2008 auf der Website <a class="regle_grise" href="http://de.mobilefilmfestival.com/www.mobilefilmfestival.com">www.mobilefilmfestival.com</a> sowie ggf. auf den Internetseiten der Medienpartner gezeigt.

3. Nach dem Festival:

Beginnend mit dem Festival ist Mobilevent für die Dauer von zwei Jahren berechtigt, ohne Gegenleistungen auf der Internetseite des Mobile Film Festivals sowie auf den Internetseiten der Medienpartner des Festivals auf nicht-kommerzieller Basis und zum Zweck der Bewerbung der Filme, der Teilnehmer und des Festivals, die zugelassenen Filme zu zeigen.

Die Teilnehmer gestatten dies ausdrücklich und verpflichten sich, ab Beginn des Festivals für die Dauer von zwei Jahren keine anderweitigen Exklusivrechte für die zugelassenen Filme zu vergeben.

Zur Bewerbung der Filme, der Teilnehmer und des Festivals darf Mobilevent die Filme in andere technische Formate umwandeln, soweit dies aufgrund der technischen Entwicklung oder der Anforderungen der Abspielgeräte geboten ist.

Jeder Teilnehmer versichert, Inhaber aller Rechte seines Films zu sein und garantiert hiermit, alle zur Herstellung und umfassenden Auswertung des Films notwendigen Rechte eingeholt zu haben. In diesem Zusammenhang weist Mobilevent die Teilnehmer darauf hin, dass insbesondere die Nutzung musikalischer Werke in einem Film einer Genehmigung bedarf. Jeder Autor eines Films erklärt sich bereit, im Rahmen des Vertrags mit Creative Commons - keine kommerzielle Nutzung - das Einvernehmen über die Nutzungsrechte wie oben beschrieben gemäß den 2.0 Germany zu akzeptieren. (Vollständiger Vertragstext auf <a class="regle_grise"href="http://creativecommons.org/license/">http://creativecommons.org/license</a>).

Jeder Filmemacher ist verantwortlich für etwaige Rechtsverletzungen im Rahmen der Teilnahme seines Films und stellt Mobilevent insoweit von allen Rechten Dritter frei, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

ARTIKEL 8. PREISE

Die Jury besteht aus sieben professionellen Filmleuten und wird nach eigener Überzeugung folgende Preise vergeben:

• Preis für den besten Film > 1.000 €

• Preis für das beste Drehbuch > 500 €

• Preis für die beste Plansequenz > 500 €

• Publikumspreis > 1.000 €

Das Publikum wird mittels einer elektronischen Abstimmung über <a class="regle_grise" href="http://de.mobilefilmfestival.com/www.mobilefilmfestival.com">www.mobilefilmfestival.com</a> einen Film prämieren.

ARTIKEL 9. VERANTWORTUNG DER ORGANISATOREN DES FESTIVALS

Der Teilnehmer stimmt der Speicherung und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Festivals zu. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb des vorgenannten Verwendungszwecks erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers.

Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, die über ihn gespeicherten Informationen bei der Veranstalterin zu erfragen und diese zu korrigieren.

Das Mobile Film Festival übernimmt keine Haftung im Fall eines schlechten oder ausbleibenden Empfangs eines Films oder ausbleibender Anmeldung oder anderweitiger technischer Unzulänglichkeiten gleichgültig welche Gründe es dafür geben mag. Mobilevent übernimmt keinerlei Verantwortung im Falle einer Störung des Festivals durch höhere Gewalt.

ARTIKEL 10. ÄNDERUNG, VERLEGUNG

Mobilevent behält sich das Recht vor, die Zeit des Festival zu kürzen, zu verlegen oder das Festival zu streichen oder den Inhalt des Festivals zu ändern, wenn außerordentliche Bedingungen dies erfordern und/oder, um die Sicherheit und/oder Integrität des Festivals zu gewährleisten. Die Teilnehmer erkennen dies ausdrücklich an und verzichten ggf. auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche gegenüber dem Festival und den Veranstaltern.

ARTIKEL 11. ANMELDUNG

Die Anmeldung eines Films beim Mobile Film Festival beinhaltet die Einwilligung in die Teilnamebedingungen (Artikel 1 bis 11). Die Teilnahmebedingungen sind auf der Website des Mobile Film Festivals einsehbar und downloadbar. [Muss dennoch auf der Webseite ausdrücklich bestätigt werden - durch anklicken]

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, sich auf eine Bestimmung zu einigen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Es gilt das Recht der Bundsrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.

(Quelle: de.mobilefilmfestival.com)

 

Mobile Film Festival 2008

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