AW: Modelvertrag bezügl. Abizeitung
Deswegen frage ich ja, ob das per Tabelle einfacher geht, als jedem einzeln ein Blatt auszudrucken (bitte lesen!).
Also nochmal ganz genau und allgemeinverständlich, was unser Rechtssystem zum Thema Vertrag sagt.
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft (also etwas, das unser BGB betrifft), welches aus zwei entgegengesetzten Willenserklärungen besteht, dem Angebot und der Annahme. Das Angebot muß alles enthalten, was die Annahme des Angebotes beeinflussen kann. Die Messlatte dafür ist der sogenannte "objektive Dritte". Anders formuliert, wenn 9 von 10 Leuten meinen, dass etwas dazu gehören muss, dann gehört das auch dazu. Wird das Angebot dem Empfänger übermittelt und empfängt auch der Anbieter die Annahme des Angebots, so kommt der Vertrag rechtsgültig zustande.
Fazit: Im Gesetzt steht generell nirgends (es gibt bestimmte Ausnahmen bei speziellen Vertragsarten, die nur in Schriftform, oder sogar nur notariell aufgesetzt werden dürfen) das es irgendein Dokument für einen Vertrag geben muß, um die Rechtsgültigkeit des Vertrages zu ermöglichen. Ein Vertrag der mündlich geschlossen wird, ist rechtlich genauso gut, wie einer der mit 2000 Seiten Text in Druckform kommt. Zumindest in deinem Fall.
Die Zettel dafür sind lediglich dazu da, dass der Anbieter (z.B. der Lackierer, der dein Auto lackiert hat) nicht später als der Dumme da steht, weil du ihm sagst, du hättest ihn nie gebeten den Wagen grün zu machen. Nun kommt es zum rechtsstreit und der Lackierer hätte ohne den Auftrag (da steht auch nicht "Dienstleistungsvertrag") keinen Beweis, dass er dein Auto doch grün färben sollte.
In deinem Fall, wenn du meinem Rat folgst, hast du einen Zeugen (den Lehrer wg. dem Beamtenstatus... rechtlich ist die Mama genauso gut, aber der Beamtenstatus zählt halt doch ab und zu noch etwas) der dabei war und die Liste mit Unterschrift, die zudem sagt: Ich wollte das Foto!
Das zusammen ersetzt zwar nicht zu 100% einen Vertrag, dürfte dich aber vor unserem Gesetz soweit schützen, dass DU keine Strafe bekommst, solange du nicht irgendwas mit dem Bild angestellt hast, das über das simple Abizeitungsfoto hinausgeht.
Es sind alle Schüler volljährig, normalerweise geht man mit ~19 und dem Abitur in der Hand aus der Schule.
Wie will ich den Vertrag anders übermitteln, als dass jeder das durchliest?
Klar kannst du einen simplen Modellvertrag aufsetzen. Vorlagen liefert "eine Internetsuchmaschine, auf dessen Verweis im A****Spam steht, dass ich sie besser nicht nenne
". Nur kannst du ziemlich sicher sein, dass (jedenfalls erinnere ich mich so an meine Schulzeit) die "besonderen" Schüler das Ding 3x verlieren, 2x nicht unterschreiben und 10x vergessen abzugeben... das Letzte mal ist dann schon NACH dem Verkauf der Abizeitung. Und wie ich nun schon geschrieben habe... solange der helfende Lehrer seine Aufgabe als Zeuge verstanden hat, und du jedem Schüler erklärst was du mit dem Bild machen möchtest, und ob er damit einverstanden ist (dazu reichen 20 Sekunden) UND deine unterschriebene Liste mit "ich war mit dem Foto für die Abizeitung einverstanden" im Titel vorlegen kannst genügt das.
Hier geht es um Bilder, die veröffentlicht werden, nicht um Brötchen^^
Die sicherste Methode ist aber dennoch ein unterschriebener Vertrag?!
Das müsste ich doch dann alles in den Vertrag schreiben, nicht wahr?
Natürlich ist ein schriftlicher Vertrag die einfachste Methode, um später nachzuweisen, dass alles bereits so abgesprochen war. Bedenke aber, dass man juristisch einen Vertrag, der "vor Ort" unterschrieben wird, als "Haustürgeschäft" gewertet werden würde. Das bedeutet, dass der Fotografierte 14 Tage Zeit hat, seine Willenserklärung zu widerrufen. Das gilt natürlich genauso für einen mündlichen Vertrag, der auch mündlich widerrufen werden kann (genauso wie der schriftliche!).
Also machst du einfach das Shooting 4 Wochen VOR dem Drucktermin. Wer dann sein Bild vorher noch sehen möchte oder sein Einverständnis widerruft
wird halt mit einem leeren weissen Platzhalter gedruckt. Der Druckerei ist das 100%ig recht, denn Weiss kostet weniger. Der einzige Aufwand ist, dass ihr die Bilderseite eben schnell nochmal neu zur Druckerei senden müsst. Obwohl i.d.R. eigentlich 14 Tage vor Druck locker reichen...
In diesem Fall hägen keine nenneswerten Werte hinter den Bildern, so ist der Brötchenvergleich sogar durchaus besser, als es mir beim Schreiben bewusst war. Selbst der Verkauf einer Abizeitung geht in der Regel an den Schulen "einfach so" durch, da man Voraussetzt, dass der Verkauf Abizeitung als Teil der Abiturfeierlichkeiten nur als Ausgleich für die angefallenen Kosten dient, und nicht zur Gewinnerzielung.
Streng rechtlich müsste den Verkauf jemand beim Amt anmelden, ein Gewerbe einrichten, Gewerbesteuern entrichten, u.U. sogar Bücher führen, eine GuV vorlegen.... etc. Ich behaupte jetzt einfach mal ohne Beleg, dass wohl keine "normale" Abiturklasse diesen Aufwand betreibt.
Und bei allem Rechts-Blah-Blah... vergiss bitte eine Kleinigkeit nicht.
Es ist sehr selten, dass jemand dich als Fotografen direkt vor Gericht zerren will. Viel eher wird dann jemand zu dir kommen, und dich bitten, das Foto neu zu machen, zu löschen oder was auch immer. Dann redet ihr drüber, und findet eine Lösung.... und im Übrigen... sowas ist dann auch wieder ein Vertrag
Und nun stell dir in deiner Situation mal den Richter vor, der diesen Fall lesen soll. Dein Anwalt hat alles geschildert, dein Lehrer hat schriftlich vor dem Anwalt bezeugt, dass alles ok war, eine Kopie der Unterschrieben Liste liegt bei und der Kläger behauptet, du hättest ihn zufälligerweise vor einem Fotohintergrund ohne sein/ihr Einverständnis geknipst.
Was glaubst du wohl, käme da heraus?
Und auch hier wieder der Zusatz... das sind alles mit besten Wissen und Gewissen aufgeschriebene Tipps und keine Rechtsberatung.