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Musik von youtube

nasobem

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Musik von youtube

Punkt 2.:
Bitte teile uns doch mit, welches Ziel Du hier mit diesem Thread verfolgst.
Mit der Ausgangsfrage hat es jedenfalls nix mehr zu tun. gez. ein "HobbyJurist"
Zitat aus meinem Eingangsbeitrag
Nun war ich der Meinung, daß alles was bei youtube auftaucht,
besonders wenn die Titel schon über 50 Jahre alt sind,
daß die von der GEMA befreit sind
wie verhält sich das ?

mehr wollte ich gar nicht wissen
aber daraufhin ist der Rest der Welt über mich hergefallen
nasobem

da hat die GEMA gepennt, beim Bild vom "Che"

...Korda hat das nie gestört.
Er freute sich, dass sein Foto tausendfach auf T-Shirts und Plakaten bei den Demonstrationen der 68er-Revolte auftauchte.
Seine Autorenrechte kümmerten ihn nicht.
 
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E

essdreipro

Guest

AW: Musik von youtube

ich habe eine Diaschau gebastelt und brauche dazu Rock & Roll Musik aus den 50ern
nun kenne ich keine andere Quelle, wo die Auswahl so groß ist
und wo man alles anhören kann, wie bei youtube
Das gewünschte runterladen und die Musik aus dem Video auskoppeln ist kein Problem

So habe ich es gemacht
meine PRIVATE Diaschau mit Musik aus dem Netz aufgepeppt und bei Youtube eingestellt
und schon wurde ich angemozt- wegen GEMA RechtsVerletzung

[...]

auch ein Ausschnitt aus deinem Erst-Kommentar ...

und mal ehrlich ... NACH der - aus meiner Sicht - verständlichen Reaktion
von youtube haben bei dir NICHT die Alarmglocken geschrillt ...?
 

Rata

AW: Musik von youtube

da hat die GEMA gepennt, beim Bild vom "Che"

...Korda hat das nie gestört.
Er freute sich, dass sein Foto tausendfach auf T-Shirts und Plakaten bei den Demonstrationen der 68er-Revolte auftauchte.
Seine Autorenrechte kümmerten ihn nicht.


Neee.
Hat'se nich' 8)
Für Bilder ist die gar nicht zuständig.


Lieber Gruß
Rata

8)
 

Rata

AW: Musik von youtube

ich bin einfach zu hungrig, als dass ich musikalisch in der vergangenheit steckengeblieben bin wäre :)


Wer – völlig korrekt! – über die „Deppen-Apostrophe" referiert und unter konsequenter, als Stilmittel eingesetzter Kleinschreibung ein wachsames Holzauge auf korrekter Grammatik hält, der muß jetzt damit leben :lol:


Sei ein Mann! 8)



Lieber Gruß
Rata

8)

Edit

Peinlicher Mist! Die -Auszeichnung sollte ein Durchstreichen bewirken. In meinen Foren geht das. Hier nicht ...

Is mir aber auch wurscht :p
 
Zuletzt bearbeitet:

tourjap

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

@DoctorG- nein habe deine Meinung nicht angegriffen, wenn ich anderer Meinung bin sage ich schon auf wen ich mich beziehe- und richtig hier hat keiner behauptet, daß die Piraten das Urheberrecht anschaffen wollen, aber verfolge mal die Presse, dort wurde das immer wieder kolportiert
Stilblüte "GEMA will Gebühren von Kitas für Volkslieder"- der Witz ist nicht, das die GEMA Gebühren will, sondern das Verhalten der Politiker wo sich 16 Kultusminister und der Bund die Verantwortung gegenseitig zuschieben anstatt eine Regelung zu verabschieden ähnlich der die an Schulen seit ewigen Zeiten gilt- eigentlich wurde dem TA alles gesagt, wenn er es nicht verstehen will- sein Problem- VSN
 
E

essdreipro

Guest

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DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

da hat die GEMA gepennt, beim Bild vom "Che"
...Korda hat das nie gestört.
Er freute sich, dass sein Foto tausendfach auf T-Shirts und Plakaten bei den Demonstrationen der 68er-Revolte auftauchte.

Kenne den Fall/Schöpfer nicht. Aber allgemein:
Für Bildrechte ist - wie Rata schreibt - die VG Bild-Kunst zuständig, nicht die GEMA. Daher wird die sich da tatsächlich kaum melden. Die schreibt ebenso wenig Falschparker auf oder ermittelt Steuerhinterzieher. Einfach mal die Abkürzung GEMA enträtseln - das klärt diesen Punkt.

Seine Autorenrechte kümmerten ihn nicht.
Und da bin ich mir nicht so sicher. Woher weiß man das - gibt's da ein Interview? Bill Haley hat sich bei Dir ja auch nicht selber gemeldet. Will sagen: da kümmern sich die Künstler gerne nicht drum. Denn sie wissen: für jede Werksgattung gibt es eben diese Verwertungsgesellschaften, die das dann für sie schon reinholen. Da muss ein Künstler meist nichts machen.
Dazu gehört auch: wenn Du als Künstler einmal Mitglied bei so einer Gesellschaft bist, dann akzeptierst Du auch alles, was die vertraglich mit Dir vereinbaren. Auch als Künstler im Bereich Musik gilt: es gibt nicht ein bisschen GEMA. Es gibt nur ganz oder gar nicht. Selbst wenn Du als Musiker vielleicht Deine Lieblingskneipe für Deine Songs befreien wolltest, aber in der GEMA bist: Geht dann nicht. Und das dürfte dann der oben genannte Künstler auch so gehabt haben: wenn sein Werk veröffentlicht wurde - etwa über einen klassischen Verlag, eine Bildagentur o.ä., hat er gar nicht in der Hand, von wem welche VG wo wieviel Geld dafür möchte. Da kann ich leicht sagen, dass ich persööööönlich da gar nicht hinterher bin.

Natürlich gibt's auch immer mal Ausnahmen, denen es nur um Revolution oder so geht. Warum nicht - solche Leute machen ja dann keine Werke zum Verkauf sondern sehen das als Material für ihre Kampagne an. Das macht man dann natürlich leicht und freier zugänglich.

Ist übrigens nicht anders, wenn Du einen Webshop o.ä. mit Artikeln von bestimmten Marken veröffentlichst. Da will man ja auch sog. Propagation: Hängst Du einfach so irgendwo gezogene Markenbilder eines Artikels bei Dir rein, kriegst Du garantiert recht schnell eine Abmahnung (Urherberrecht der Bilder verletzt). Bist Du offiziell registrierter Handelspartner bekommst Du das Spitzenbildmaterial einfach ausgehändigt. Kann sogar anders herum gehen: Du wirst vertragsbrüchig, wenn Du abweichende Bilder nimmst, die die Waren schlechter aussehen lassen - wehe Du nimmst diese kostenlosen Bilder dann nicht.

Das alles ist umständlich, ist ja richtig. Aber als kleiner YouTuber landet man eben plötzlich in diesem schweren Rechtsthema, dass nie für Schüler, Rentner und Fun-Geschichten gemacht war. Da hätte auch ich selbst gegen Vereinfachungen nichts. Momentan ist aber die Rechtslage nunmal wie sie ist und man verstößt gegen klare Gesetzt, wenn man anders handelt.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

Das ist kein Scherz. Bei uns darf nur noch GEMA-Freie Musik laufen. Da sind auch noch Leute, die das überwachen.

Yep - das gibt's ja extra für diesen Fall. Ich biete selbst solche GEMA-freien Kompositionen an und habe darum mit der GEMA gar nicht sooo große Probleme. Ich nehme für eigene Videos natürlich gerne eigene Musik. Warum sollte ich auch andere Musiker promoten? Für die ohne solche Möglichkeiten gibt's doch heute auch zahlreiche solche Schnippsel2Musik-Engines, die GEMA-freie Werke aus den Klanghappen generieren.
 

nasobem

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Musik von youtube

Quatsch, natürlich darf GEMApflichtige Musik beim Karneval gespielt werden.
Gruß
Geli
welche Musik ist denn GEMA pflichtig und welche nicht
und wie kann ich das erkennen ?
nasobem

darf ich "Humba Humba täteräääh" oder " der Mond ist aufgegangen" schmettern
ohne das ich in die Gebührenfalle stolpere
 

nasobem

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Musik von youtube

liebe Leute, das ist mir alles zu blöd
ich habe mich mit youtube bzw den Lizenzhaltern geeinigt
das was ich eingestellt habe bleibt wie es war
und die Obermotzer dürfen es kostenlos anschauen und ANHÖREN
http://www.youtube.com/watch?v=Wja0_76jP5w
den anderen muß ich eine Nutzunggsgebühr berechnen :)
nasobem
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

Zitat:
Nun war ich der Meinung, daß alles was bei youtube auftaucht, besonders wenn die Titel schon über 50 Jahre alt sind, daß die von der GEMA beferit sind
wie verhält sich das ?
Wie kommst Du darauf (speziell auf die 50)? Die Regelung ist so, wie Pixelverwender geschrieben hat.

Nur der Vollständigkeit halber: hier muss ich mich korrigieren bzw. ergänzen. Die 50 Jahre sind auch richtig!

Wie das geht: Richtig ist zwar, dass es die 70 Jahre Schutz für Urheber und die Nutzungsrechte gibt. Zusätzlich gibt es aber auch noch Leistungsschutzrechte - und die gelten bis 50 Jahre nach Veröffentlichung von Tonträgern. Das betrifft also z.B. die Musiker, die einen Song gespielt haben, auch wenn der ursprünglich gar nicht von ihnen geschrieben wurde.
Für ein Stück von Bach ist z.B. das Urheberrecht abgelaufen. Wenn ein Orchester das Stück spielt und aufnimmt, ist aber diese Aufnahme/Interpretation nicht per se gemeinfrei. Sondern: diese genießt nun Leistungsschutzrechte und darf auch nicht einfach so gerippt werden.

ich habe mich mit youtube bzw den Lizenzhaltern geeinigt
Interessant - was hast Du denn dafür machen müssen? Einfach ne E-Mail?
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

Das Thema ist ja im Grunde durch, aber es ist immer wieder interessant, wie hier mit inbrünstiger Beharrlichkeit zum Teil auf Rechtsirrtümern bestanden wird, als wäre heute der letzte Tag.

Nichts ist amüsanter, als juristischen Laien in Foren nachzulesen, wie sie sich gegenseitig ihre teilweise abstrusen Rechtsauffassungen um die Ohren hauen.

Ich sehe ein, Recht ist ein sehr komplexes Thema und man darf es Laien durchaus nachsehen, dass sie Schwierigkeiten haben das Recht zu interpretieren. Aber würde der Laie vor seinen Postings etwas Geld zum RA tragen oder wenigstens auf den zigtausend Juristenseiten etwas recherchieren, dann würden sich Rechtsirrtümer nicht so hartnäckig halten und viele Internetnutzer könnten mit den Themen, Urheberschutz, Markenrecht, etc. etwas lockerer umgehen. Alles andere ist im Grunde nur Verunsicherung für die Mitlesenden.

Pauschal in den Raum zu werfen: "Das ist verboten" ohne konkrete und nachvollziehbare Begründung (Verweis auf Rechtsnormen, Urteile, Rechtskommentare etc.) ist keine juristische Diskussion, das ist Kindergarten. Diese Zeit kann man sich sparen und besser ins liebe Hobby investieren.

Ein so großes Forum wie hier, mit so vielen Stammusern, sollte in der Lage sein, in einer Sammelaktion (Donate-Button) die Kosten für eine umfassenden Beantwortung eines Fragenkataloges durch einen RA (der Wahl der Forenbetreiber) zu bewerkstelligen, der jährlich aktualsiert werden kann. Eine solche Beratung kostet nach meiner Einschätzung rund 1000.-- Euro in Schriftorm. Mit einer 50 ct. Unterstützung sollte das in wenigen Tagen erledigt sein.

Diskutieren ist schön, wenn es einen Sinn ergibt.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Musik von youtube

Zusätzlich gibt es aber auch noch Leistungsschutzrechte - und die gelten bis 50 Jahre nach Veröffentlichung von Tonträgern. Das betrifft also z.B. die Musiker, die einen Song gespielt haben, auch wenn der ursprünglich gar nicht von ihnen geschrieben wurde.
Für ein Stück von Bach ist z.B. das Urheberrecht abgelaufen. Wenn ein Orchester das Stück spielt und aufnimmt, ist aber diese Aufnahme/Interpretation nicht per se gemeinfrei. Sondern: diese genießt nun Leistungsschutzrechte und darf auch nicht einfach so gerippt werden.

Die Leistungsschutzrechte haben nun wiederum mit der GEMA recht wenig zu tun. Das ist Sache der GVL. ( https://www.gvl.de )

Das Thema ist ja im Grunde durch, aber es ist immer wieder interessant, wie hier mit inbrünstiger Beharrlichkeit zum Teil auf Rechtsirrtümern bestanden wird, als wäre heute der letzte Tag.

Nichts ist amüsanter, als juristischen Laien in Foren nachzulesen, wie sie sich gegenseitig ihre teilweise abstrusen Rechtsauffassungen um die Ohren hauen.
...
Pauschal in den Raum zu werfen: "Das ist verboten" ohne konkrete und nachvollziehbare Begründung (Verweis auf Rechtsnormen, Urteile, Rechtskommentare etc.) ist keine juristische Diskussion, das ist Kindergarten.
Darf ich höflich anfragen, wen oder was Du damit meinst?
Abgesehen davon, dass Dein Verlangen nach Verweisen auf Rechtsnormen, Urteile, ja sogar noch Rechtskommentare (viele User werden nicht einmal wissen, was das ist) in einem Forum wie diesem geradezu absurd anmutet.

Es genügt ein Hinweis auf das geltende Urheberrecht und auf die Websites von GEMA und GVL. Wer dann allerdings nicht bereit ist, auch selbst mal die Suchmaschine seines Vertrauens zu bemühen, dem ist nicht zu helfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

Die Leistungsschutzrechte haben nun wiederum mit der GEMA recht wenig zu tun.
Ist es dewegen per se irrelevant?

Der TE hat seinerseits etwas mit 50 Jahren erwähnt, Du hast die Schutzfrist aus dem UrhG zitiert - was ja auch richtig ist. Es gibt aber eben auch eine Regelung mit 50 Jahren in diesem Zusammenhang, die woanders herrührt. Er hat da was verwechselt, gut, aber es gibt eben auch noch auch eine weitere Regelung, die ja auch mal zutreffen könnte.

Gut - hier war die GEMA der Auslöser. Bei der Ausführlichkeit der Diskussion schadet der Hinweis doch nun auch nicht mehr, dass kurz dahinter vielleicht der nächste Beschwerdeführer stehen könnte.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

@Pixelverwender

Ich habe bewusst darauf verzichtet Namen zu nennen. Dies ergäbe nur Unfrieden und weitere sinnlose Diskussionen. Was Du als "absurd anmutend" bezeichnest ist die Grundlage worauf man eine solch geartete Diskussion führen sollte. Ob man das hier weiß oder nicht, das spielt keine Rolle, dafür kann man ja den Interessierten Menschen Hilfestellung geben - wie eben auch bei der Frage nach dem richtigen Plugin für PS oder die richtige Cam für bestimmte Zwecke.

Übrigens ist jedem zu helfen. Es hilft ja nicht nur eine Suchmaschine bedienen zu können, man muss auch (tatsächlich) verstehen, was da geschrieben steht. Genau aus diesem Umstand entstehen Irrtümer in der Rechtsauffassung.

Das gerade die Arbeit mit Medien eine besonderen Rechtsgefahr mitbringt, wird ja in solchen Foren wie hier regelmäßig unter Beweis gestellt. Insofern teile ich Deine Meinung nicht.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

Nichts ist amüsanter, als juristischen Laien in Foren nachzulesen, wie sie sich gegenseitig ihre teilweise abstrusen Rechtsauffassungen um die Ohren hauen.
Hm, also ehrlich gesagt finde ich schon, dass hier relativ fundiert anhand von offiziellen Regelungen argumentiert wurde.

Soweit ich es sehe, kam der Beitrag mit dem großgeschriebenen Verboten dadurch zustande, dass die Regelungen eigentlich präzise erklärt wurden, aber der TE versucht hat sie über andere Verstoßer etc. in Frage zu stellen. So nach dem Prinzip - "das wären ja so viele Falschparker hier, darum kann hier Abstellen gar nicht falsch sein."
Das hätte ein Anwalt wahrscheinlich genauso durchmachen müssen. Nur das der die Beratungszeit vielleicht bezahlt bekommen hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Musik von youtube

Wie bereits geschrieben, will ich nicht auf die Details eingehen, das kostet nur Nerven.

Persönlich betreue ich in meiner Freizeit ALG2 Empfänger in Rechtssachen und vertrete sie vor Gericht und bei den jeweiligen Ämtern (Bin Jurist mit Befähigung zum Richteramt, betreibe keine Sozietät und gehöre keiner an). An den Sozialgerichten sind viele Richteranwärter als Vorsitzende beschäftigt. Du glaubst mir vermutlich nicht, dass selbst diese Herrschaften teilweise eklatante Defizite im Bezug auf unsere Rechtsnormen aufweisen. Ganz zu schweigen von Sachbearbeitern in Sachen ALG2. Menschen, die sich täglich mit diesen Themen befassen. Lauscht man ihren Rechtsauffassungen, klingt das zunächst plausibel. Befasst man sich mit der Thematik stellt man fest, dass dieses Recht auch anders interpretiert werden kann und sogar anders interpretiert werden muss. Gerade im ALG2 Bereich war ich bislang in keinem Fall unterlegen. Das liegt nicht an meinem Wissen, sondern an den Defiziten (und vermutlich der Willkür - anderes Thema) der Beteiligten und der Tatsache, dass ich dann in die Klage gehe, wenn ich sicher bin, dass damit nichts verzögert oder verschlechtert wird und Klage tatsächlich geboten ist.

Vielleicht kannst Du Dir nun ein Bild machen, mit welchen Augen ich eine solche Diskussion lese. Daher auch mein Vorschlag, solchen Diskussioen, die richtigen Grundlagen zu verschaffen.
 
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