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nebenselbständigkeit

littl

Aktives Mitglied

darf ich mich als fotograf nebenselbständig melden und dann auch
visitenkarten bzw layouts erstellen bzw eine rechnung stellen
 

Fotografie

tt

Kamera-Sklave

AW: nebenselbständigkeit

Wenn du Fotograf gelernt hast sicher. Ansonsten wird die Handwerkskammer Probleme machen. Fotograf ist ein Lehrberuf mit dem Abschluß Meister. Du kannst es vielleicht versuchen dich als Künstler anzumelden, da mußt du dich mal erkundigen wo du da gemeldet sein mußt.

Gruß Thomas
 

littl

Aktives Mitglied

AW: nebenselbständigkeit

aber ist es nicht mittlerweile so das es auch ohne meisterbrief bzw abgeschlossene ausbildung geht als fotograf
 

Rock84

Photoshopper

AW: nebenselbständigkeit

Du darfs dich nicht Fotograf nennen sondern zum beispiel Photoartist.
Wenn du es nicht gelernt hast.
 

tt

Kamera-Sklave

AW: nebenselbständigkeit

Ich denke es ist heute einfacher als noch vor 20 Jahren. Ich weiß das die Handwerkskammern früher Anzeigen in Zeitungen gesammelt haben, wenn jemand Dienstleistungen oder Handwerksleistungen angeboten hat, aber nicht bei der Handwerkskammer eingetragen war.Das gab dann gleich eine Anzeige und eine Geldstrafe. Mir ist es als Schreiner-Geselle mal so ergangen. Ich durfte zwar Möbel verkaufen, sie aber nicht liefern oder gar montieren. Heute ist es denke ich etwas einfacher geworden, durch die ich AG´s. Solange du mit den Kunden keinen Ärger hast wird auch nicht viel passieren. Es kommt aber sicher darauf an unter was du firmierst. Ich denke Web-design oder was ähnliches ist bei der Gewerbeanmeldung bestimmt einfacher als Fotograf anzugeben. Im Zweifelsfall mal bei der Arbeitsagentur erkundigen.

Gruß Thomas
 

hyperactive

Fotojäger

AW: nebenselbständigkeit

Ruf doch gleich bei der Handwerkskammer an und erkundige Dich, was Du zusammentragen musst, um Fotograph draufzuschreiben. Oder ob Du Foto / etc. verwenden darfst. Dann kannst Du in Ruhe planen.

Hast Du einen Steuerberater? Da tun sich nämlich viele Fragen auf, die Dir das Forum nicht klären wird... Gewerbeanmeldung? Künstler? Sozialversicherung? Umsatzsteuer... da würd ich mich vorher schlau machen. Aber erstmal checken, wie das mit dem Berufsrecht ist.
 

starfire

Starfire

AW: nebenselbständigkeit

Ja du darfst als Fotograf arbeiten!
Der Fallstrick liegt wie immer im Detail. Die Bezeichnung "Fotograf" darst du aber nicht ohne Ausbildung nutzen, deshalb gibt es ja so viele, Photoartisten
e025.gif
, Photodesigner etc.
 

ah-photo

Fotograf

AW: nebenselbständigkeit

Ja du darfst als Fotograf arbeiten!
Der Fallstrick liegt wie immer im Detail. Die Bezeichnung "Fotograf" darst du aber nicht ohne Ausbildung nutzen, deshalb gibt es ja so viele, Photoartisten
e025.gif
, Photodesigner etc.


Alles falsch. Ich bin auch in die Handwerkskammer eingetragener Fotograf und habe keinen Meistertitel.

Viel schwieriger ist aber die steuerrechtliche Seite bzw. die Pflichtmitgliedschaft in der KSK (Künstlersozialkasse). Auch musst du einen gewissen Umsatz pro Jahr nachweisen, sonst wertet das Finanzamt das ganze nur als Liebhaberei und du kannst die Vorsteuer auch widerrum ncht geltend machen. Bevor du dich also irgendwo anmeldest überleg dir genau, was du machen willst und ob sich das für die rentiert. Was ist üerhaupt ne Nebenselbstständigkeit. Gibt es den Begriff im Steuerrecht überhaupt ???
 

berniecook

Photo-Fan

AW: nebenselbständigkeit

Hallo,
überprüfe erst einmal Deinen derzeitigen Arbeitsvertrag. Unter Umständen ist dort eine Nebentätigkeit "untersagt". Sollte dies so sein und Du gehts Deiner "Nebenselbständigkeit" nach, kann das schwerste arbeitsrechtliche Konsequenzen für Dich haben (bis zur Kündigung), da Dein Arbeitgeber erwartet, das Du ihm Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst (sonst hätte er das im Arbeitsvertrag ja nicht ausgeschlossen). Das ist das erste, was Du machen solltest. Danach kannst Du Dich um die Details Deiner "Nebenselbständigkeit" kümmern und den Tipps der anderen folgen.
Grüsse
 

hyperactive

Fotojäger

AW: nebenselbständigkeit

Na, den Begriff "Nebenselbständigkeit" kenne ich auch nicht. Dass jemand irgendetwas hauptberuflich tut und daneben noch irgendetwas Selbständiges.. das ist wohl kein Thema. Aber GERADE dann wird es sicherlich steuerlich und rechtlich kompliziert. Ich würde einen Fachmann fragen, wenn ich er wäre.
 
D

DJ Fotoart

Guest

AW: nebenselbständigkeit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit stellt kein Problem dar. Es gibt in D. das Recht auf Gewerbe :)
 

littl

Aktives Mitglied

AW: nebenselbständigkeit

Viel schwieriger ist aber die steuerrechtliche Seite bzw. die Pflichtmitgliedschaft in der KSK (Künstlersozialkasse). Auch musst du einen gewissen Umsatz pro Jahr nachweisen, sonst wertet das Finanzamt das ganze nur als Liebhaberei und du kannst die Vorsteuer auch widerrum ncht geltend machen. Bevor du dich also irgendwo anmeldest überleg dir genau, was du machen willst und ob sich das für die rentiert. Was ist üerhaupt ne Nebenselbstständigkeit. Gibt es den Begriff im Steuerrecht überhaupt ???


aber dies wäre doch nur der fall wenn es die einzige tätigkeit meinerseits ist;

der eintrag in die handwerksriege ist auch nur dann möglich mit der abgeschlossenen ausbildung
 

starfire

Starfire

AW: nebenselbständigkeit

@startfire: Wohl nicht verstanden:
Fotograf ist eine nicht geschützte Berufsbezeichnung.

Jeder darf sich so nennen.

Siehe Link oben. War eine notwendige Anpassung an EU-Recht.


Gruß

TID

Jaja les dir mal deinen link oben genau durch und dann mein Statement, dann frag dich mal wer nicht verstanden hat.
d020.gif
 

starfire

Starfire

AW: nebenselbständigkeit

Alles falsch. Ich bin auch in die Handwerkskammer eingetragener Fotograf und habe keinen Meistertitel.

Viel schwieriger ist aber die steuerrechtliche Seite bzw. die Pflichtmitgliedschaft in der KSK (Künstlersozialkasse). Auch musst du einen gewissen Umsatz pro Jahr nachweisen, sonst wertet das Finanzamt das ganze nur als Liebhaberei und du kannst die Vorsteuer auch widerrum ncht geltend machen. Bevor du dich also irgendwo anmeldest überleg dir genau, was du machen willst und ob sich das für die rentiert. Was ist üerhaupt ne Nebenselbstständigkeit. Gibt es den Begriff im Steuerrecht überhaupt ???

Handwerkskammer Aschaffenburg?


OT: Keine Steuernummer oder St.Identnummer?
 

tt

Kamera-Sklave

AW: nebenselbständigkeit

Du mußt nicht nicht bei der Handwerkskammer gemeldet sein. Du bist aber auf jeden Fall bei der IHK angemeldet. Wenn du Einnahmen hast mit deinem Nebenerwerb und deine Ausgaben nicht immer höher sind, wirst du mit dem Finanzamt keine Probleme bekommen. Ich habe auch einen Nebenerwerb angemeldet (Hausmeister-Service) und ich habe seit der Anmeldung 1987 nie Probleme gehabt. Es gab einmal eine Steuerprüfung, das ist aber normal. Ich hatte Jahre da habe ich Verluste gemacht aber auch Jahre mit zu versteurnden Einnahmen.

Gruß Thomas
 

Juergen75

Nicht mehr ganz neu hier

AW: nebenselbständigkeit

Wie wäre es mit einem Kleingewerbe mit sogenannter Kleinunternehmerregelung.

Näheres unter:

Du darfst Rechnungen ohne MwSt ausstellen, kostet "nur" 18? anmeldung und mußt nur eine Einnahmen/Ueberschussrechnung für die Steuererklärung durchführen.

Oder kommst du über diese 17500? ?

Ach ja, wenn du nen netten Brief schreibst kannst dich sogar für die IHK Beiträge zurückstellen lassen ;-)
 

ah-photo

Fotograf

AW: nebenselbständigkeit

aber dies wäre doch nur der fall wenn es die einzige tätigkeit meinerseits ist;

der eintrag in die handwerksriege ist auch nur dann möglich mit der abgeschlossenen ausbildung

Sorry, auch wenn du es wiederholst, es ist falsch !
Ich habe keine Ausbildung als Fotograf hinter mir bin aber trotzdem in der Handwerkskammer eingetragener Fotograf. (@ Starfire: Ja Aschaffenburg, warum fragst du?)
Desweiteren habe ich die Fotografie als Gewerbe angemeldet. D.h. ich habe eine Steuernummer und auch eine U-St.Ident Nr.
Diesen Schritt solltet ihr euch aber gut überlelgen, denn dann seid ihr mit eurem ganzen Einkommen gewerbesteuerpflichtig.
 
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