Klar, ist mein Ansinnen kühn, aber man sollte es wenigstens versuchen. Ach so, ja: Juristische Vorbildung habe ich genossen. Ich weiß so ungefähr, was ich da tue und verlangen darf. Ob und wann ich es bekomme, werden wir sehen.
Die 'ärgerliche' Einschränkung war beim Kauf am 23.01.2016 noch nicht bekannt.
Irgendwann im April hatte ich auf einer Nikon-Seite gelesen, dass Snapbridge 'im Sommer für iOS' kommen würde. Da dachte ich mir auch noch nichts böses, da ich davon ausging, dass ich dann wenigstens WMU nutzen könnte.
Als ich die Kamera dann am 04.05. - endlich - hatte, begann ich zu konfigurieren, fand schnell Wifi im Systemmenü, konnte die SSID und das Passwort ändern, die IP-Adresse sehen. Alles prima, nur wollten meine iOS-Geräte die Kamera nicht sehen. Ich begann zu suchen und fand auch schnell den Beitrag eines bekannten deutschen Nikon-Bloggers. Flugs einen Supportfall bei Nikon aufgemacht, wo man nach dem Supportfall des Bloggers immerhin so schlau war, mir nicht einfach dreist die Anschaffung des WT-7 für 1.100 Euro zu empfehlen, sondern mir eine Eye-Fi-Karte schmackhaft machen wollte.
Ein Rechtsanwalt allein wirkt natürlich nicht Wunder, aber Nikon hat rechtsverbindliche Aussage getroffen, die Nikon derzeit nicht einhalten kann. In den ganzseitigen Werbanzeigen liest man etwas von 'integrierte WiFi-Funktion' und auf der Verkaufsverpackung 'made for ipod/iphone/ipad'. Da kann man dann Nikon nur den Rat geben: Dann macht mal schnell - egal ob mit WMU oder Snapbridge - bevor es Ärger gibt. Was da rechtlich kommt, ist erst mal recht naheliegend.
Es ist ja nicht so, dass Nikon das erste Mal bei einer Produkteinführung danebengegriffen hätte. D600, D750, das kleine 300 mm, das 200 - 500 mm (das übrigens abgesehen von dem Firmwarebug, den mein Händler schon vor Kauf selbstständig bei Nikon beheben hatte lassen, für ein Zoom und den Preis exzellent ist). Nikon schafft es immer wieder, eigentlich ausgezeichnete Produkte durch irgendwelche Probleme - sei es bei der QA / QS oder - wie dieses Mal beim Marketing - mit einem schlechten Ruf zu versehen.