AW: Nutzungsrecht einholen
Hallo,
bei Cliparts würde ich das nicht so hoch aufhängen. Es gibt ja Millionen
davon und immer wieder ähnliche. Manches Clipart ist auch wegen
fehlender Schöpfungshöhe nicht wirklich geschützt.
Bei schutzwürdigen Motiven ist 1:1 abmalen natürlich nicht erlaubt, aber
sich inspirieren lassen und das selbe Motiv mit einem eigenen Stil erstellen,
da sehe ich kein Problem. Je spezieller das Motiv, desto größer muss der
gestalterische "Abstand" zum Vorbild sein.
GeBe, natürlich hast du gewissermassen Recht. Wenn ich das Wort Clipart höre, schaudere ich manchmal.
Doch auf die eigentliche Frage zurückzukommen, wie handhabt man eine Anfrage bezüglich Nutzungsrecht? In den Fällen, wo ich etwas zitieren wollte, bzw. für eine Unterricht aufbereiten wollte, habe ich den Urheber direkt gemailt und angefragt, ob er mit der Nutzung in einen bestimmten Umfang einverstanden wäre. Mit einer einzigen Ausnahme habe ich immer Zusagen bekommen.
Für freiberufliche Aufträge, vergüte ich dem Urheber die NZR. In einem Fall, wo ich die DIN-Schriftfamilie wegen eines Auftrages kaufen musste, hat der Kunde (freiwillig!) 50% der Kosten getragen.
Um die Anfrage zu formulieren beschreibt man:
1. Nutzungsdauer
2. wo erscheint das Produkt (Verbreitungsgebiet: Regional, National, International)
3. Auflagenhöhe, wenn zutreffend
4. wie man es verwenden möchte, als Teil einer Gestaltung, an der Stelle einer Gestaltung usw.
5. Vergütungswünsche/angebot, wenn das Projekt Auftragsbezogen ist.
Außerdem, muss man dem Urheber in dem Endwerk namentlich nennen. Es sei denn der Urheber darauf verzichtet. (Was z.B. bei einem Verpackungsdesign, unfreiwillig Gang und Gebe ist.)
Ich hoffe, dass das MainAngler etwas hilft.