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Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Der Busunternehmer ist Gesetzlich dazu verpflichtet sich den Führerschein zeigen zu lassen, sogar regelmäßig. Der Lappen könnte ja in Urlaub in Flensburg sein ^^

Richtig. Aber wie regelmäßig? Therotisch ist der Lappen sekündlich in Gefahr.

Der "Communitybetreiber" hat sich ja in seinen AGB's abgesichert.

Hat er das? Und wenn ja, gegenüber wem? Er sagt, er will die Rechte vom Urheber, nicht vom Nutzungsrechtinhaber. Oder anders: Du verkaufst mir eine geklaute Uhr und ich darf die behalten weil du gesagt hast es wäre deine?
 

Fotografie

sino

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Solange du für die ein angemessenen Preis bezahlst, hast du keinen Grund anzunehmen das die Uhr geklaut ist. Wäre die Uhr extrem günstig, könntest du annehmen das da was faul ist und würdest dich der Hehlerei schuldig machen.

Ich schreibe den Forenbetreiber an und behaupte dein Avatarbild gehöre mir, der Betreiber schreibt zurück mit der Frage welche Beweise ich habe?
Exif-Daten...wenig bis gar keine Beweiskraft :)
Die Negative wenn Analog, wenig Beweiskraft. Du könntest sagen, ich habe dir die Negative geklaut ;)

Der Themenstarter sollte die Sache vergessen und in die Tischkante beissen ^^
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Würde ich an seiner Stelle nicht tun.

Wenn der Communitybetreiber eine Absichtserklärung des Urhebers fordert, dann muss er auch entsprechende Maßnahmen ergreifen bzw. Rahmen schaffen das zu verifizieren. Sonst sind wie wieder beim Hehler. Es geht hier ja nicht um allgemeine Forenregeln wie "Keine Beleidigung sonst wirst du gesperrrt" sondern von einer Nutzungsrechtvereinnahmung.

Die Absichtserklärung kam zwischen Communitybetreiber und Communitynutzer zustande. Also sind die in der Beweispflicht. Und nicht der Angler am Rheinufer,.
 

sino

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Ich sehe schon, wir kommen wohl nicht mehr zusammen ^^

Aber, wenn du recht hast wäre der Verleumdung ja Tür und Tor geöffnet.
Ich behaupte irgendein Unsinn und der Beschuldigte müsste seine Unschuld beweisen.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Dem war schon immer so. Ich könnte behaupten, du hättest mir an einem Kneipenabend deinen Computer geschenkt.

Nur: Das wäre ein Fall. Hier haben wir zwei: Die Nutzungsrechtüberlassung des Themenstarters an eine andere Person. Und die andere Person, die gegenüber Dritten als Urheber aufgetreten ist.
 
S

SecondSight1989

Guest

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Gleich mal vorweg^^:

Das, was ich berichtet hat, entspricht zu 100% der Wahrheit, die Bilder unterstehen meinem Urheberrecht, es sind auch meine, alles geschossen von einer Lumix DMC-TZ3, die bei uns im Haus rumliegt!

Wenn die Bilder der Person gehören würden, was für einen Sinn hätte das, mir darüber Gedanken zu machen, Bilder aus dem Fotoalbum raus zu bekommen, wo doch die besagte Person selbst abgebildet ist?

edit:// War eben auf der Profilseite der besagten Person und musste feststellen, dass die Bilder verschwunden sind ;-)
Habe vor einigen Tagen eine PN rausgelassen, ob die Person doch die Bilder einfach entfernen könnte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

mikra

Noch nicht viel geschrieben

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Dann nur nochmal abschließend.
Ich bin Moderator in einem Forum, wo die User ebenfalls Bilder in ihre Profile hochladen können.
Zunächst einmal kann ein User eine Echtheitsprüfung ablegen, oder dies wird von uns Moderatoren angefordert, falls Zweifel aufkommen.
Kommt nun eine Anfrage wegen Urheberrechtsverletzung muß zunächst dieser "Kläger" den Nachweis des Urheberrechts führen, was eben nich ganz einfach is, aber nich unmöglich. Einfach nur behaupten, das das Urheberrecht beim "Kläger" liegen is da sicher nich ausreichend, damit nich jeder dahergelaufenen kommen kann und klagen kann.
Gegenüber dem User sichert sich der Communitybetreiber beim Bilderupload ab, wo der User die Urheberechte bestätigt. In den AGB gibts dazu auch einen Passus. Die Urheberrchtsprüfung bei jedem Upload wäre unverhältnismßig im Arbeitsaufwand, daher muß eine Urheberrechtsbestätigung reichen. (Man stelle sich nur mal eine solche Prüfung bei fotocummunity.de vor, bei den tausenden Bildern die dort tgl hochgeladen werden)
In dem hier vorliegendem Fall gibts diese Absicherung sicher auch, is nur in dem anfangs angeführtem Auszug nich enthalten, wird ganz sicher an anderer Stelle stehen.

Noch mals klar, Zweifel an Urheberrecht hab ich nicht, wollte nur mal klarstellen das die Beweisführung halt nich so einfach is.
 

Ancillius

Noch nicht viel geschrieben

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Falls du noch interesse am "rechtlichen" hast:

Wenn man juristisch deinen Fall abhandelt, hast du selbst geschrieben, dass du die privaten Nutzungsrechte damals gewährt hast.

Daraus folgt, dass weder User noch Community sich in irgendeiner Weise falsch verhalten haben.

Fraglich wäre dann im Urheberrecht, ob du die Nutzungsrechte unbegründet zurückziehen kannst, oder ob sogar die private Beziehung zu der Person als Grund durchgeht. Das wäre dann der Fall, wenn die Überlassung der Rechte am Bild nur dann erfolgt wäre, wenn die Beziehung noch intakt war und dadurch keine weiteren Rechte des Beklagten beschnitten würden.

Ob Nutzungsrechte grundlos wiederruflich sind ist mir aktuell nicht bekannt und ich habe auch keine Lust jetzt gerade danach im Gesetz zu suchen. Im Netz findest du aber das Urheberrecht komplett abgedruck. Viel Spass beim Lesen. Ich würde aber aus dem Bauch heraus raten, dass dies nicht der Fall ist.
Allerdings steht in vielen Modellverträgen das Wort "unwiderruflich". Das könnte zwar auch nur "Schmuck" sein, könnte aber auch andeuten, dass es Wege gibt, seine Zustimmung zurückzunehmen.

Fazit: Da du die Rechte damals überlassen hast, ist es das Gute Recht des Users deine Bilder hochzuladen.
Ob du in der Praxis zur Lüge greifen solltest ist eine andere Sache. Schlimmer noch... wenn du dich dann als Rechteinhaber der Bilder ausgibst wäre das sogar obendrein noch ein Betrug.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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