» Unterdrück(t)er
Guten Abend,
ich bin mir gerade bei einer rechtlichen Frage unsicher. Ich erstelle momentan 360° Bilder und veröffentliche diese im Internet. Jetzt sind auf den Bildern teilweise öffentliche Gebäude, aber natürlich auch private Häuser bzw. Wohnungen.
Nun habe ich auf den Bildern alle Personen unkenntlich gemacht, bin mir aber unsicher wie es mit den privaten Häusern ist. Muss ich diese auch unkenntlich machen, auch wenn keine Person zu erkennen ist?
Bei Google Streetview gab es ja eine ähnliche Debatte, die letztendlich dazu führte, dass Personen ihre Häuser "rausnehmen" bzw. "unkenntlich" machen durften. Doch war die Regelung, dass jegliches Bildmaterial veröffentlicht wird und nur wenn jemand eine schriftliche Nachricht an Google sendet, das Grundstück verwischt wurde.
Ich frage mich nun, ob ich auch die Gebäude anzeige und vllt. einen kleinen Hinweis mache, dass man sich melden kann, wenn man nicht gezeigt werden möchte? Oder auch ohne Hinweis?
Würde mich über eure Einschätzungen sehr freuen.
ich bin mir gerade bei einer rechtlichen Frage unsicher. Ich erstelle momentan 360° Bilder und veröffentliche diese im Internet. Jetzt sind auf den Bildern teilweise öffentliche Gebäude, aber natürlich auch private Häuser bzw. Wohnungen.
Nun habe ich auf den Bildern alle Personen unkenntlich gemacht, bin mir aber unsicher wie es mit den privaten Häusern ist. Muss ich diese auch unkenntlich machen, auch wenn keine Person zu erkennen ist?
Bei Google Streetview gab es ja eine ähnliche Debatte, die letztendlich dazu führte, dass Personen ihre Häuser "rausnehmen" bzw. "unkenntlich" machen durften. Doch war die Regelung, dass jegliches Bildmaterial veröffentlicht wird und nur wenn jemand eine schriftliche Nachricht an Google sendet, das Grundstück verwischt wurde.
Ich frage mich nun, ob ich auch die Gebäude anzeige und vllt. einen kleinen Hinweis mache, dass man sich melden kann, wenn man nicht gezeigt werden möchte? Oder auch ohne Hinweis?
Würde mich über eure Einschätzungen sehr freuen.