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virra

lazy lizzard

Es gibt ja immer diesen netten Newsletter. Im aktuellen ging es um einen Preisnachlass beim Einkauf bei Fotolia.

Ich finde da in deren AGB eine Merkwürdigkeit, die mir sehr zu denken gibt – vielleicht könnte mal jemand was dazu sagen?

Unter Punkt 15 liest man da: Dieser Vertrag unterliegt der Auslegung gemäß den Gesetzen des Staates New York, …

Folgerichtig steht in Punkt 5 dann auch: Wenn Sie als Urheber eines Werkes bzw. als Verwalter eines Urheberrechts, die Rechtmäßigkeit eines oder mehrerer Werke oder die Inhalte derer, auf der Fotolia-Webseite in Frage stellen, da Sie sich im Sinne des Urheberrechtsschutzes, in Ihren Rechten eingeschränkt oder verletzt sehen bzw. Rechte Dritter verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit uns dieses mitzuteilen. Dazu senden Sie uns bitte ein dem Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”) entsprechendes Formular, gemäß 17 U.S.C. § 512 (c)(3), mit folgenden Details zu …

Unter den NUTZUNGSBEDINGUNGEN (Kapitel "Größe und Verwendungen") allerdings ist zu lesen:

Die Nutzung aller auf der Fotoliaseite erworbenen Bilder, unterliegt folgenden Regelungen …
… Angabe der Copyrights in Form von Name bzw. Künstlername des Autoren und der Bildquelle ( nach § 13 UrhG).

Was soll das? Soweit ich weiß, ist das UrhG ein DEUTSCHES Gesetz, das unter Punkt 5 genannte jedoch ein US-amerikanisches (was ja auch Sinn macht, wenn der Firmensitz in Amiland liegt und dort Gerichtsstand ist).

Ist sowas üblich? Oder auch überhaupt rechtskräftig? Ist das nicht komisch? Auf welche Dinge lässt man sich da ein?

Nebenbei bemerkt kann man auf dem verwendeten Werbebild in der Mail vom Urheberrechtshinweis nichts entziffern.
 
Zuletzt bearbeitet:

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Partner von PSD: Fotolia

Hallo,

ich habe mir zwar jetzt nicht alles durchgelesen, aber der Satz

Die Angabe der Copyrights in Form von Name bzw. Künstlername des Autoren und der Bildquelle ( nach § 13 UrhG)

ist offensichtlich Murks. Mein erster Gedanke war ein Übersetzungsfehler.
Scheidet aber aus, da es diesen Punkt in der US-Version überhaupt
nicht gibt:



In der englischen Version steht, man müsse "Copyright Fotolia" angeben:



Alles in allem nicht gerade vertrauenserweckend.
 

Matthias

Administrator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Partner von PSD: Fotolia

Hallo Virra,

wir haben doch geschrieben unter dem Bild: [SIZE=-2]Fotolia: Coka @ hair flying /#10149744

Coka ist der Urhebername auf Fotolia. Hair Flying wurde das Bild tituliert. Die Nummer in der Suche gibt genau das Bild an. Theoretisch reicht immer schon Name @ Fotolia.de

Ich kann nur sagen, dass wir schon seit Beginn von Fotolia in Deutschland dort Partner sind und unsere Stocks für die Tutorials nahezu ausschließlich dort kaufen. Bisher hatten wir noch keine Probleme mit irgendwas. Auch der Support funktioniert super.

Es ging sogar soweit, dass ich mit einem Fotografen übereinkommen konnte, statt der bearbeiteten Bilder, die es auf Fotolia.de gibt, die unbearbeiteten Originale über Fotolia zu erhalten. Das nenne ich mal Service, weil diese Bilder nicht in der Datenbank auftauchen.l
[/SIZE]
 

virra

lazy lizzard

AW: Partner von PSD: Fotolia

Hallo Virra,

wir haben doch geschrieben unter dem Bild: [SIZE=-2]Fotolia: Coka @ hair flying /#10149744?


Ah ? jetzt, ja!! (stöhn, ich bin ja blind, ich hatte nur auf dieses weiße Kästchen da rechts geachtet, SORRY)

?Theoretisch reicht immer schon Name @ Fotolia.de?
Nein, das reicht eben nicht. Vielleicht wird es faktisch von fotolia so gehandhabt, aber wenn Kennzeichnung nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz verlangt wird, muss der Name des Urhebers dran stehen und das ist nicht fotolia, alles Andere wäre dann abmahnbar. Die Frage ist aber dennoch, ob eine solche Kennzeichnung überhaupt verlangbar ist, wenn es nach dem amerikanischen Gesetz Nummer xy verhandelt wird. Für mich als Nutzer bedeutet eine solch schwammige Nutzungsbestimmung erst einmal Rechtsunsicherheit. Woher soll ich wissen, was im amerikanischen Gesetz steht? Wieso wird eine Kennzeichnung nach UrhG verlangt? Wie passt das zusammen? Kann ich dann von Fotolia in ? sagen wir mal China ? das selbe Bild zu deren ortsüblichen Gesetzen erwerben, also ganz ohne Kennzeichnungspflicht, oder wie?

Das ist doch so, als ob jemand einen PKW, der in Holland zugelassen ist, einem Deutschen nur zum Fahren leiht, wenn der dafür sorgt, dass der TÜV seinen Segen gibt ? oder so ähnlich.
 
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