lazy lizzard
Es gibt ja immer diesen netten Newsletter. Im aktuellen ging es um einen Preisnachlass beim Einkauf bei Fotolia.
Ich finde da in deren AGB eine Merkwürdigkeit, die mir sehr zu denken gibt – vielleicht könnte mal jemand was dazu sagen?
Unter Punkt 15 liest man da: Dieser Vertrag unterliegt der Auslegung gemäß den Gesetzen des Staates New York, …
Folgerichtig steht in Punkt 5 dann auch: Wenn Sie als Urheber eines Werkes bzw. als Verwalter eines Urheberrechts, die Rechtmäßigkeit eines oder mehrerer Werke oder die Inhalte derer, auf der Fotolia-Webseite in Frage stellen, da Sie sich im Sinne des Urheberrechtsschutzes, in Ihren Rechten eingeschränkt oder verletzt sehen bzw. Rechte Dritter verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit uns dieses mitzuteilen. Dazu senden Sie uns bitte ein dem Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”) entsprechendes Formular, gemäß 17 U.S.C. § 512 (c)(3), mit folgenden Details zu …
Unter den NUTZUNGSBEDINGUNGEN (Kapitel "Größe und Verwendungen") allerdings ist zu lesen:
Die Nutzung aller auf der Fotoliaseite erworbenen Bilder, unterliegt folgenden Regelungen …
… Angabe der Copyrights in Form von Name bzw. Künstlername des Autoren und der Bildquelle ( nach § 13 UrhG).
Was soll das? Soweit ich weiß, ist das UrhG ein DEUTSCHES Gesetz, das unter Punkt 5 genannte jedoch ein US-amerikanisches (was ja auch Sinn macht, wenn der Firmensitz in Amiland liegt und dort Gerichtsstand ist).
Ist sowas üblich? Oder auch überhaupt rechtskräftig? Ist das nicht komisch? Auf welche Dinge lässt man sich da ein?
Nebenbei bemerkt kann man auf dem verwendeten Werbebild in der Mail vom Urheberrechtshinweis nichts entziffern.
Ich finde da in deren AGB eine Merkwürdigkeit, die mir sehr zu denken gibt – vielleicht könnte mal jemand was dazu sagen?
Unter Punkt 15 liest man da: Dieser Vertrag unterliegt der Auslegung gemäß den Gesetzen des Staates New York, …
Folgerichtig steht in Punkt 5 dann auch: Wenn Sie als Urheber eines Werkes bzw. als Verwalter eines Urheberrechts, die Rechtmäßigkeit eines oder mehrerer Werke oder die Inhalte derer, auf der Fotolia-Webseite in Frage stellen, da Sie sich im Sinne des Urheberrechtsschutzes, in Ihren Rechten eingeschränkt oder verletzt sehen bzw. Rechte Dritter verletzt werden, haben Sie die Möglichkeit uns dieses mitzuteilen. Dazu senden Sie uns bitte ein dem Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”) entsprechendes Formular, gemäß 17 U.S.C. § 512 (c)(3), mit folgenden Details zu …
Unter den NUTZUNGSBEDINGUNGEN (Kapitel "Größe und Verwendungen") allerdings ist zu lesen:
Die Nutzung aller auf der Fotoliaseite erworbenen Bilder, unterliegt folgenden Regelungen …
… Angabe der Copyrights in Form von Name bzw. Künstlername des Autoren und der Bildquelle ( nach § 13 UrhG).
Was soll das? Soweit ich weiß, ist das UrhG ein DEUTSCHES Gesetz, das unter Punkt 5 genannte jedoch ein US-amerikanisches (was ja auch Sinn macht, wenn der Firmensitz in Amiland liegt und dort Gerichtsstand ist).
Ist sowas üblich? Oder auch überhaupt rechtskräftig? Ist das nicht komisch? Auf welche Dinge lässt man sich da ein?
Nebenbei bemerkt kann man auf dem verwendeten Werbebild in der Mail vom Urheberrechtshinweis nichts entziffern.
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