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"Pass bloß auf, was Du sagt, mein Freund ..."

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Ich bin immer wieder verwundert, wie heftig und verbal entgleisend so manche "Rezension" in den Online Portalen abläuft. Für so manchen Kommentar würde es ganz sicher einen Satz heiße Ohren geben, würde man diese Auge in Auge auf der Straße raushauen. Nun gibt es einen aktuellen Fall, wo es Streit gibt:

[URL=http://www.zdnet.de/88191675/amazon-haendler-verklagt-kunden-wegen-schlechter-bewertung-auf-70-000-euro/]Artikel[/URL]

Das könnte u.U. dazu führen, daß das Thread Thema demnächst eine ganz besondere Aufmerksamkeit beim Verfassen von Rezensionen fordert, also Meinung bilden ja, aber auch schreiben ..., tja

LG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

liselotte

Bärliner Jung

Pui, pfui, erst mal uff die Kleenen. Mir alles sehr unverständlich.
Wäre schön, wenn du uns auf den Laufenden hältst.
MfG
 

SistaX

hin und wieder mal da

Ohne jetzt alles durchgelesen zu haben: klagen kann man ja mal...
Ich nehme jetzt aber nicht an, dass die Bewertung Folgen für den Kunden in irgendeiner Form haben wird.
Eher wird sich der Händler damit "selber ins Knie schießen". Zunächst zieht so eine Klage, wenn sie denn nicht gleich abgewiesen wird, erstmal gewisse Kosten für den Kläger nach sich, die er nur im Gewinnfall, wenn er Glück hat, und auch dann nur teilweise wieder bekommt. Ausserdem kann sich so ein Fall vor dem Zivilgericht schon mal über Jahre hinziehen.
Aber man darf gespannt sein, wie eine richterliche Entscheidung (in erster Instanz) aussehen wird. Aber selbst das heißt noch lange nichts....
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Ja, da darf man gespannt sein, wie sich dieser Fall entwickeln mag. Ich war nur überrascht, als ich den Text der Rezension gelesen habe, um den es geht. Da habe ich aber schon ganz andere Sachen im Netz lesen können ...

LG
Frank
 
Die Meinung des Anwalts teile ich. Ich sehe in der zitierten Kundenbewertung nichts, was eine solche Klage rechtfertigt. Außerdem müsste dann nicht der Rezensent, sonder der Versender, der das Konto des Händlers gesperrrt hat beklagt werden. Sehe ich als Laie jedensfalls so. Würde der Beklagte den Prozess verlieren, würde das, fürchte ich, Tür und Tor für eine neue Abmahnwelle öffnen.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Schade eigentlich. Die Bewertung ist ja keine Verunglimpfung.

Stellt sich nur die Frage, inwieweit der Händler für die feherlhafte (?) Beschreibung verantwortlich ist.

Ja, es gibt Urteile, die eine fehlerhafte oder fremdsprachige Anleitung als Produktmangel bewerten.

Eine andere Frage ist der Verlauf des Gesprächs. War es freundlich oder unverschämt? Wir waren nicht dabei. Da steht Aussage gegen Aussage.

Aber:
Wenn das Produkt nicht überzeugt, sollte man auch das Produkt und nicht den Händler schlecht bewerten.

Ich bin überzeugt davon, dass der Käufer mit dem gleichen Produkt von einem anderen Händler die gleichen Probleme gehabt hätte.

Insofern stimmt die Überschrift des Threads. Man muss aufpassen, was man sagt.
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
die Amazonkontensperrung wird sicherlich nicht einfach so gewesen sein. Mich wundert, dass der Händler den Bewerter verklagt. Der hat doch die Sperrung nicht veranlaßt sondern Amazon. Wahrscheinlich hatte dieser noch mehr Dreck am Stecken....(ja,ja ich weiß, reine Mutmassung!).
Ich glaube, dass der Bewerter hier gewinnen wird. Schon allein deswegen weil er wahrscheinlich einfach nur die Wahrheit gesagt hat.
Aber warum verklagt der Verkäufer nicht Amazon? Weil Amazon es sich aussuchen kann, mit wem es Geschäfte macht und mit wem nicht. Aber zumindest die 13000 Euronen hätte der Verkäufer einklagen können, den die gehören nicht Amazon sondern dem Verkäufer oder steht da was anderes in den AGB von Amazon?
AGB werden häufig nicht gelesen und erst im Streitfall interessant insbesondere dann wenn es zum Rechtstreit kommt,

Grüße
 
Ich habe gelesen, dass man seine Meinung sagen kann, positiv oder negativ, es muss aber klar hervorgehen, dass es nur eine Meinung ist. Bei einer Bewertung (Fehler der Ware) muss man das beweisen können, darin liegt das Problem. Angeblich kommen andere Kunden gut klar und die Bewertung ist geschäftsschädigend. Ich halte es so, ich beginne mit "Nach meiner Meinung" oder "Ich bin der Meinung", das ist o.k., dass das Produkt fehlerhaft oder Murks ist muss ich beweisen können. Wer kann das schon?
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

@gimbild

Genau so habe ich das auch verstanden, was die persönliche Meinungsäußerung anbelangt. Ob alleine die sachliche Schilderung des Problems auch darunter fällt, das weiß ich nicht. Aber mit Schuldzuweisungen, ganz besonders im öffentlichen Raum, sollte man sich wirklich besser zurückhalten und andere Lösungswege gehen. Der Schaden, der durch eine falsche Behauptung angerichtet werden kann, könnte in der Tat verheerend sein. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten, nicht nur in den Online Portalen ...

LG
Frank
 
P

PsychoZ1

Guest

Die spannende Frage ist hier doch: Wie bewertet letztendlich das Gericht die Sachlage?
 
L

Leila

Guest

Das könnte ein Geschäftsmodell sein: Ich fabriziere irgend etwas und verklage jeden, der öffentlich kundtut, daß ihm mein Fabrikat nicht gefällt.
 
“Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet.” - ja, dann könnte man das Bewertungssystem abschaffen, denn dann ist es nicht mehr aussagekräftig. Allerdings bin ich mir eh nicht sicher, wie wahrheitsgetreu die Bewertungen wirklich sind, da man ja angehalten ist, sich so positiv wie möglich zu äußern. Wie dem auch sei, meiner Meinung nach schadet der Onlinehändler sich selbst, denn wer wird noch bei ihm bestellen, wenn man bei Unzufriedenheit und einer folgenden "schlechten" Bewertung damit rechnen muss, verklagt zu werden!?
 

cebito

undefined

Vor ein paar Wochen hab ich meine Meinung dazu schon woanders kundgetan. Wenn die Bewertung rechtens ist sollte ihm nichts drohen. Allerdings ist sowas schwierig zu beweisen. Deshalb dokumentiere ich Supportanfragen auch immer (bei telefonischen aber nicht vergessen den Supporter auch darauf aufmerksam zu machen).
Sollte es sich aber nur um 'nen elenden Stinkstiefel, der nix kapiert und auf die Reihe bringt, Profikosten sparen will und deshalb seinen Frust online rauslässt halten, gesteh ich der Firma das Klagerecht durchaus ein.

Was ich allerdings nicht versteh ist, warum sich beide nicht vorher mal vor einem Schiedsgericht unterhalten haben, bevor es zur großen Klage kam.

Amazon seh ich da aussen vor, die haben es richtig gemacht. Unseriöse Händler beschädigen ihr Geschäft. Auch Händler mit grottenschlechten Bewertungen. Die würd ich auch erst mal kicken, wenn der Kunde mir die Drohung wegen der Bewertung zeigt - egal, wie berechtigt die schlechte Rezension war.
 

Rapfa

Aktives Mitglied

Wenn ein Produkt sich als minderwertig herausstellt so sollte es dem Verbraucher ( Kunde ) auch zustehen dies entsprechend zu bewerten
 

cebito

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Wenn ein Produkt sich als minderwertig herausstellt so sollte es dem Verbraucher ( Kunde ) auch zustehen dies entsprechend zu bewerten
Noch einer, der den Artikel nicht gelesen hat. Nicht die "Minderwertigkeit" des Produktes wird bemängelt, sondern die evtl. schlechte Anleitung für die Installation und der möglicherweise schlechte Kundensupport. Ob diesem so ist, lässt sich von hier schlecht bewerten.
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Was mich bedenklich stimmt, ist die Höhe der fantasierten Gewinnausfälle in Höhe 40.000, die dann als Streitwert die Gerichts- und Anwaltskosten noch zusätzlich in die Höhe treiben. Für die Justiz entwickelt sich das zu einem lukrativen Geschäftsmodell.
Mir geht es hierbei nur um's Prinzip. Es geht um gefühlte 20 Euos.

Reklamation und Beschwerde, berechtigt oder nicht, sind Bestanteil des Warenhandels. Die Sperrung eines Anbieterkontos muß ein Anbieter meiner Meinung riskieren, wenn er sich im Onlinegeschäft tummelt, das gehört zum unternehmerischen Risiko.

Da haben sich halt Zwei getroffen. Der Kunde hätte sagen können, okay ich hab's versemmelt oder der Anbieter hätte ihm nochmal ein Fliegengitter geschickt.

Was ist, wenn der Kunde den Anbieter auf Schmerzensgeld verklagt wegen Bestelltrauma im Internet. Seine Kinder kriegen nix zu Weihnachten, seine Frau lässt sich Scheiden, Depression, Arbeitsunfähigkeit? Sagen wir so 600.000?
Absurd?

Schon mal ein Vorgeschmack auf das TTipp (Transatlantisches Freihandelsabkommen)?
 
L

Leila

Guest

Was ich als Käuferin des Fabrikats tun würde? Den Fabrikanten freundlich um Besserung bitten, telephonisch oder schriftlich.

Was ich als Fabrikant tun würde? Mich dem Käufer meines Fabrikats kulant erzeigen und auf meine Rechnung unverzüglich für Besserung sorgen.

Mensch Meier!
 

Andre_S

unverblümt

Na ja, wenn man ein Fliegengitter (weil es so in der Beschreibung steht) nach den Innenkanten des Fensters ausschneidet braucht man sich nicht zu wundern wenn dieses danach nicht mehr überlappt. Man darf sich genausowenig wundern wenn es Menschen gibt die, mit ausgeschaltenem Hirn, blind einer Anleitung trauen.
Da haben sich offensichtlich zwei Dummis und Stuhrköpfe gefunden.
Das ganze erinnert irgendwie an die Chaostheorie - kleine Ursache große Wirkung.
Für Händler gilt - der Kunde hat immer recht! Wer sich das nicht auf die Fahne schreibt programmiert Ärger vor. Dafür muss man natürlich so einiges schlucken können.
 

Ischenda

Aktives Mitglied

Ich hatte den Spigel-TV-Bericht über diesen Fall gesehen. Die Sperrung des AmazonKontos des Verkäufers erfolgte deshalb, weil der Käufer an Amazon meldete, der Verkäufer habe ihn angeschrieben und aufgefordert die Bewertung zu löschen.
Und das einzige was in dieser doch kurzen Bewertung anfechtbar ist, ist die Aussage: Die Anleitung IST falsch. Hätte er geschrieben: Die Anleitung SCHEINT falsch zu sein, wäre gar nix angreifbar von seinem Geschreibe.
Man kann und darf halt nicht Behauptungen aufstellen die sich nicht beweisen lassen. Aber seine Meinung kundtun, als solche gekennzeichnet, das wird uns so schnell niemand mehr nehmen können (toi toi toi)
 
Ich bin der gleichen Meinung wie Andre_S.
Wenn man einigermaßen klar im Kopf ist, prüft man die
Beschreibung auf Richtigkeit, bevor man schneidet.
Ein Fehler kann in jeder noch so guten Beschreibung auftauchen.
Wer das einfach übernimmt ohne nachzudenken, ist meiner Meinung nach selber schuld.
 
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