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Moin moin,
ich habe gerade mit meinem ehemaligen Steuerberater gequatscht und der erzählte mir was von einer geänderten Impressumspflicht.
Er hat das als Empfehlung seiner zuständigen Kammer zugeschickt bekommen. Ab dem 17.05.2010 gilt wohl die "Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung" DL-InfoV.
Darin ist beschrieben welche Informationen bestimmte Dienstleister (gilt wohl nicht für alle) unaufgefordert zur Verfügung stellen müssen. Zum Beispiel Angaben über eine vorhandene Betriebshaftpflicht.
Ob diese Angaben auch im Impressum einer Webseite stehen müssen, steht natürlich nicht im Gesetzestext (wär ja auch zu schon, wenn so was mal eindeutig formuliert ist). Wie gesagt, die Steuerberaterkammer empfiehlt es sicherheitshalber ihren Mitgliedern.
Bis vorhin habe ich davon noch nie gehört. Weiß von Euch jemand was genaueres?
ich habe gerade mit meinem ehemaligen Steuerberater gequatscht und der erzählte mir was von einer geänderten Impressumspflicht.
Er hat das als Empfehlung seiner zuständigen Kammer zugeschickt bekommen. Ab dem 17.05.2010 gilt wohl die "Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung" DL-InfoV.
Darin ist beschrieben welche Informationen bestimmte Dienstleister (gilt wohl nicht für alle) unaufgefordert zur Verfügung stellen müssen. Zum Beispiel Angaben über eine vorhandene Betriebshaftpflicht.
Ob diese Angaben auch im Impressum einer Webseite stehen müssen, steht natürlich nicht im Gesetzestext (wär ja auch zu schon, wenn so was mal eindeutig formuliert ist). Wie gesagt, die Steuerberaterkammer empfiehlt es sicherheitshalber ihren Mitgliedern.
Bis vorhin habe ich davon noch nie gehört. Weiß von Euch jemand was genaueres?