AW: PHP - einmaliges Voten
Es gibt mehrere Quellen welche diese Aussage im Moment für richtig erscheinen lassen. Dazu muss jedoch gesagt werden, das eine abschließende rechtliche Bewertung von IP-Adressen in Deutschland bislang nicht zustandegekommen ist.
"Jeder Internetprovider ist gesetzlich dazu verpflichtet, die IP-Adressen seiner Kunden zu speichern und auf Anfrage der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Die Speicherung von IP-Adressen zu anderen Zwecken (z.B. beim Besuch einer Internetseite, etwa in einer Logdatei) ist jedoch völlig ungeklärt. So erklärte das Amtsgericht Berlin im März 2007 IP-Adressen zu personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG, somit wäre ihre Speicherung nicht zulässig. Das Amtsgericht München entschied jedoch Ende September 2008, dass IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten zu werten sind, somit wäre ihre Speicherung grundsätzlich zulässig. Das Gericht knüpfte dies jedoch an einige Vorgaben. So hängt die Zulässigkeit der Speicherung von den Möglichkeiten desjenigen ab, der die Daten speichert. Hat dieser prinzipiell die Möglichkeit, eine Person anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren (etwa anhand eines personalisierten Benutzerkontos), so ist die automatische Speicherung nicht zulässig. In diesem Fall ist dies nur erlaubt, wenn der Benutzer seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat."
Quelle:
IP-Adresse ? Wikipedia
Dies wäre z.B bei statischen IP Adressen der Fall.
„Von heute an besteht in diesem Zusammenhang eine gewisse Unsicherheit, und daher wird wahrscheinlich bald eine Untersuchung der Kommission vorliegen, um etwas mehr Klarheit zu erreichen. Die verbreitete Meinung der Datenschutzexperten lautet jedoch, dass IP-Adressen in vielen Situationen tatsächlich als persönliche Daten gelten. Daher sollten Websites, Internetdienstanbieter und andere Beteiligte sicherstellen, dass der Datenschutz eingehalten wird. Es ist äußerst wichtig, dass ausdrücklich auf diese Tatsache hingewiesen wird.“
Quelle:
Deutsches Gericht befindet das Speichern von IP-Adressen durch ISPs zulässig | unwatched.org
Heißt, das Speichern von persönlichen Daten bedarf einer Zustimmung der jeweils betroffenen Person und einen Hinweis auf der Webseite. Somit wäre der Anbieter der Webseite nach heutiger Rechtssprechung auf einer sichereren Seite. Ob dies von einem anderen Gericht anders gesehen wird ist möglich... da es in Deutschland auf Grund des Rechtssystems keine Präzedenzfälle gibt.
Ach, fast vergessen die wichtigste Quelle, das Bundesdatenschutzgesetz: