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Hallo zusammen, wer kennst sich in Rechtsfragen aus?
Habe zu Weinachten 2010 für einen Kunden eine Anzeige gemacht und per mail an den Verlag geschickt. Den Auftrag erteilte der Kunde selber. Jetzt wollte der Kunde die selbe Anzeige zu Weihnachten 2011 noch mal aber mit kleinen Änderungen. Dabei wurde die Anzeige aber leider verhunzt. Zum einen interessiert mich, darf der Verlag die Anzeige auf Wunsch des Kunden ändern, und wie verhält es sich mit dem Anspruch des Kunden gegenüber dem Verlag für eine ordentliche Anzeige.
Wer hat da von euch ähnliche Erfahrungen - wer hatte diese oder änliche Probleme.
Vielen Dank. Papajoe
Habe zu Weinachten 2010 für einen Kunden eine Anzeige gemacht und per mail an den Verlag geschickt. Den Auftrag erteilte der Kunde selber. Jetzt wollte der Kunde die selbe Anzeige zu Weihnachten 2011 noch mal aber mit kleinen Änderungen. Dabei wurde die Anzeige aber leider verhunzt. Zum einen interessiert mich, darf der Verlag die Anzeige auf Wunsch des Kunden ändern, und wie verhält es sich mit dem Anspruch des Kunden gegenüber dem Verlag für eine ordentliche Anzeige.
Wer hat da von euch ähnliche Erfahrungen - wer hatte diese oder änliche Probleme.
Vielen Dank. Papajoe