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Probleme mit Anzeigenverlag

Papajoe2054

Noch nicht viel geschrieben

Hallo zusammen, wer kennst sich in Rechtsfragen aus?

Habe zu Weinachten 2010 für einen Kunden eine Anzeige gemacht und per mail an den Verlag geschickt. Den Auftrag erteilte der Kunde selber. Jetzt wollte der Kunde die selbe Anzeige zu Weihnachten 2011 noch mal aber mit kleinen Änderungen. Dabei wurde die Anzeige aber leider verhunzt. Zum einen interessiert mich, darf der Verlag die Anzeige auf Wunsch des Kunden ändern, und wie verhält es sich mit dem Anspruch des Kunden gegenüber dem Verlag für eine ordentliche Anzeige.
Wer hat da von euch ähnliche Erfahrungen - wer hatte diese oder änliche Probleme.
Vielen Dank. Papajoe
 

RosiS

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Bei der Anzeige, handelt es sich hier um "nur" ein Bild oder geht es "nur" um Text oder beides zusammen. Und wer hat die verhunzt ... der Verlag?
Also wenn der Verlag die Änderung nicht gemäß Kundenwunsch durchgeführt hatte, hat der Auftraggeber das Recht einen Mangel an dem Werkvertrag zu definieren, was ihm das Recht auf Minderung einräumt. Ob er die gesamte Anzeige nicht bezahlen muss ist fraglich. Durch natürlich einen blöden Fehler könnte auch dem Kunden ein Schaden in Form von entgangenen Gewinn entstanden sein, den er allerdings beweisen muss. Wurde jedoch z. B. ein Artikel günstiger beworben, als er eigentlich verkauft werden sollte, dann liegt der Schaden auf der Hand ... nur ob er den auch bei Gericht eingeklagt bekommt ist fraglich.
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Hmm, ohne dass dies eine Rechtsberatung wäre oder sein könnte...

Wichtig ist grundsätzlich mal, was im Vertrag vereinbart wurde, also welche Rechte der Kunde an der Anzeige hat. z.b. einmalige / mehrmalige Verwendung - in letzterem Fall könnte der Kunde die Anzeige auch woanders (eben z.B. beim Verlag) ändern lassen, wenn sich z.B. nur Jahreszahlen o.Ä. ändern.
Wenn die Anzeige "verhunzt" gedruckt wurde, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Richtigstellung - evtl. hat das aber wenig Sinn (z.B. wenn es sich um Jahresendwünsche für Kunden handelt), dann muss man mit dem Verlag mal sprechen und evtl. einen Sonderpreis für eine andere Publikation vereinbaren. Oder aber man vereinbart eine Minderung des Preises für die Anzeige.
 
Zuletzt bearbeitet:

Papajoe2054

Noch nicht viel geschrieben

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Danke für eure schnellen Antworten. Es wurde nichts vertraglich vereinbart, wie das eben bei Stammkunden meistens so ist. Was mich aber im besonderen interessiert ist, kann sich der Verlag über jegliche Urheberrechte hinweg setzen ?
@ Rosi, es ging um eine Weihnachtsgrußanzeige, nicht Produktwerbung.
 

Papajoe2054

Noch nicht viel geschrieben

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Natürlich gab es im Vorjahr eine Rechnung. Ok. - wenn man das so als Vertrag sieht!
Ja der Ansprechpartner Kunde, - den möchte man ja nicht versäuern, ob gleich der meistens das wenigste Vertändnis hat. Kann ich nicht den Verlag auf die Urheberrechte festnageln - schon bei der Datenübermittlung durch mich ?
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Da du der Urheber der Anzeige bist hast du natürlich das Urheberrecht. Dein Kunde hat dann das Nutzungsrecht, ist ja klar denn er möchte sie veröffentlichen. Wozu der Kunde jedoch eigentlich kein recht hat ist deine Anzeige zu nehmen und (von anderen Firmen) "verändert" wieder zu veröfentlichen. Wenn der Kunde dieselbe Anzeige "unverändert" nochmal drucken lassen möchte darf er das eigentlich. Nun solltest du dich erkundigen was genau gelaufen ist.

In jedem Fall muß dieser Kunde dich fragen ob du mit den Änderungen einverstanden bist. Ich kann dir nur raten eine weitere Datei nicht herauszugeben.
 

Papajoe2054

Noch nicht viel geschrieben

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Danke danke...viele Meinungen und Tatsachen von euch kommen da auf mich zu.
@sinus2k - ich weiss jetzt nicht ob du auch selbst. Unternehmer bist, aber wenn ja kennst du das sicher selber sehr gut, dass sich nicht immer alles Vertraglich 200 %ig festmachen lässt. Wenn du das so handhabst, dann beneide ich dich um deine Konsequenz.
Ich hab jetzt durch diesen Vorfall keine finanzielle Einbuße gehabt, es hat mich nur genervt dass der Verlag sich die PDF hernimmt und drann rumgefummelt hat und dann auch noch das Layout verorgelt hat, welches sicherlich dann auch keine Referenz mehr ist.
 

erosfoto

Aktives Mitglied

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Ich finde auch, dass es sich kaum lohnt, sich weiter zu ärgern.
Dem Kunden gegenüber, solltest Du trotzdem erwähnen, dass Du es schade findest, dass man die Änderungen nicht dir in Auftrag gegeben hat, weil das von der Druckerei gestaltete Endresultat nicht zu überzeugen vermag.
 

Papajoe2054

Noch nicht viel geschrieben

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

Das hab ich mit dem Kunden schon geklärt. Hab ihm gesagt dass ich es aber äußerst blöd finde, dass durch das Übergehen von mir die Qualität der Anzeige jetzt sehr gelitten hat. Da kam er schon ins grübeln.
Ich werde zukünftig anders vorgehen und auch dem Verlag einen Riegel vorschieben.
Vielen Dank für eure Tipps.
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Probleme mit Anzeigenverlag

der fehler liegt nicht in der weitergabe von daten, sondern im völligen fehlen von irgendwelchen vereinbarungen/agb/etc.

jetzt lassen sich ansprüche – die ob der verletzung der nutzungsrechte durch den kunden wahrscheinlich besehen – eigentlich nur noch auf dem rechtsweg beim kunden durchsetzen.


Zuerst mal würde ich trotzdem den Kunden persönlich ansprechen was ja auch bereits geschehen ist wie der TE ja bereits schrieb.
Vielleicht ist dieser ja einsichtig. Weiterhin braucht man keine AGB oder andere Schriftliche Vereinbarungen um zu wissen das man Entwürfe anderer Grafiker nicht einfach ändern darf. Natürlich ist es immer besser mit diesen zu Arbeiten aber nicht jeder hat so ein Luxusgut wie AGB.
Irgendwie muss dieser andere Verlag auch ganz normal sein so wie er Arbeitet. Gerade wenn man "vom Fach" ist weiß man im Jahre 2011/12 wie teuer ein Urheberrechtsverstoss werden kann

Urheberrecht kann man eigentlich auch immer mit den ersten Rohdaten beweisen.
 
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