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Rechnung an Schweizer Unternehmen

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

Hallo,

ich habe für eine Firma in der Schweiz Texte geschrieben.

Hat jemand Erfahrungen mit Rechnungen in die Schweiz und
besonders mit den Angaben die dort zu machen sind?

Ohne Umsatzsteuer ist soweit klar, Hinweis "Der Umsatz ist
gem. § 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 UStG im Inland nicht steuerbar."
ist soweit auch klar

Aber vielleicht fehlt da noch etwas, Stichwort "Steuerschuldumkehr",
falls die Leistung in der Schweiz steuerbar ist.
 

chris3

sunnywonder

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Bei Unsicherheit am besten immer das Deutsche Finanzamt anrufen (nicht abwimmeln lassen) und die bitten in die Gesetzestexte zu schauen, Hierbei ist die eigene konkrete Leistungsart relevant. Unterschiedliche Leistungen = unterschiedliche § die unter die Rechnung gehören. Mehrwertsteuer fällt auch oft nicht an. Dabei kann die Steuerpflicht auch davon abhängen, ob der Kunde aus dem Ausland Unternehmer (Firma) ist oder nicht.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Schließe mich GeBe an. Das zuständige Finanzamt vor Ort ist diesbezüglich auskunftsverpflichtet.
Wobei die bei Ländern außerhalb der EU schnell und gern ins Schwimmen kommen :D
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

OK, dann quäle ich nächste Woche mal das FA, obwohl ich
befürchte, dass mit dem "§ 3a ..." das Thema aus deutscher
Sicht erledigt - und der Rest ein innerschweizer Problem ist.
 

Waldfee_81

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Hallo
Ich bin aus der Schweiz und in der letzen Rechnung die ich von einer deutschen Firma gekriegt haben, wurden 8 % Mehrwehrtsteuer verrechnet. Dies ist der normale Satz hier in der Schweiz.
Sowviel ich weiss musst du aber eine schweizer Mehrwertstuernummer haben um die einzufordern...
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Hallo Waldfee,

danke. Kannst Du kurz noch sagen, um welche Art von Leistung es
sich handelt?

Bei mir geht es um auf meinem PC in Deutschland erstellte bzw. bearbeitete
Text-Dokumente, die ich per E-Mail geliefert habe.

Edit: Die Buchhaltung des Leistungdempfängers habe ich jetzt auch mal mit ins Boot genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Waldfee_81

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Bei uns hat es sich um eine Planungsleistungs gehandelt... Ich denke deine Texte fallen in die selbe Sparte..
 

fx4

oldnobie

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Hallo,

ich habe für eine Firma in der Schweiz Texte geschrieben.

Hat jemand Erfahrungen mit Rechnungen in die Schweiz und
besonders mit den Angaben die dort zu machen sind?

Ohne Umsatzsteuer ist soweit klar, Hinweis "Der Umsatz ist
gem. § 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 UStG im Inland nicht steuerbar."
ist soweit auch klar

Aber vielleicht fehlt da noch etwas, Stichwort "Steuerschuldumkehr",
falls die Leistung in der Schweiz steuerbar ist.

Ohne Umsatzsteuer? Nein das ist nicht so klar - denn in dem Land in dem die Leistung erbracht wurde in diesem ist die Umsatzsteuer auch fällig. D.h. wenn Du Deine Texte in D. geschrieben hast dann sind sie in D. auch Umsatzsteuerpflichtig. Bei einer Steuerprüfung kann es Dir also passieren das Du diese nachträglich abführen musst ohne das Du diese berechnet hast.

Grüße
Frank
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Ohne Umsatzsteuer? Nein das ist nicht so klar - denn in dem Land in dem die Leistung erbracht wurde in diesem ist die Umsatzsteuer auch fällig. D.h. wenn Du Deine Texte in D. geschrieben hast dann sind sie in D. auch Umsatzsteuerpflichtig.

Dieser Aussage nach müsste ja jede Rechnung ins Ausland mit 7 bzw. 19 % USt. ausgewiesen werden. Das wäre zumindest neu …
 

fx4

oldnobie

AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Nein nicht neu und nicht jede Rechnung... siehe auch:
"Nach §3a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) gelten Dienstleistungen (im Umsatzsteuergesetz als sonstige Leistungen bezeichnet) als an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, so dass diese Leistungen der dortigen Umsatzbesteuerung unterliegen. "(Quelle: )

Oder auch hier:
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Rechnung an Schweizer Unternehmen

Texten würd ich spontan hierzu packen:

Bei den im folgenden aufgelisteten Leistungen, ist der Ort der Umsatzbesteuerung jeweils dort, wo der unternehmerische Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, vgl. §3a Abs. 4 UStG:

die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten;
die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;
 
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