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Recht am Bild (oder auch nicht)?

SehrWitzig

Aktives Mitglied

Ich habe gerade ein wenig bei deviantArt gestöbert und bin im Bereich Stockfotos auf Bilder gestoßen, die so um das Jahr 1870-1890 zu datieren sind. Es handelt sich um Postkarten, die eingescannt wurden. Da nun Regeln zum Gebrauch der Fotos aufgestellt werden, frage ich mich, in wie weit das rechtens sein soll. Ich suche hier mitnichten eine Rechtsberatung oder dergleichen. Nur stellt sich mir die Frage, ob ich Gebrauchsrechte für ein Foto aufstellen kann, nur weil ich so fleißig war und sie gescannt habe. Eure Meinung?
 

Sisankha

Aktives Mitglied

Eine interessante Frage. Ich sammel alte Magazine, weil ich mich da immer bei der Werbung so amüsieren kann. Wenn z.B. in einem Inserat von einer Apotheke Heroin als Mittel gegen Kopfschmerz empfohlen wird und dergleichen.
Ich hab mich schon gefragt, ob es legal wäre, wenn ich da einiges einscanne und hochlade. Allerdings würde mir nicht einfallen, ein eigenes Copyright draufzulegen.

Ich denke, in deinem Fall liegen die Gebrauchsrechte bei demjenigen, der sie eingescannt hat. Er verlangt ja nicht das Gebrauchsrecht an den Postkartenbildern - was sicher nicht legal wäre - sondern das Gebrauchsrecht an der von ihm daraus erstellten Datei.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

So einfach ist es manchmal.

Eine Vervielfältigung eines abgelaufenen Werks unterliegt nicht dem UrhG.
Wäre ja noch schöner.
Anders ist das z.B. bei Musik. Wenn ein Künstler alte Werke spielt sind geschützt.
Selbst wenn der Scan aufwändig retuschiert ist wird dadurch kein neues schützenwertes Werk erzeugt.

(Meine Auffassung, keine Rechtsberatung)
grüße
ralfg
 
Zuletzt bearbeitet:

SehrWitzig

Aktives Mitglied

Wie sich das nun mit internationalem Recht verhält, kann ich nicht sagen.

Aber ein wenig dreist finde ich ein solches Vorgehen schon. Da schmückt sich so mancher wirklich mit fremden Federn und muss sich nicht wundern, wenn seine Regeln ignoriert werden.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Ich habe gerade.......... Da nun Regeln zum Gebrauch der Fotos aufgestellt werden, frage ich mich, in wie weit das rechtens sein soll........ ob ich Gebrauchsrechte für ein Foto aufstellen kann, nur weil ich so fleißig war und sie gescannt habe...................
Von welchen "Regeln" sprichst Du, die "nun" aufgestellt werden?
Vorneweg gilt das UHG - und das nicht erst seit gestern! Dem haben sich diverse Geschäftsbedingungen und "Regeln" unterzuordnen.
Ein Bild einscannen bedeutet nur einen Kopiervorgang. Alle Rechte bleiben aber beim Urheber des Bildes.
Rechte können ganz oder teilweise, zeitlich begrenzt oder auch zweckbestimmt und durch Erbfolge übertragen werden. Wenn der Urheber Dir gewisse Rechte ausdrücklich überlassen hat, kannst Du in diesem Rahmen auch Verwertungsregeln festlegen.
Ansonsten gibt´s für fleißig-scannen höchstens ein Fleißkärtchen.

.....
Ich denke, in deinem Fall liegen die Gebrauchsrechte bei demjenigen, der sie eingescannt hat. Er verlangt ja nicht das Gebrauchsrecht an den Postkartenbildern - was sicher nicht legal wäre - sondern das Gebrauchsrecht an der von ihm daraus erstellten Datei.
Siehe Text oben!
Auch eine geringere Qualität oder Auflösung ergeben noch kein "Gebrauchsrecht" an Materialien die Du nicht selbst erstellt hast!
Vorsicht! Abmahnungen können sehr teuer werden.:oops:
 

rr52

riepograf

Zur Ausgangsfrage meine ich, dass eher derjenige, der die gescannten Postkarten veröffentlicht sich über Rechtsfragen klar werden muss. Ansonsten ist alles gesagt, durch kopieren entstehn keine neuen Rechte. Es werden höchstens bestehende verletzt, wenn die Kopie veröffentlicht wird.
Das muss hier aber nicht der Fall sein, das Ausgangspostig sagt dazu aber nicht viel.
 

maria_breuer

Fotowelt

ich glaube es ist schon legal, es gibt sogar Foto-Agenturen, die solche eingescannte alte Bilder und Grafiken anbieten. Ich habe mich aber nie getraut sowas zu machen, auch wenn ich so alte Bücher habe
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
durch einfaches Scannen eines Werkes entsteht keinerlei Gebrauchsrecht an dem kopierten Werk, auch wenn die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers die Urheberrechte erloschen sein sollten. Ein "eigenes" Werk mit "eigener" Schöpfungshöhe ist das einfache Kopieren nicht!
Annahme: Ich "hole" mir eines dieser Werke und pfeife auf die Regeln des Menschen der diese Werke gescannt hat und "scanne" selbst ab. Wo ist jetzt bitteschön der Unterschied zwischen mir und dem der als erster diese Werke kopiert hat? Ich sehe da jedenfalls keinen Unterschied.

Grüße

Edit und PS: Keiner bekommt "Sonderrechte" nach Ablauf des Urheberrechts. Da kann der Scanner soviel Regeln aufstellen wie er will, jeder andere kann diese "Werke" genau so kopieren wie er....
 

SehrWitzig

Aktives Mitglied

Ich gehe nicht davon aus, dass noch Urheberansprüche bestehen, wenn nicht vererbt. (140Jahre)
Darum geht es in meiner Frage auch nicht. Gehen wir mal davon aus, das der Urheber lange verstorben ist und das Recht lange abgelaufen. (Nur ein Fallbeispiel)
Es geht um das Aufstellen von Regeln zur Verwendung der Scanns.
z. B.: Nur innerhalb von deviantArt (nur ein Beispiel) zu verwenden.
Oder nur auf Webseiten für Hundeliebhaber, oder was sich Leute sonst noch alles so einfallen lassen.
Ich denke mir auch, dass der Ersteller solcher Bilder Regeln aufstellen kann, so viel er will,
nur halt ohne Rechtsgrundlage.

@maria_breuer
Man kann sicher schuhkartonweise alte Fotos auf dem Flohmarkt ergattern.
Wer weiß, wie sie daran kommen.
Und wenn man sich nicht dumm anstellt als Fotograf, ist so etwas auch schnell auf alt getrimmt. :)
Aber heutzutage sehen sowieso alle Fotos aus als währen sie aus den 60/70 Jahren.
Wer soll da später einmal solche Fotos zeitlich datieren können.
Diese verflixten Photoshoper. :ironie:


 

dagdavincy

Aktives Mitglied

ich glaube es ist schon legal, es gibt sogar Foto-Agenturen, die solche eingescannte alte Bilder und Grafiken anbieten. Ich habe mich aber nie getraut sowas zu machen, auch wenn ich so alte Bücher habe
Glauben ist nicht gleich Wissen - in diesem Zusammenhang eher fahrlässig.

Inzwischen leben Schwärme von Juristen recht gut von widerrechtlichen Veröffentlichungen.
Die verbreitete Annahme, daß man jedwede Inhalte frei für eigene Zwecke verwerten darf ist ebenso falsch wie der Irrglaube, ein Copyright gelte in Deutschland. Es gilt das UHG.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Bildrechte
 

maria_breuer

Fotowelt

Glauben ist nicht gleich Wissen - in diesem Zusammenhang eher fahrlässig.

Inzwischen leben Schwärme von Juristen recht gut von widerrechtlichen Veröffentlichungen.
Die verbreitete Annahme, daß man jedwede Inhalte frei für eigene Zwecke verwerten darf ist ebenso falsch wie der Irrglaube, ein Copyright gelte in Deutschland. Es gilt das UHG.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Bildrechte
ok, dann habe ich mich eher unglücklich ausgedrückt: "ich weiss" dass bei bestimmte Agenturen eingescannte Fotos angeboten werden. Sie sind zwar RM Bilder (Lizenz-Bilder), keine RF (RoyaltyFree) Bilder, der Fotograf bekommt trotzdem Geld für diese Bilder. Du kannst ruhig bei den größten Agenturen suchen, ich werde hier keine Links posten.
 
A

Achiem

Guest

Hi, Festnetz und Internet schockiert mich teils, wenn ich erst auf FB oder Whatsapp Bilder hochlade und dann gesagt bekomme, dass ich damit zugleich die Nutzungsrechte abgegeben habe. Kommt halt immer darauf an, wie man als Ganove auftritt! News zum Thema könnt ihr dann immer auf www.festnetzundinternet.de/menue.php einsehen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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