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Rechte am Bild?

SieMone

Noch nicht viel geschrieben

Ich brauch mal eure spontane Hilfe.
Ich fahre Samstag an den Wörthersee und habe natürlich die Kameras und meinen Laptop dabei um möglichst viele Bilder zu machen. :D
Ich beschäftige mich ja ausschließlich mit Automobilfotographie in "freier Wildbahn" und vornehmlich gehts dabei um Tuning-Autos.
Jetzt mach ich das ja schon eine kleine Weile lang und verbreite meine Bilder natürlich auch, was dann auch einige Interessenten anlockt, die gerne von mir ihr Auto fotographiert haben möchten.
Was mich natürlich sehr freut, denn so bekomme ich die Möglichkeit mehr zu üben und besser zu werden. Deswegen nehm ich natürlich auch kein Geld dafür.

Trotzdem hätt ich dazu mal eine Grundsätzliche Frage.
Wenn ich für jemanden Bilder mache, was schon öfter auch hier schonmal vorkam, wem gehören denn nun die Bilder eigentlich?
Dem Fahrzeugbesizter, oder mir? Oder uns beiden???

Ich hab auf der Essen Motorshow damals Bilder gemacht von einem Auto, da schrieb mich irgendwann der Webdesigner des Fahrzeugbesitzers an und fragte mich, ob er die Bilder die ich gemacht hab, für seine Homepgae verwenden darf.
Da hab ich natürlich nicht nein gesagt, ich freu mich ja, wenn die Bilder ankommen und weiter verbreitet werden.

Jetzt vor kurzem hat dann aber jmd einen Bericht für ein Interetportal geschrieben, eine Autovorstellung und hat dafür ein paar Bilder von mir verwendet, die ich von dem Auto gemacht habe. Die Bilder hat er vom Fahrzeugbesitzer bekommen. aber diesesmal ohne zu fragen. Ich hab dazu mal nichts gesagt, weil ich mich da auch nicht auskenne und wir vorher auch nichts ausgemacht haben.
Um diesen Bericht geht es um das mal zu veranschaulichen:
http://www.tuningsuche.de/bericht/VW-Passat-Scoville-Die-Schaerfe-auf-Raedern-91416.html

Ich würde mal gern wissen, wie das nun aussieht um mal Klarheit darüber zu haben für die Zukunft.
 

Fotografie

woffi

Universal-Dilettant

AW: Rechte am Bild?

Hi,

das Recht am Foto hast Du auf alle Fälle. Das heißt ein Veröffentlichen ohne Deine Einwilligung ist nicht legal.

Es könnte aber sein, dass Du die Bilder auch nicht so ohne weiteres veröffentlichen darst. Einer, der sich wirklich damit auskennt, müsste mal abklären, ob eine Bearbeitung des ggf. urheberrechtlich geschützten Autodesign nach § 23 UrhG vorliegt. Fände ich persönlich aber wild.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

AW: Rechte am Bild?

Bilder, die Du machst, unterliegen erstmal Deinem Urheberrecht, d.h. Du darfst entscheiden, wie diese veröffentlicht werden dürfen. Wenn Du die Fotos in der Öffentlichkeit und auf öffentlichem Boden machst, kann niemand etwas sagen. Auch faktisch gehören sie Dir. Anders schaut es bei der MotorShow aus, da ist die Messeleitung Hausherr und darf das Fotografieren einschränken. Genau genommen musst Du auch dann den Besitzer fragen, ob Du ihn oder das Auto ablichten darfst. In der Praxis wird aber häufig in Deinem Sinne argumentiert, dass sich der Besitzer zur Schau stellt und somit ein Fotografieren stillschweigend in Kauf genommen hat.

Was Du beachten solltest, dass Du Fotos kostenfrei dem Autobesitzer zur Verfügung stellst, aber nur zum privaten Gebrauch. Die Veröffentlichung im Internet (in diesem Bericht) oder in Printmedien fällt nicht unter private Nutzung und gehört untersagt. Abgesehen davon steht Dir ein Bildhonorar zu, dass hier mal gerne gespart wurde. Und was auch fehlt ist der Urhebervermerk, was auch eingeklagt werden kann. Voraussetzung ist auch, dass Bilder klar vom Urheber mit Namen gekennzeichnet werden.
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Rechte am Bild?

Hallo, so wie sich die Geschichte des TE anhört liegt hier nicht nur eine Urheberrechtsverletzung vor, sondern auch die nicht genehmigte Weitergabe von geschützten Werken an dritte. Junge, Junge, das ist echt starker Tobak.

Ich für meinen Teil kann dir nur raten die Sache einem Fachanwalt zu übergeben, jedenfalls wenn du Schadenersatz möchtest. Vielleicht geht es dir aber auch nur darum dich gütlich zu einigen. In beiden Fällen würde ich einen Anwaltlichen Rat einholen.
So eine Beratung ist eigentlich noch bezahlbar, alles wichtige wird dir der Anwalt dann sagen. Ich meine ob klagen oder nur gütlich einigen. Ist wahrscheinlich eine Frage des Geldbeutels.
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Rechte am Bild?

Hallo Simone.

Wer so freigiebig ist wie Du, und seine Bilder so freudig verschenkt, hat doch nichts dagegen, wenn diese auch von Dritten "verarbeitet" werden? Da Du garantiert nichts Schriftliches hast, rate ich von "Fachanwälten", Klagen usw. für die Dinge der Vergangenheit ab. Buche es unter "Lehrgeld bezahlt" ab.

Also - für zukünftige Fotos: klarstellen, was damit gemacht werden darf. Und: Gutes Geld für gute Arbeit.

Anna


Text: M. Peschel, Fotos: Zur Verfügung gestellt von Niels K.
Wer Fotos geschenkt bekommt, kann diese sicher auch anderen zur Verfügung stellen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

BuridansEsel

Voran-Irrender

AW: Rechte am Bild?

Ich kenne das auch so, wie es im ersten Satz des Wiki-Artikels formuliert wird, auf den Picturehunter in seiner Antwort verweist.

LG
Michael
 
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