AW: Rechtliche - Bedenken
Wenn ich mir auf der Adobe-Seite eine Testversion herunterlade, wird mir gesagt, dass es sich um eine voll funktionsfähige Version handelt, um damit den kompletten Funktionsumfang testen zu können. Was ist jetzt testen?
Wenn das da so steht, ist doch eigentlich alles klar:
Ich kann alle Funktionen - auch in beliebiger Tiefe - nutzen und ausführen. Das ist Testen. Ende des Testens: Produkte vermarkten, verkaufen etc. Das ist produktiv Nutzen - nahezu per Definition: ungleich testen.
Sicherlich kann ich ein Testergebnis (Datei) auch irgendwo hochladen und sogar in den Print geben. Zum Testen(!) - denn: kann ja sein, dass irgendein Dateiformat in Adobe-Interpretation genau meinem Drucker der Verfahrensstraße nicht richtig befüttert oder ein Zielserver irgendeine Dokumentprüfung rejected. Das wäre sogar ein notwendiger Test, wenn ich eine Verfahrensstraße oder eine Agentur beliefern will. Trotzdem: diese Prints oder Uploads haben danach nichts im Feld zu suchen. Wohin ich sie auch schicke: da müssen sie auch wieder weg, und: ich darf mit diesen Produkten kein Geld umsetzen.
Praktisch bin ich mir bei den Testversionen nicht sicher, ob Adobe in den Binäries irgendwelche Marker hinterläßt, die zumindest bei Online-Material ausspucken mit welcher Lizenz sie gemacht wurden.
Vielleicht kann man sich ja damit rausreden: "Ich wollte testen, ob ich mit der Software verkaufbare Bilder zustande bringe."
Ne ne ne. Das wäre kein Test einer Software sondern der eines Geschäftsmodells. Adobe liefert aber nur Software und nicht etwa ein Franchise-Konzept o.ä. dazu. Darum endet Testen hier ganz sicher bei der Funktionalität der Software. Ob Du das Zeug verkaufen kannst oder nur Hobbyist bist kann und darf Adobe ganz egal sein. Man hat auch keinen Anspruch auf Geld zurück, wenn man sich als unfähig erweist, Dinge zu erzeugen, die andere bezahlen wollen.
Ehe was schiefgeht: Ich kann mir keinen Richter vorstellen, der das nicht als offensichtliche Schutzbehauptung betrachten würde.