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Rechtliche Frage zu Verkauf von Filmaufnahme: Schulauftritt Zirkus

dagdavincy

Aktives Mitglied

Sorry, bin gerade erst auf diese Diskussion gestoßen. Ganz so unübersichtlich ist es nicht!
Den öffentlichen Schulen ist es durchaus gestattet versch. Medien im Rahmen des Lehrauftrags zu verwenden und für einen begrenzten Kreis zu vervielfältigen.
In diesem Fall ist der Lehrkörper Veranstalter und darf auch die Verwertung der künstlerischen Beiträge vornehmen. Zumal die Zustimmung der Artisten ja gegeben wurde.
Auch ein Aufwandsentgelt für Material, Zeit, etc. ist gerechtfertigt.
Da die Aufsicht und Betreuung der Kinder/Jugendlichen durch die Schule grundsätzlich im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten erfolgt, ist auch das weitgehend geregelt.

Das TMG wurde zuletzt 2012 u. A. auch für Schule, Uni, Ausbildung nachgebessert. In BRD ist das in den Ländern beinahe einheitlich geregelt. Schulen/Lehrer fragen auf einschlägigen Seiten (viele sind öffentlich) nach Medienrecht/Fortbildung etc. nach.
Hab momentan den Link vergessen, sehe aber auch gerne mal nach.

mit freundlichem Klick

http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/

http://www.lehren-mit-neuen-medien.de/
 
Zuletzt bearbeitet:
E

essdreipro

Guest

@Digicam...

danke für den link...
und da soll eine 'simple' Schulaufführung keine Probleme machen..?

ich denke, durch die heute beinahe zeitgleiche Veröffentlichung von
Motiven jedweder Art im Internet kamen/kommen die Probleme auf...

früher hat Otto-Normal-Knipser seine 'Schätzchen' in der Familie,
höchsten im unmittelbaren Bekanntenkreis kundgetan...

wer hat gewußt, dass der beleuchtete Eifelturm rechtebeladen ist
und vor allem, wer hat Anstoß daran genommen...?

da die rechtliche Lage so unüberschaubar für Laien geworden ist,
lasse ich Veröffentlichungen im Netz schon länger ganz...
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

wer hat gewußt, dass der beleuchtete Eifelturm rechtebeladen ist

Um es noch komplizierter zu machen:
Es kommt drauf an, wo Du den beleuchteten Eiffel-Turm veröffentlichst. Eine Veröffentlichung in Deutschland ist kein Problem, da hier die Panoramafreiheit gilt. Dass das Bild weltweit abrufbar ist, spielt dabei keine Rolle.

Das sagt Wolfgang Rau (Insider kennen ihn) entweder hier:


Oder, wenn der erste Link nicht der richtige war, hier:
 
E

essdreipro

Guest

blickt frau/man(n) da noch durch..?

komme bloß nicht auf die Idee eine C***-Flasche
als Hauptmotiv abzulichten und zu veröffentlichen...

Urheber-, Marken- und 'sonst-noch'-Recht...
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Und selbst wenn man die (Nutzungs)Rechte an einem Bild zu haben glaubt, so kann dies auch ganz schnell zum Problem werden:
http://www.blog.michael-ehlers.de/abmahnfalle-creative-commons-bilder-und-die-nutzungsrechte/

Ich finde diese Entwicklung furchtbar. Die Kommentare zu dem Link aus Beitrag 25 von
@Digicam lassen aber zumindest noch Hoffnung aufkommen, daß sich die Vernunft am Ende vielleicht doch noch durchsetzen mag, in welcher Weise auch immer. Den Leuten scheint es zumindest nicht egal zu sein, was da abgeht ...

LG
Frank
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Und selbst wenn man die (Nutzungs)Rechte an einem Bild zu haben glaubt, so kann dies auch ganz schnell zum Problem werden:
.......................
Ich finde diese Entwicklung furchtbar. Die Kommentare ..................
@Picturehunter
Ich finde die von die bedauerte Entwicklung ganz normal. So zügig das WWW sich entwickelt, die Rechtsprechung wird nicht übersichtlicher und läuft der Entwicklung hinterher. Auch das liegt in der Natur der Sache und gilt auch für andere Rechtsräume.
Ob die von Dir zitierte Abmahnung Erfolg hat/hatte, geht aus dem Link nicht hervor. Der Autor ist Azubi und gibt in seinem Beitrag lediglich Bedenken/Vermutungen zum Ausdruck.
Wie weit die Abmahner auch rückwirkende Rechte "erworben" haben wäre zunächst zu klären.
Mit freundlichem Klick
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

@dagdavincy

Es geht nicht immer nur darum, womit man am Ende durchkommt oder nicht, es geht mir um den Aufwand, den Ärger, die Zeit, den Streß und all das ganze Drumherum, was oftmals ausgelöst wird, wenn mal wieder jemand seine Chance wittert. Ich bedaure es daher trotzdem, auch wenn es eine "normale" Entwicklung sein mag. Sicherlich müssen viele Dinge passieren, damit sich etwas entwickeln kann, keine Frage. Und nicht immer sind diese Entwicklungsphasen einfach, auch keine Frage. Aber ich bin mir sicher, daß man sich vieles auch ersparen könnte, anstatt zu warten, bis die Dinge so sehr eskalieren, daß Handlungsbedarf unvermeidlich wird. Aber das scheint keine typisch menschliche Eigenschaft zu sein ...
Der o.g. Fall dient dabei nur als ein Beispiel von vielen möglichen ... ;)

LG
Frank
 

Rapfa

Aktives Mitglied

Solange es Anwälte gibt, welche sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, sehe ich diese Entwicklung sehr bedenklich.
Das ist nun mal leider so !!!
 

HHBB

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,

Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit der Direktion suchen. Auf unserem Gymnasium wurde bei der Einschulung per Unterschrift von jedem Schüler und deren Erziehungsberechtigten die Erlaubnis eingeholt zu filmen, zu fotografieren und dies auch zu veröffentlichen, z.B. im Internet. Hier wurde auch ausdrücklich unterschieden, ob die Personen einzeln oder die Situation in der Gruppe dargestellt wird.

Hat denn die Schule keinen Internetauftritt mit Bildern, auf denen auch von Veranstaltungen Personen zu erkennen sind?

LG
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Hallo,

Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit der Direktion suchen. Auf unserem Gymnasium wurde bei der Einschulung per Unterschrift von jedem Schüler und deren Erziehungsberechtigten die Erlaubnis eingeholt zu filmen, zu fotografieren und dies auch zu veröffentlichen, z.B. im Internet. Hier wurde auch ausdrücklich unterschieden, ob die Personen einzeln oder die Situation in der Gruppe dargestellt wird.
Solche Pauschal-Freigaben sind hilfreich zur Sensibilisierung, da das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild fallabhängig gewährt werden kann, aber nicht wirklich zielführend. Auch bei einer Pauschalerklärung besteht Einschränkungsmöglichkeit.
Hat denn die Schule keinen Internetauftritt mit Bildern, auf denen auch von Veranstaltungen Personen zu erkennen sind?
Was soll der Internetauftritt mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun haben? Wenn dort Bilder erscheinen, heißt das nicht, dass eine Erlaubnis vorliegt.
 
E

essdreipro

Guest

da hat so mancher 'richtig gute Tipps',
mancher hat andere Vorstellungen, weil
nicht sicher wegen der Rechtslage...

gerade das sensible Thema "Urheberrecht
und Veröffentlichung im Internet" wurde
und wird von Leuten immer noch zu 'lax'
gesehen... wir bewegen uns NICHT im
rechtsfreien Raum... genug Urteile dazu
gibt es ja bereits...

noch mal mein Tipp... Finger weg, wenn
keine Vorab-Klärung...
 

SistaX

hin und wieder mal da

Bei jeder Veranstaltung von Kindergarten oder auch Schule hab ich bisher als Mutter immer einen Zettel unterschreiben müssen, wenn Fotos oder Filmaufnahmen gemacht wurden, egal ob diese im Internet veröffentlicht oder nur den Teilnehmern ausgehändigt wurden. Soviel zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Nach BDSG dürfen nur Fotos von Personen veröffentlicht werden, die zuvor ihre Zustimmung dazu gegeben haben.

Dazu würde nun meines Erachtens noch eine schriftliche Absprache mit den Artisten hinzukommen, Stichwort "Property Release" "Model Release"

Wenn beides nicht schriftlich festgehalten wurde, würde ich ehrlich gesagt, die Finger davon lassen. Es geht hier nämlich explizit NICHT darum, ob du damit Geld verdienst.
Verstöße gegen das BDSG ziehen mittlerweile sehr empfindliche Strafen nach sich, von einem möglichen Imageschaden der Schule mal ganz abgesehen. Gleiches gilt natürlich auch für die Rechte der Artisten, sollten diese es sich, trotz mündlicher Absprache, im Nachhinein anders überlegen.
 

Rapfa

Aktives Mitglied

@ SistaX

Was Du hier richtig schreibst ist leider war.
Dadurch gehen auch viele schöne " Erinnerungen " für die Kinder und Eltern verloren.
Schade ............
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Ich stelle eben fest, daß der TE zuletzt Sonntag sich meldete. Seine Absicht am Mo mit der Schulleitung zu sprechen ist auch bekannt.
Allgemein sind Schulleiter mit den Modalitäten von Veranstaltungen, Veröffentlichungen vertraut - so jedenfalls mein Einblick. Es gibt längst Foren und Seminare (von Kultusministern gefördert) die zum Thema Medien angeboten werden. Zur diesbezüglichen Fortbildung werden Lehrkräfte auch freigestellt.

Bleibt abzuwarten ob der TE sich nochmal meldet.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

................ Auch bei einer Pauschalerklärung besteht Einschränkungsmöglichkeit.

Was soll der Internetauftritt mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun haben? Wenn dort Bilder erscheinen, heißt das nicht, dass eine Erlaubnis vorliegt.
Recht hast Du ja. Auf den, mir bekannten Websites Grundschule, Gymnasium, Berufsschulen werden laufend Bilder aus Veranstaltungen, Projekten usw. auf den eigenen Server hochgeladen. Die Grundsatzerklärung hat i.d.R. jeder abgegeben. Einzelpersonen können aber jederzeit den Admin formlos zum Löschen des Bildes auffordern. Das kommt äußerst selten bis gar nicht vor - trotz Medienkompetenz-Unterricht haben die Kids was die Schulwebsite angeht ein gesundes Vertrauen und gehen damit cool um.
Bei Gruppenbildern wird i.dR. das Einverständnis angefragt.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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