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Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

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Ocean32

Guest

Hallo,
ich biete auf meiner Website keine Dienstleistungen an, keine kostenlosen und keine kommerziellen. Ich bin im Netz auf diese Frage gestoßen:
private Homepage - was ist erlaubt ? Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de
Dabei interessiere ich mich besonders für Punkt 1. Ich habe keine lust, dass meine wahre identität von jedem der meine seite besucht herausgefunden werden kann, indem man auf "Impressum" klickt.^^

Die Antwort der Anwältin weiter unten macht aber deutlich dass man nur ein impressum braucht, wenn man dienstleistungen anbietet. stimmt das wirklich ?
(Nur mal so zur sicherheit)

Thx
 

westob

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

meines wissens ist deine einschätzung richtig. bei "echten" privaten seiten ist es nicht vorgeschrieben, ein impressum zu haben. die gefahr ist nur: wie lange ist man rein privat? ich sehe es schon gefährlich, z. b. die private psd kollagensammlung vorzuzeigen. heutzutage steht man doch quasi schon mit einem bein im knast, wenn man nicht zu 100% alles selbst gemacht hat. und wer kann das schon von sich behaupten? irgenwo ist immer ein schnipsel wiederverwendet. und sei es nur im template der seite...
mein fazit: entweder ananomy und keine spuren im web oder auf nummer sicher und ein impressum drunter. deinen namen bekommt man meist eh (denic & co.). die, die es drauf anlegen, finden was, allen anderen ist doch egal, ob du alex oder knut heißt.
 

TLux

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Ich habe vor kurzem einen Bericht im Fernsehen verfolgt, in dem es darum ging, dass unzählige online-shops ihrer seiten mit einem impressum nachrüsten musste. Diese bieten mit dem Verkauf von Waren ja eine Dienstleistung an, müssen deshalb scheinbar ein impressum vorweisen können.

In dem Bericht wurde immer nur von Shops und "Verkaufsportalen" gesprochen, deshalb könnte es sein, das du auf ein Impressum verzichten kannst.

Genaues weiß ich leider auch nicht, es gibt aber unzählige private Pages, ohne Impressum. Ich glaube nicht das das rechtliche Konsequenzen haben wird!
 
P

petterson

Guest

Meiner Meinung nach finde ich es richtig ein impreesum auf seiner Internetseite, egal ob Gewerblich oder Privat zu haben.

Zudem wenn du wirklich nicht möchtest das man deinen Namen bzw. deine Adresse mitbekommt, solltest du am besten überhaupt keine Internetseite betreiben.

Den jeder kann deine Adresse und deinen Namen im Internet herausfinden.
Dazu wird im Internet ein Dienst angeboten, bei dem man die URL deiner Internetseite
eingibt und bekommt prompt alle Daten zu sehen, die bei deinem Provider eingeholt werden.
 
O

Ocean32

Guest

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

ja schon richtig. aber das muss man als otto-normalbürger erstmal wissen^^ naja war ja nur sone frage.
 

msblacky

Helper

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Hy,

also ich kann nur empfehlen auch auf private HP ein Impressum zu haben um nicht in eine Falle zu stolpern, denn der Unterschied zu privat oder geschäftlich ist ganz klein wie ich aus verschiedenen Artikeln kenne, da genügt oft eine Kleinigkeit und schon ist man verpflichtet eins zu haben, wenn nicht kann man sehr schnell abgemahnt werden.

msblacky
 

Samuelll

Aktives Mitglied

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Erstmal der Standard vorweg : Dies hier ist keine Rechtsberatung und auch kein Ersatz für diese, somit als nur Laienmeinung.

Soweit ich es weis benötigst du, wie meine Vorredner bereits schrieben auf einer rein privaten Seite kein Impressum.

AAABER :

Der "priate" Bereich ist sehr klein.
Ein kleines Werbebanner, dass der Freehoster schaltet oder eine andere Kleinigkeit, kann dazu führen dass du nichtmehr rein privat anzusehen bist.

Recht und Gesetz ist nunmal mitunter sehr dehnbar.

Solltest dua lso nichts online stellen wollen für das du dich schämst, schreib Deine Kontaktdaten rein.

Ich habe es so gemacht, dass ich meine Mailadresse "geschützt" habe und die Telefonnummer auf ein Pre-PaidHandy führt, dass ich zuhause lautlos liegen habe.

So handhabe ich das auf mehreren Seiten und ich muss sagen, ich bin bisher nie belästigt oder gestört worden.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Schließe mich Samuelll an. Vorweg das Formaljuristische: Dies ist keine Rechtsberatung sondern zitiert lediglich Quellen aus dem Internet.
"Eine private Website ist generell nicht impressumspflichtig."
"Privat" ist die Website nur solange, wie z.B. keine Inhalte, die zur Einnahmenerzielung geeignet sind (wie z.B. Werbebanner zum Internetprovider, Links zu Produkten in Onlineshops oder Ebay), vorhanden sind.

Rechtliche Informationen hierzu finden sich unter --> Net & Law > [di] Webimpressum-Assistent – Internetagentur [di], Mannheim: aktuelles News und Infos zum Online-Recht

Dort dürften alle Aspekte der Impressumspflicht erschöpfend dargestellt sein.
 

AlexanderBo

Gesperrt

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

wozu die frage+ was ist gegen ein impressum zu sagen
(habs auch lange nicht einsehen wollen;-)¿
spätestens (und wer sich auskennt macht das auch)
wird deine wahre identität bei denic+ co angezeigt;-)
also: lieber ein richtiges impressum drin als sich der gefahr zu problemen auszusetzen -
wer weiss schon was du alles auf deine seite packst;-)
ob ein login-bereich sinnvoll ist¿
abba das schliesst ja dann die meisten besucher aus -
es sei denn du kennst die und gibst zugangsdaten.
hauptfrage ist: was willst du mit deiner seite+ was packst du drauf...
 

einharlekin

Arlequin

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Genaues weiß ich leider auch nicht, es gibt aber unzählige private Pages, ohne Impressum. Ich glaube nicht das das rechtliche Konsequenzen haben wird!
Vielleicht wurden sie auch noch nicht verklagt ;-)
Gibt ja Leute die auch gezielt solche Sachen suchen um zu klagen (wenn man sonst keine Freunde hat....)

Aber ich verstehe gewisse Mühen bezüglich einem Impressum...
Z.B.
Band oder ein Hübsches Mädchen das auf der HP auch Bilder von sich darbietet.
> So weiss ein Kranker Stalker doch direkt Wo die schöne Dame wohnt, wie er sie erreichen kann, und wo er sie besuchen kann ;-)

Drum finde ich es teilweise auch gefährlich, aber klar .. durch denic und co ist das sowieso offen gelegt.
(Und wie Krank manch Menschen sind braucht man nicht weiter auszuführen)
 

MichaEM

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Hallo,

wer kann mich denn verklagen / abmahnen wenn kein Impressum vorhanden ist und warum?

Gruß, Michael
 

MainAngler

Excel (SVERWEIS...)

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

Pixelverwender hat ja schon was dazu geschrieben.;)

Sobald es nur einen einzigen Link auf deiner privaten Homepage gibt, der auf eine externe Website verlinkt, brauchst du ein Impressum!
Auch wenn du ein eigenes Forum betreibst und sei es noch so klein und nur für private Zwecke, brauchst du ein Impressum.

In der kostenlosen Commag-Ausgabe März2010 (hier kostenlos im Forum erhältlich) wurde das Thema sogar von einer Anwältin angesprochen.:)
PDF-Seite 53, Punkt Nr.9.
 

westob

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliches: §6 TDG bei privat-websiten

da ist sie wieder, die scheinbare anonymität im netz. versuch dein glück mal bei der nic des landes. in deutschland also denic.de. du wirst dich wundern, wenn du dich bisher noch nicht damit beschäftigt hast. yasni.de im anschluss verwendet und schon bist du schlauer. gibt natürlich noch unzählige weitere möglichkeiten. von behördlichen rechten mal ganz zu schweigen...
 
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