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Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

maenumania

Nicht mehr ganz neu hier

Ein Arbeitskollege von mir hat privat für einen Freund eine Website erstellt, dieser hat die Kosten für den Hoster und Domainnamen bezahlt, nicht aber den Betrag für das Erstellen der Website an meinen Kollegen.

Da die beiden seit letztem Wochenende ein bisschen auf Kriegsfuss sind, hat mein Arbeitskollege seinem "Freund" zwar die Logindaten ausgehändigt, die Homepage aber, die nicht bezahlt wurde, vom Server des Hosters entfernt.
Sein "Freund" ist jetzt natürlich ziemlich wütend auf ihn. :motz:

Wie sieht das ganze rechtlich aus?
 

oxygen

PS Azubine

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

die mehrwertsteuer kann er sich vom fa zurück holen
erinnerung mit zahlfrist der rechnung setzen
 

maenumania

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Aber so lange er sie nicht bezahlt, bleibt sie doch im Besitz meines Kollegen?

So lange kann er doch damit machen was er will oder seh ich das falsch?
 

Minolta00

Nicht so wichtig

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Aber so lange er sie nicht bezahlt, bleibt sie doch im Besitz meines Kollegen?

So lange kann er doch damit machen was er will oder seh ich das falsch?

Na da wird dir nur ein Anwalt helfen können.
Wenn es bereits übergeben worden ist wäre das im Handwerk gemäß Gesetz bereits Eigentum des Empfängers.

Ist zwar n.i.O. aber der Gesetzgeber macht es sich einfach.
Sicher kann dein Kollege das Geld einfordern, allerdings es so einfach wieder wegzuholen ist strittig bzw. sollte man entweder den Anwalt befragen oder den Gesetzestext lesen.
 

Chris_Wilhelm

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

hm grundsätzlich ist hier die frage des vertrags. wurde überhaupt irgendwas schriftlich fixiert? gibts nen kostenvoranschlag? projektpreis?
und die königsfrage, wurde die webseite überhaupt mit einer lizenzierten version oder mit einer freeware-version die nicht für kommerzielle zwecke geeignet ist erstellt?!
ist ja bei "privaten" arbeiten immer nicht so einfach.
 

maenumania

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Es wurde nichts schriftlich fixiert, da die beiden ja befreundet waren.
Als nach der Aufschaltung dies nicht bezahlt worden ist, wurde die Webseite wieder vom Netz genommen. Jetzt verlangt dieser Typ dass "seine" Homepage wieder aufgeschaltet werden soll, will aber nicht bezahlen.

Die Webseite wurde mit iWeb von Apple erstellt.
 

Chris_Wilhelm

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

tja bei geld hört die freundschaft bekanntlich auf...
also bei mir wäre dann in diesem fall alles klar,
die domain gehört seinem "freund" und die webseite und die rechte auf das artwork bis zur bezahlung ihm. keine kohle keine webseite.
das wird wohl auch ein rechtsbeistand nicht anders sehen. zu einem prozess wird es wohl niemals kommen da die sache wegen geringfügigkeit gar nicht verhandelt wird.
streitwert vermutlich 200 euro?!
 

NikHobohm

Fotograf, Kommunikationsdesigner

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Ich bin zwar KEIN Rechtsanwalt, aber schon lange
im Business.
Ich denke, es ist so, wie es Minolta00 geschrieben
hat aber ganz sicher kann Dein Kollege nur dann sein,
wenn er sich rechtlich beraten lässt.
Damit würde ich mich beeilen denn das Ganze könnte
sich ins Gegenteil umkehren.
Recht und Gerechtigkeit sind (leider) zumindest vor
Gericht nicht das gleiche.

Grüße und viel Glück, Max
 

MorgaineIstari

Characterdesigner

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Keine Chance an die Website zu kommen ohne Bezahlung, Er könnte zwar vor Gericht gehen und auf dem Weg der Privatklage seine Seite einfordern, hätte aber keine Chance den Prozess zu gewinnen, (da gibt's auch Gerichtsurteile drüber).
Ich würde mir eher Gedanken darüber machen, ob es Sinn macht eine Freundschaft deswegen auf's Spiel zu setzen.
Alles was mit ArtWorks zu tun hat, bleibt bis zu vollständigen Bezahlung immer das Eigentum des Creativen.
 

taomir

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AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Es kommt sicher auch darauf an, was die beiden untereinander ausgemacht haben... Bei Freunden wird sowas ja gern mit einem Händedruck abgemacht und danach wird das beweisen eher schwierig...
 
D

DJ Fotoart

Guest

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Au weia... Leute, nicht so viel Unsinn schreiben, bitte.

Auch eine mündliche Absprache ist bindend! Es muss in D. zum Glück nicht alles schriftlich festgehalten werden.

Server und Domain wurden bezahlt und sind somit dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Die Webseite wurde nicht bezahlt und bleibt somit Eigentum des Erstellers.

wurde die Webseite wieder vom Netz genommen

Jetzt verlangt dieser Typ dass "seine" Homepage wieder aufgeschaltet werden soll, will aber nicht bezahlen.
Da hat dein Kollege Mist gemacht. Eine Webseite aushändigen bevor sie bezahlt wurde ist völlig normal. Sie ist aber immer noch sein Eigentum. Das gibt ihm aber nicht das Recht die Webseite wieder zu entfernen.

Richtig wäre dieser Weg:
1. Webseite aushändigen (Sonst wurde die Leistung nicht erbracht)
2. Rechnung schreiben mit einer Zahlungsfrist von 5 Werktagen.
3. Wenn nicht gezahlt wird, Mahnung schicken (In D. keine Pflicht)
4. Wird wieder nicht gezahlt, Anwalt konsultieren.

Guck mal hier rein:
 

NikHobohm

Fotograf, Kommunikationsdesigner

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Au weia... Leute, nicht so viel Unsinn schreiben, bitte.

Auch eine mündliche Absprache ist bindend! Es muss in D. zum Glück nicht alles schriftlich festgehalten werden.

Server und Domain wurden bezahlt und sind somit dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Die Webseite wurde nicht bezahlt und bleibt somit Eigentum des Erstellers.




Da hat dein Kollege Mist gemacht. Eine Webseite aushändigen bevor sie bezahlt wurde ist völlig normal. Sie ist aber immer noch sein Eigentum. Das gibt ihm aber nicht das Recht die Webseite wieder zu entfernen.

Richtig wäre dieser Weg:
1. Webseite aushändigen (Sonst wurde die Leistung nicht erbracht)
2. Rechnung schreiben mit einer Zahlungsfrist von 5 Werktagen.
3. Wenn nicht gezahlt wird, Mahnung schicken (In D. keine Pflicht)
4. Wird wieder nicht gezahlt, Anwalt konsultieren.

Guck mal hier rein:

So kenne ich das auch, Du hast es aber wesentlich besser
und ausführlicher ausgedrückt ;-)
 

zweihocheins

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

die grundsätzlich zuerst zu stellende frag ist die rechtsform an sich:

hat dein freund, der die webseite erstellt hat ein gewerbe gemeldet?

wenn ja, kann er auch auf eine mündliche vereinbarung hin auf sein geld bestehen. vor gericht ist dies aber oftmals im ermessen des richters und der beweislage zu suchen. der streitwert ist wahrscheinlich zu gering.

wenn nicht, könnte es genausogut als schwarzarbeit ausgelegt werden.

nichtsdesto trotz gebe ich meinen vorschreibern recht: bis zur bezahlung (und oftmals darüber hinaus) ist das produkt eigentum des schöpfers.
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

...
hat dein freund, der die webseite erstellt hat ein gewerbe gemeldet?

wenn ja, kann er auch auf eine mündliche vereinbarung hin auf sein geld bestehen. vor gericht ist dies aber oftmals im ermessen des richters und der beweislage zu suchen. der streitwert ist wahrscheinlich zu gering.

Ein mündlicher Vertrag ist gültig, ob Gewerbe oder nicht. Das
Beweisproblem ist auch davon unabhängig, ob Gewerbe oder nicht.

wenn nicht, könnte es genausogut als schwarzarbeit ausgelegt werden.

Nein. Webseiten werden oft von Freiberuflern gemacht, die benötigen
nur eine Steuernummer vom Finanzamt.

Wenn es doch Schwarzarbeit war, werden sich beide hüten, hier
einen Rechtsstreit zu beginnen.

Übrigens: Es fehlt die Information, warum der AN nicht bezahlen will.
Welche Vorgeschichte(n) gibt es dazu?
 

maenumania

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Dann wird im schlimmsten Fall ja noch einiges auf meinen Kollegen zu kommen.

Also, wir sind in der Schweiz, aber ich denke das deutsche Gesetz wird unserem ähnlich sein.
Er hat kein Gewerbe gemeldet, er macht solche Webseiten einfach nebenher als Hobby und nimmt dafür etwas Geld.

Er hat auch keine Ahnung warum der Typ nicht zahlen will. :mad:

Ich halte euch auf dem Laufenden.
 

Mario72

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage bez. Websiteerstellung

Hallo
Verzwickte Situation. :hmpf:
Kein Gewerbe = Schwarzarbeit.

Kein Geld, keine Webseite... ist eine ganz einfache Sache.
Verträge müssen nicht schriftlich fixiert sein, mündlich reicht schon.
Der Auftraggeber kann verlangen wie er lustig ist - wenn er nicht bezahlt, dann hat er absolut kein Anrecht auf die Webseite.


Grüße
Mario
 
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