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Schausteller auf der Straße fotografiert und er ruft das er dafür Geld will - wie reagiert man darau

Intolerance

Aktives Mitglied

Grüßt euch,
ich habe neulich einen Schausteller auf der Straße gesehen und dachte mir ich mache mal ein Foto von ihm. Er dreht sich zu mir um, sieht mich und meine Kamera und schreit drauf los das er dafür Geld haben will. 5€ für ein Foto. Wie reagiert man darauf? Hab gesagt ich lösche das Foto, drehte mich um und ging weg. Aber muss das sein?

Ist euch das auch schonmal passiert? Ich frag mich ja was passiert wäre wenn er mich in die Mangel genommen hätte, aggressiv war er ja.
 

cebito

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Schau mal den 4. Absatz - , gilt natürlich nicht nur auf Reisen ;) und bedeutet, er muss die Fotografie zulassen.
btw., wenn ich Straßenkünstler fotografieren möchte, habe ich immer schon vorher visuellen Kontakt, der meine Intention auch eindeutig zeigt. Dadurch gebe ich ihm schon vorher die Möglichkeit, mein Vorhaben abzulehnen, an Bedingungen zu knüpfen oder anzunehmen. Letzteres ist zu 99% der Fall, aber auch nur, wenn man eben durch visuelle Kommunikation, Anerkennung der künstlerischen Leistung (Spende) den Boden bereitet. Der Straßenkünstler lässt dann meist von sich aus nur durch visuelle Kommunikation erkennen, das er damit einverstanden ist. Oft werden sogar noch Posingwünsche berücksichtigt, wenn man besonders freundlich rüberkommt.
Aber so ein mal eben aus dem Hinterhalt geht nun mal nicht. Also, immer erstmal anzeigen was man vorhat - dann klappts auch mit dem Gaukler ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Redgrisu

Fotofreak

Das Thema zum Fotografieren von Menschen wurde in verschiedenen (Foto)Foren schon oft behandelt (siehe "Recht am eigenen Bild").
Grundsätzlich darfst du keine Menschen fotografieren, ohne sie (vorher) gefragt zu haben.
Es sei denn, sie sind als "Beiwerk" zu betrachten, also nicht Hauptbestandteil deines Fotos oder es handelt sich, salopp formuliert, um eine große Ansammlung von Menschen (diese Definition ist übrigens sehr vage).

Zu deiner Frage: dem Schausteller ging es nur ums Geld und um sonst nichts! Du hättest ihn ohne zu fragen nicht fotografieren dürfen, somit ist er im Recht. Wenn du das Bild löschst, ist es ok.
Hier findest du rechtliche Auskünfte zum Thema von Menschen

Ich hatte ein ähnliches Problem als ich auf einem öffentlichen Platz, auf dem einige aus Ton gefertigte Kunstgegenstände ausgestellt wurden, fotografieren wollte.
Plötzlich erschien ein Paar und hielt mir eine Sammelbüchse unter die Nase: Sie forderten einen Fotografenobolus. Ich weigerte mich zu zahlen, denn es stand nirgends, dass fotografieren verboten war oder dafür zu bezahlen wäre. Aber ich löschte vor den Augen des Paares - mehr aus Trotzreaktion - das Bild.
Ein befreundeter Pressefotograf meinte später, dass ich das Bild durchaus hätte behalten können und schon gar nicht dafür bezahlen müsste.

----------
Nachtrag: Wenn du mit Schausteller einen Straßenkünstler gemeint hast (wir Ösis vermuten hinter dem Begriff eher einen Besitzer eines Verkaufsstandes) ist die Lage vielleicht ein bisschen anders: Diese Leute leben oft vom Geld, das ihnen die Zuseher/Fotografen in den Hut werfen. Daher ist die Reaktion des Fotografierten natürlich sehr überzogen aber ein bisschen nachvollziehbar.
Ich denke aber nicht, das sich deshalb grundlegend etwas am "Recht am eigenen Bild" ändert

LG
 
Zuletzt bearbeitet:

Edwalder

Aktives Mitglied

Ich denke fast jeder kennt diese Situationen. Mir ist das auch schon mal auf einer Kirmes mit einer Handyfotografie passiert und das "Opfer " war auch hier auf Geld aus! Ich habe mich höflich entschuldigt und das Foto gelöscht. Danke für die rechtlichen Hinweise ;-)
 

silk65

Noch nicht viel geschrieben

Jeder hat ein Recht auf sein eigenes Foto heißt du musst erst Fragen ob fotograffieren erlaubt ist.

Naja, knapp daneben ist auch vorbei.
Das Recht am eigenen Bild §22 KunstUrhG bezieht sich ausschließlich auf Verbreitung und Zurschaustellung, grob gesagt - die Veröffentlichung. Nicht jedoch auf die Herstellung.
Die Herstellung wird von $201a StGB geregelt und verbietet die Herstellung oder Übertragung von unbefugten Aufnahmen einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Grob gesagt haben die Richter hier Ermessensspielraum was die Definition von besonders geschützem Raum anbelangt.
Auf einen Schausteller in einer Passage dürfte das wohl kaum zutreffen.

Davon mal ab sollte doch jeder zumindest soviel grundlegenden Respekt in sich tragen um sich kurz mit dem potentiellen Model zu einigen ob das fotografieren in Ordnung geht.
Dazu braucht es nicht einmal Sprache. Kurzes zeigen auf oder heben der Kamera und fragender Blick reichen oft schon aus um die eigenen Absichten klar zu machen und geben dem Gegenüber die Möglichkeit für ein Nicken oder Kopfschütteln.
 

ConnyNRW

Errare humanum est.....

Schaut euch das hier mal an, dann dürfte es klar sein:
Übrigens hat Blende 8 immer mal wieder den Rechtsanwalt Wolfgang Rau drin.

 
Zuletzt bearbeitet:

pixel1966

Aktives Mitglied

ich finde man sollte erst einmal fragen ob der jenige damit einverstanden ist auf dein foto zu kommen.
du weißt ja letzlich nichteinmal mehr wo du mit der aufnahme auftauchen könntest.
 

Jormungand

VonAllemEtwas

Die Straßenkünstler treten in der Öffentlichkeit auf und möchten Aufmerksamkeit, indem sie sich zur Schau stellen. Ich denke in diesem Zusammenhang verzichten sie gleichzeitig auf ihr Recht auf Anonymität.
Der normale Passant muss natürlich gefragt werden, da er sich nicht mit der Absicht in die Öffentlichkeit begibt Aufmerksamkeit dieser zu bekommen.
 

mek68

epibriere gerne

/Spaßmodus an
Du hättest ja auch antworten können: "5€? Das ist fair! Ich berechne pro Foto 25€ - somit bekomme ich noch 20€ von Dir, Straßenkünstler"
/Spaßmodus aus

ich halte es auch genau so, wie es schon geschrieben wurde, denn Gesetzte hin oder her, ein freundliches Fragen mit den Augen und das Zeigen auf die Kamera verhindert oft Diskussionen. Und wenn das Bild dann im Kasten ist lege ich nen Euro in seinen Hut und der nächste Fotograf ist dem Strassenkünstler willkommen ;)
 

dcmagie

Auf der Suche

Naja, knapp daneben ist auch vorbei.
Das Recht am eigenen Bild §22 KunstUrhG bezieht sich ausschließlich auf Verbreitung und Zurschaustellung, grob gesagt - die Veröffentlichung. Nicht jedoch auf die Herstellung.
Die Herstellung wird von $201a StGB geregelt und verbietet die Herstellung oder Übertragung von unbefugten Aufnahmen einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Grob gesagt haben die Richter hier Ermessensspielraum was die Definition von besonders geschützem Raum anbelangt.
Auf einen Schausteller in einer Passage dürfte das wohl kaum zutreffen.

Davon mal ab sollte doch jeder zumindest soviel grundlegenden Respekt in sich tragen um sich kurz mit dem potentiellen Model zu einigen ob das fotografieren in Ordnung geht.
Dazu braucht es nicht einmal Sprache. Kurzes zeigen auf oder heben der Kamera und fragender Blick reichen oft schon aus um die eigenen Absichten klar zu machen und geben dem Gegenüber die Möglichkeit für ein Nicken oder Kopfschütteln.

Das ist in meinen Augen nicht ganz richtig. Hier hat er den Schausteller direkt fotografiert und daher muss er Ihn vorher Fragen ob er das darf, weil dieser direkt das Motiv ist. Anders würde es aussehen wenn er eine Szene aufnimmt von zum Beispiel ein Strassenfest wo dann auch schon mal Personen auf den Bildern sind nur dürfen diese nicht das Hauptmotiv wie hier bilden.
 

steinmannn

Aktives Mitglied

Hast du Geld, so gib ihm etwas. Hast du kein Geld, dann ignorier ihn. Besonders im Ausland sollte man kleines Geld für derartige Fotos parat haben. Geben und Nehmen!
Die Situation muss sich ganz schön zu gespitzt haben, für gutes Posing habe ich schon 10€ dem Schausteller freiwillig zugesteckt.

Weil in Deutschland fast alles rechtlich geregelt ist und als Deutscher man im Ausland auch an die dt. Gesetze gebunden und zusätzlich die ausländ. Gesetze zu befolgen hat, ist man ganz schön auf Kollisionskurs und verunsichert.
Rechte am Bild? Hast du schon mal einen Ausländer zB einen Amerikaner oder Japaner erlebt, welcher vorher fragte, ob er Personen in D fotografieren darf? Dann schau mal deren dt. Reiseseiten im Internet an, insbesondere die bayrischen Biertrinkerbilder. Zweifel, ob die Personen auch noch einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Solche Bilder sollten nicht bei einem dt. Hoster oder von einem Deutschen geladen sein (Abmahnunwesen).
 

wespe2008

Spinnen ist Pflicht

... Er dreht sich zu mir um, sieht mich und meine Kamera und schreit drauf los das er dafür Geld haben will. 5€ für ein Foto. Wie reagiert man darauf? Hab gesagt ich lösche das Foto, drehte mich um und ging weg. Aber muss das sein?...
Man reagiert darauf, indem man ruhig und besonnen bleibt, zu ihm geht, ihm das Foto zeigt und löscht. Oder ihm 1-2 € für seine Kunst gibt. Aber bestimmt nicht wie du, also ohne Kommentar abdrehen und weg.
Muss das nun sein? Zweimal nein: (1) Einfach Drauflosschreien ist nicht hilfreich, wobei du allerdings nicht weißt, welche Erfahrungen er mit anderen fotografiegeilen Menschen hatte. (2) Bevor du als Streetphotograph in Deutschland tätig wirst, solltest du dich auf jeden Fall mit der Rechtsmaterie vertraut machen und den freundlichen Umgang mit anderen Menschen, was Körpersprache, Blickkontakt und Gespräch angeht, lernen. ;)
 

grafik_avd

Tier mit Falls-Beutel

Persönlichkeitsrechte sind eine ziemlich ktitische Sache, da sie einer breitgefächerten juristischen Auslegung unterliegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_öffentlichen_Lebens
Im Theaterbereich, zu dem auch Straßenkünstler zählen, wird die Person meist, als Person des öffentlichen Lebens gewertet, ins Besondere bei der Ausübung ihres Berufes. Wenn sie aus rechtlichen Gründen (Rechtedritter, Lizensrechte etc.) eine mediale Verwertung/-aufzeichnung nicht gestattet muss darauf hingewiesen werden. Sprich in den meisten Fällen darf sie abgelichtet werden, ohne daß sie Forderungen erheben kann. Natürlich sollte man bei Straßenkünstlern die Arbeitsleistung honorieren. Bei ITunes zahlt man ja auch für Musik oder haut bei Starbucks 5€ für einen Kaffee raus :)

Das ist jetzt alles nicht juristisch binden und huntertprozentig, aber da ich selber im darstellenden Bereich tätig bin, war ich schon einige Male mit dieser Problematik in Kontakt.
 

Intolerance

Aktives Mitglied

Wie machen es denn Pressefotografen? Oder was tut man wenn man kein posiertes oder gestelltes Foto haben möchte? Hat man dazu keinerlei recht oder Möglichkeiten?

Das klingt ja alles sehr deprimierend!
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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