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atomicbunny
Guest
Hallo!
Ich lese hier im Forum die ganze Zeit still mit, aber jetzt habe ich eine grundsätzliche Frage. Wenn ich Schriften lizensiert (rechtmässig erworben) habe und einen Entwurf für eine andere Person mache, muss diese Person die Schrift auch erwerben? Das heisst, wenn ich professioneller Designer wäre müsste ich mir z.B. so ein Linotype Paket für 8.000 ? kaufen (um genug Fonts für meine Arbeit zur Auswahl zu haben) und wenn der Kunde mit meiner Arbeit zufrieden ist und sie kauft, muss er diesen einen Font für sich auch erwerben?
Ich frage deshalb, weil ein Musiker ja z.B. auch nicht bei jedem Musiktitel den er als Auftragsarbeit abliefert seinem Kunden den Klang "XYZ" aus der SampleLibrary "ABC" in Rechnung stellt. Für mich sind diesen beiden Einsatzzwecke identisch. Beides sind "Teile" (der Font und der Klang) die der Künstler einsetzt, um ein "Werk" zu schaffen das er verkauft. Nur scheint die Rechteeinräumung eine gänzlich unterschiedliche zu sein ...
Grüße
Mario
Ich lese hier im Forum die ganze Zeit still mit, aber jetzt habe ich eine grundsätzliche Frage. Wenn ich Schriften lizensiert (rechtmässig erworben) habe und einen Entwurf für eine andere Person mache, muss diese Person die Schrift auch erwerben? Das heisst, wenn ich professioneller Designer wäre müsste ich mir z.B. so ein Linotype Paket für 8.000 ? kaufen (um genug Fonts für meine Arbeit zur Auswahl zu haben) und wenn der Kunde mit meiner Arbeit zufrieden ist und sie kauft, muss er diesen einen Font für sich auch erwerben?
Ich frage deshalb, weil ein Musiker ja z.B. auch nicht bei jedem Musiktitel den er als Auftragsarbeit abliefert seinem Kunden den Klang "XYZ" aus der SampleLibrary "ABC" in Rechnung stellt. Für mich sind diesen beiden Einsatzzwecke identisch. Beides sind "Teile" (der Font und der Klang) die der Künstler einsetzt, um ein "Werk" zu schaffen das er verkauft. Nur scheint die Rechteeinräumung eine gänzlich unterschiedliche zu sein ...
Grüße
Mario