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Streit um Webseite - Wer darf was?

JonJonson

Aktives Mitglied

Hallo zusammen,
vorab eine kleine Geschichte als Einführung:
EIn Kunde von mir hat sich von einer Werbeagentur ein Komplettpaket erstellen lassen: Neues Firmendesign, Slogans, Printmedien, textile Sachen, und und und. Und eben auch eine Webseite.
Es wurde ein Preis vereinbart und alle waren damit glücklich (man muss auch dazu sagen dass die Werbeagentur hervoragende Arbeit geleistet hat).

Jetzt hat die Werbeagentur noch eine Rechnung von 3500€ gestellt; diese soll für die Programmierung der Webseite sein, die ein außenstehendes Unternehmen gemacht hat. Mein Kunde will die aber jetzt auf keinen Fall zahlen da ja alles als Komplettpaket ausgemacht worden ist. Jetzt streiten beide ein wenig hin und her, aber das ist eine andere Geschichte.

Im Auftrag von meinem Kunden hab ich die Kennwörter für Webspace und Datenbanken geändert, damit die Agentur keinen Zugriff mehr darauf hat. Diese meinte nun, dass mein Kunde ohnehin nur ein Nutzungsrecht der Webseite hat. Es dürfen keinerlei Änderungen vom Kunden selber durchgeführt werden.

Jetzt meine Frage: Ist das so üblich das Kunden nichts ändern dürfen oder ist das jetzt ein letztes aufbaumeln damit die Agentur irgendwie zu ihrem Geld kommt. Soweit ich informiert bin, ist auch kein Vertrag diesbezüglich gemacht worden.

Danke für Antworten!
lg
Stefan
 

Matthias

Administrator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Am Ende ist damit wohl ein Anwalt besser befragt als wir. Es kommt drauf an, was in den AGB zum Dienstleistungsvertrag steht, wie die Rechteeinräumung aussieht. Ich kann nur sagen, wie wir es in unseren Kundenprojekten machen: Wir räumen alle Rechte - auch zur Veränderung des Objekt- und Quellcodes - dem Kunden ein und richten das so auch dem Kunden ein, dass er selbst inhaltliche Änderungen vornehmen kann.
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Da bist du mit ner anwaltlichen Beratung besser bedient - denn hier können wir keine Rechtsauskunft geben!

Seltsam klingt das natürlich, aber letztendlich zählt, was vereinbart wurde....
 

MyBad

localhorst

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Da hilft nur einen Anwalt einschalten, der dann Einsicht in den Vertrag nimmt. Alles andere macht keinen Sinn. Wir kennen hier weder Vertrag noch Absprachen, um nur ansatzweise einen sinnvollen Tip (keine Rechtsberatung) zu geben.
 

Myhar

Hat es drauf

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Ja, hier kann definitiv nur ein Rechtsanwalt helfen. Es kommt darauf an, was wie speziell im ursprünglichen Vertrag definiert und vereinbart wurde.
 

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Rein von der Logik her würde ich sagen: Komplettpaket ist Komplettpaket! ABER!!! Leider ist das Recht nicht logisch, sonst würden wir keine Anwälte brauchen. Und in so einem Fall ist ein guter Anwalt wenigstens die halbe Miete. Wer kann schon hier wissen, wie das auch so berühmte Kleingedruckte des Vertrags aussah?
Aber ich würde gerne erfahren, was aus der Sache geworden ist. Wenn es möglich wäre...
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Mal ganz abgesehen davon; mittlerweile gibt es zwar für vieles EU-Richtlinien, jedoch ist dir dringend anwaltliche Beratung zu empfehlen, da die User im Forum multinational sind und sicher nicht alle die österreichischen Rechtsnormen kennen, die in deinem Fall gelten dürften.

Lieber Gruß
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Hallo,
es kommt einzig und allein darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Ist die Änderbarkeit durch den Kunden selbst nicht Vertragsbestandteil, wird wohl die Werbefirma recht haben.
Jedenfalls kann ich mich dem Rat anwaltlichen Sachverstand einzuholen nur anschließen.
Noch ein Tip nebenbei für Dich: lass Dich NICHT in die Ausseinandersetzung Deines Kunden mit der Werbeagnetur hineinziehen!

Grüße
 

steinmannn

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Es geht nur über einen Anwalt, welcher prüft,
- was in dem Komplettpaket enthalten ist.
- ob und wie ein weiterer Vertrag (evtl. mündlich) zu stande gekommen ist.
- ob dies ein Werkvertrag oder DL-Vertrag ist /bezogen auf Änderungen der HP).
 

Contempe

Kniebohrer

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Selbstverständlich gilt NICHT allein das was in den AGB steht. Dort können durchaus formulierungen enthalten sein, die überraschend, unüblich, wider die guten sitten, etc. sind und von daher möglicherweise NICHTIG sind.

Einen Anwalt werdet ihr wohl vorerst nicht brauchen, denn ihr habt ja alles was ihr wollt und seid zufrieden. Die Gegenseite braucht sehr wohl einen Anwalt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen vor Gericht. Lasst Sie erstmal machen. Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid muss der Kunde sicherlich nichts unternehmen, ausser freundlich aber bestimmt bei schriftlichen Zahlungs- und sonstigen Forderungen auf die eigene Rechtsauffasung zu verweisen (Ihr wollt mehr Geld als vereinbart? Mach ich nicht. Bitte sehen Sie das ein.)
 
Zuletzt bearbeitet:

steinmannn

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Selbstverständlich gilt NICHT allein das was in den AGB steht. Dort können durchaus formulierungen enthalten sein, die überraschend, unüblich, wider die guten sitten, etc. sind und von daher möglicherweise NICHTIG sind.

Einen Anwalt werdet ihr wohl vorerst nicht brauchen, denn ihr habt ja alles was ihr wollt und seid zufrieden. Die Gegenseite braucht sehr wohl einen Anwalt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen vor Gericht. Lasst Sie erstmal machen. Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid muss der Kunde sicherlich nichts unternehmen.

Der Streit steht hier bevor, deshalb sollte bei Zeiten ein anwaltlicher Rat eingeholt werden.
 

rafoldi

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Mal ganz abgesehen davon; mittlerweile gibt es zwar für vieles EU-Richtlinien, jedoch ist dir dringend anwaltliche Beratung zu empfehlen, da die User im Forum multinational sind und sicher nicht alle die österreichischen Rechtsnormen kennen, die in deinem Fall gelten dürften.

Lieber Gruß

Trotzdem schlägt EU Recht in der Regel das Landes Gesetz, Ausnahmen bestätigen die Regel.:D
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Also, was die Agentur schreibt stimmt: Der Kunde hat "nur das Nutzungsrecht". Denn die Erstellung von Software ist geistige Urhebung und der Urheber (also der Entwickler) kann nur ein Nutzungsrecht einräumen. Nun ist die Frage, ob der Kunde ein einfache Nutzungsrecht oder ein uneingeschränktes Nutzungsrecht hat. Da es keinen Vertrag gibt liegt das im Ermessen der Partner - jeder sieht es anders.
Natürlich kann Dein Kunde warten bis die Agentur klagt und sich auf den Rechtsstreit einlassen. Doch mal ehrlich: Wer gewinnt *immer* in einem solchen Verfahren? Die Anwälte und Gerichte. Die Agentur und Dein Kunde werden verlieren. Sei es Geld, Zeit, Nerven.
Denn jeder hat immer ein Risiko vor Gericht. Und es dauert und und und...
Bevor die Fronten verhärten, sprecht zusammen! Macht einen Termin, sprecht darüber wieso die Agentur jetzt noch eine Rechnung stellt und sagt denen, warum ihr meint, dass die Rechnung nicht bezahlt ist.
Oft lassen sich die Dinge in einem Dialog ausräumen.
 

schleppel

Noch nicht viel geschrieben

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Also, was die Agentur schreibt stimmt: Der Kunde hat "nur das Nutzungsrecht". Denn die Erstellung von Software ist geistige Urhebung und der Urheber (also der Entwickler) kann nur ein Nutzungsrecht einräumen.
...

Ich glaube schon gehört zu haben, dass es vertragliche Regelungen gibt, die über das Nutzungsrecht hinaus gehen. Ein Fotograf kann z.B. ein Bild mit allen Rechten verkaufen (Getty Images). Der Erwerber hat dann die Möglichkeit auf Unterlassung oder Schadenersatz zu klagen, falls das Bild ohne Einwilligung irgendwo auftaucht.
Das läuft wohl unter der Rubrik "Vertragsfreiheit"

denkt sich
Schleppel
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Ich glaube schon gehört zu haben, dass es vertragliche Regelungen gibt, die über das Nutzungsrecht hinaus gehen. Ein Fotograf kann z.B. ein Bild mit allen Rechten verkaufen (Getty Images). Der Erwerber hat dann die Möglichkeit auf Unterlassung oder Schadenersatz zu klagen, falls das Bild ohne Einwilligung irgendwo auftaucht.
Das läuft wohl unter der Rubrik "Vertragsfreiheit"
Nein, dass geht nicht. Denn an einer geistig entstandenen Sache (dazu gehören auch Fotos, Texte, Musik, etc.) gibt es zunächst nur das Urheberrecht. Der Urherber ist die Person, die die Sache erstellt hat. Diese Person wird Urheber genannt, und ist das für immer. Dieser Status lässt sich weder ändern noch weitergeben.
Der Urheber kann jedoch an der Sache selber *Nutzungsrechte* vergeben. Diese sind Auslegungssache. Am bekanntesten sind drei Fälle:
Das "einfache unbeschränkte Nutzungsrecht". Dabei darf eine Sache mehrfach, an verschiedene Kunden verkauft werden. Der Kunde darf die Sache nutzen, bekommt aber keine Exklusivität.
Das "ausschließliche unbeschränkte Nutzungsrecht" bedeutet, der Kunde ist berechtigt, einzelne Elemente der Urhebung gesondert zu verwerten und zu bearbeiten sowie auf seine aktuellen Zwecke anzupassen.
Das "ausschließliche inhaltlich beschränkte Nutzungsrecht" erlaubt es dem Kunde die Sache für einen bestimmten Zweck zu nutzen (z.B. Bilder für eine bestimmte Anzeige). Weitere Nutzung (z.B. der Bilder in einem Katalog) muss separat vergütet werden.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in den - meist fälschlich verwendeten - Begriffe "Urheberrecht" bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kleindarsteller

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Interessante Ausführungen, lachender_engel.

Damit scheint aber klar, dass die Agentur erstmal nachweisen muss, welches Nutzungsrecht sie an der Leistung der Programmiererbude hat. Lt. JonJonson hat die Site ja ein Dritter erstellt. Unter Umständen muss/kann das Nutzungsrecht am Code vom Drittanbieter erworben werden. Dann guckt die Agentur blöd aus der Wäsche. ;)

P.S. Den Tipp von berniecook würde ich auch dringend beherzigen.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Damit scheint aber klar, dass die Agentur erstmal nachweisen muss, welches Nutzungsrecht sie an der Leistung der Programmiererbude hat. Lt. JonJonson hat die Site ja ein Dritter erstellt.
Exakt! Denn um das rechtlich Wasserdicht zu bekommen müsste die Agentur erst mal vortragen wer Urheber der Arbeiten ist und, dass die Agentur (vermutlich als jurisitsche Person) die Nutzungsrechte so eingeräumt bekommen hat, dass sie diese überhaupt weiter veräußern darf. Das kann z.B. aufgrund einer pauschalen Übertragung der uneingeschränkten Nutzungrechte zwischen Freelancer und Agentur oder im Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber erfolgen.
Schlussendlich kann dieses Spiel sehr weit getrieben werden.

Daher kann ich meinen Ratschlag nur wiederholen: Kunde und Agentur sollten sich an einen Tisch setzen und das besprechen!
 

steinmannn

Aktives Mitglied

AW: Streit um Webseite - Wer darf was?

Sich an einem Tisch setzen und alles besprechen ist sehr gut. Dennoch sollte als Ausgangspunkt ein Anwalt das Vorliegende prüfen und damit ergeben sich für das Gespräch fundierte juristische Ausgangspunkte bzw. Ziele.
Sonst staunen die Vertragsseiten später wieder, wie die rechtlichen Aspekte sind.

Anwälte werden häufig zu spät, nämlich wenn der Gerichtstermin im Haus steht, einbezogen.
 
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