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Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Nur mal zur allgemeinen Klarstellung:

Rechtssichere Auskunft kann Euch in Zweifelsfällen tatsächlich nur das Finanzamt selbst oder ein Steuerberater geben.
Finanzämter helfen in derartigen Fragen erfahrungsgemäß eigentlich immer gerne weiter.
Wenn die Sache dann komplexer wird, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzu zu ziehen.
 

Fotografie

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Freibeträge fallen hier glaube ich nicht an.

Sobald du eine Gewinn absicht hast, bist du verpflichtet einen Gewerbeschein zu haben.

Der Steuerfreibetrag für Studenten ist z.B. für Ferienjobs um das Studium ein wenig finanziell zu stützen. Dieser liegt wenn ich mich nicht ganz irre bei 8000 € p.a. War jetzt ein grosses Thema mit den BuFDi´s

Wenn du auf den Auslöser drückst und das Bild für 10 Euro verkaufst ist dies eine Gewinnabsicht.
 
AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Ich habe jetzt nochmals nachgeschaut. Ich habe mit den 380€ im Jahr etwas daneben gelegen. Ist schon etwas länger her, als ich mich mit dem Thema beschäftigt hatte.
Der Freibetrag (nicht Steuerfreibetrag) liegt für selbstständige Tätigkeiten aktuell bei 410€ jährlich.

gefunden:
"Steuerfrei durch Freigrenze"
"Einkommensteuer müssen nebenberuflich Selbstständige für Nebeneinkünfte zahlen, sobald diese über 410 Euro im Jahr liegen. Zu den Nebeneinkünften zählen neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit etwa auch Miet- und Kapitaleinkünfte. Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ermitteln viele Freiberufler und Inhaber kleiner Gewerbebetriebe ganz einfach: Sie stellen Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber und ziehen die Ausgaben von den Einnahmen ab. Bei Einnahmen bis 17 500 Euro im Jahr genügt dem Finanzamt eine formlose Gegenüberstellung auf einem Extrablatt. Bei höheren Einnahmen müssen Selbstständige die Anlage EÜR zur Steuererklärung ausfüllen."

Weitere Infos:
 
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