AW: Tutorails Urheberrecht-Copyright
Hallo,
also - § 1 Urheberrechtsgesetz schreibt:
"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."
Der Autor des Tuts genießt Schutz für sein Werk - wenn Du ein eigenes Werk erzeugst, ist es Dein Werk und genießt ebenso Schutz.
Das wäre so schön einfach - leider bleibt es nicht so.
In der Praxis hat es genau solche Auseinandersetzungen schon gegeben: Jemand hat zwar ein eigenes Werk angefertigt. Allerdings hat jemand anderes das als Nachahmung eines eigenen älteren Werks empfunden und dagegeben geklagt.
Die Urteile haben neben dem Werk häufig das Kriterium der eigenen Schaffenshöhe verwendet. Also: Mann kann nicht einfach einen Rembrandt nachmalen oder eine Orange nachklicken und das als eigenes Werk anbieten, auch triviale Änderungen (z.B. spiegelverkehrt malen) stellen noch keine eigene Schöpfung dar.
Bei einer Summe von Änderungen sieht es dann irgendwann schon anders aus. Ändere das Fruchtfleisch, den Blickwinkel, die Form, den Farbton, - alles geringfügig - nimm vielleicht zwei Apfelsinen, häng' ein Blatt dran etc. dann ist es irgendwann (D)ein unabhängiges Werk.
Grundsätzlich: Im Urheberrecht kann nicht jemand einmal eine Orange als Vektor erzeugen und danach ist das Thema Orange für alle anderen geblockt. Das soll die Sache mit "für ihre Werke" ausdrücken. Das Gegenteil wäre: "für ihre Idee". Gibt es auch - wäre aber ein Patent und geht im Kern nur bei technischen Erfindungen. Dort soll (teure/zeitintensive) Forschung belohnt werden wie z.B. die Entwicklung eines Orangenschälers.
Eine Ausnahme noch: Vorsicht, wenn Elemente wie die Orange vorhandenen Markenelementen zu ähnlich werden (ich weiß z.B. nicht, ob die Orange der von alteingesessenen Produkten wie "Hohes C" oder "C frisch" sehr ähnlich wird. Auch wenn das ein eigenes Werk von Dir ist, und Du eigene Illustrator- oder CorelDraw-Sourcefiles nachweisen kannst: hier würde Dein Kunde Gefahr laufen verklagt zu werden und die Klage ggf. an Dich weiterreichen (also nach Verurteilung den "Klage-Schaden" wiederum bei Dir einzuklagen). Hier wäre nicht der Autor des Tuts Klagender sondern der Markeneigentümer. Kann ja sein, dass der Tut-Autor nur gezeigt hat, wie er ein heute eingetragenes Markenelement gebaut hat und *ihm* der Schutz daher egal sein kann.
Ich hoffe, das war nicht zu ausführlich.
Viele Grüße
Michael