Aktives Mitglied
AW: Tutorails Urheberrecht-Copyright
@steinmannn:
Bist Du da wirklich sicher, selbst in den USA? Man kann doch nicht Klickfolgen eines Programms patentieren lassen. Dann würde ich einfach mal die Nutzung von Spiegelstrichen in Word mit einer Anzahl von Elementen aus der Menge der Primzahlen eintragen lassen (hat noch keiner gemacht) und niemand dürfte dann noch Spiegelstriche mit 1, 2, 3, 5, 7 etc. Elementen verwenden?
Weil es ja auch das Gruselkabinett der Softwarepatente gibt und Du mich zumindest verunsicherst: Hast Du das 7-Point-Patent oder eine - erfolgreiche - Klage von Kelby *selbst* gesehen? Ich kann's nämlich nicht finden.
Allerdings den Klappentext, von dem das wohl ausgeht. Da steht wichtigtuerisch auf dem Buch: Das xy-System sei so revoluzionär, dass es für ein Patent angemeldet sei (der Antrag ist gestellt - nicht bewilligt, dann hätte man ja einfach die Patentnr. dazugeschrieben). In der deutschen Übersetzung scheint der Satz zu diesem hier mutiert zu sein: so revolutionär, "dass es beim U.S. Trademark and Patent Office zum Patent angemeldet werden konnte". Natürlich auch hier ohne Nennung des Patents.
Auch auf Scott Kelbys höchsteigenem Blog finde ich nichts zu diesem Patent. Selbst wenn: Das wäre im Klagefall wohl ein sicherer Kandidat für eine Patentlöschung. Auf keinen Fall kann man aus meiner Sicht nun keine Gradationskurve mehr nutzen oder nicht selbst eine Gradationskurve und noch etwas in einem eigenen Tut, Artikel oder Buch beschreiben. Dann könnte Adobe die Funktion ja eigentlich wieder ausbauen (wie alle anderen Hersteller irgendwann alle Funktionen, man müsste ja nur eine clevere Bedienungsfolge patentieren, oder?).
[Wie immer: Meine Meinung, KEINE Rechtsberatung]
Die Rechtslage in USA sieht ganz anders aus, so kann dort jemand ein Tut sich sogar patentieren lassen, indem man mehrere allgemein bekannte Bearbeitungsschritte jetzt als etwas NEUES darstellt (zB Scott Kelbys Glorreiche 7 für Photoshop), damit hat Kelby rechtlich Anspruch auf jede Bildverbesserung mittels Gradationskurve und einer weiteren dargestellten Funktion (zB USM). Also ein Bild mit Grad-Kurve und UMS bearbeitet, wird für eine Million verkauft, so kann Kelby einen Anspruch in den/über die USA ableiten.
@steinmannn:
Bist Du da wirklich sicher, selbst in den USA? Man kann doch nicht Klickfolgen eines Programms patentieren lassen. Dann würde ich einfach mal die Nutzung von Spiegelstrichen in Word mit einer Anzahl von Elementen aus der Menge der Primzahlen eintragen lassen (hat noch keiner gemacht) und niemand dürfte dann noch Spiegelstriche mit 1, 2, 3, 5, 7 etc. Elementen verwenden?
Weil es ja auch das Gruselkabinett der Softwarepatente gibt und Du mich zumindest verunsicherst: Hast Du das 7-Point-Patent oder eine - erfolgreiche - Klage von Kelby *selbst* gesehen? Ich kann's nämlich nicht finden.
Allerdings den Klappentext, von dem das wohl ausgeht. Da steht wichtigtuerisch auf dem Buch: Das xy-System sei so revoluzionär, dass es für ein Patent angemeldet sei (der Antrag ist gestellt - nicht bewilligt, dann hätte man ja einfach die Patentnr. dazugeschrieben). In der deutschen Übersetzung scheint der Satz zu diesem hier mutiert zu sein: so revolutionär, "dass es beim U.S. Trademark and Patent Office zum Patent angemeldet werden konnte". Natürlich auch hier ohne Nennung des Patents.
Auch auf Scott Kelbys höchsteigenem Blog finde ich nichts zu diesem Patent. Selbst wenn: Das wäre im Klagefall wohl ein sicherer Kandidat für eine Patentlöschung. Auf keinen Fall kann man aus meiner Sicht nun keine Gradationskurve mehr nutzen oder nicht selbst eine Gradationskurve und noch etwas in einem eigenen Tut, Artikel oder Buch beschreiben. Dann könnte Adobe die Funktion ja eigentlich wieder ausbauen (wie alle anderen Hersteller irgendwann alle Funktionen, man müsste ja nur eine clevere Bedienungsfolge patentieren, oder?).
[Wie immer: Meine Meinung, KEINE Rechtsberatung]