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Urheberrecht bei Grafiken

pinocchio1

Noch nicht viel geschrieben

Guten morgen!

Ich hoffe ich bin hier beim richtigen Forumsthema.

Also,
mich würde interessieren, ob es auch unrecht ist, wenn es sich um typische Symbole handelt. Also z.B. eine Tierpfote, Smiley oder ähnliches. Wenn ich im Netz eine finde und als Vorlage nehme, ist dass dann auch eine Straftat? Die sehen doch so gleich aus - eine Pfote ist halt eine Pfote!

Und wie sieht das mit Landkarten aus? Wenn ich eine Ortskarte gefunden habe, von dieser einen Ausschnitt verwende und einfärbe, begehe ich dann eine Straftat?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Ja du kommst gleich ins Gefängnis bei Wasser und Brot :eek:

na ja gut bei Landkarten ist es ein sehr heikles Thema sie zu verwenden
wobei aber bei einer Tierpfote ich mir nun nicht so den Kopf drüber zerbrechen würde
 

Matthias

Administrator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Urheberrecht bei Grafiken

Mit der Tierpfote gab es in der Vergangenheit wirklich schon Abmahnungen.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Fremde Landkarten ohne explizite Nutzungsgenehmigung zu verwenden, stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und wird von den Rechteinhabern (in der Vergangenheit als regelrechte Abmahnwellen erfolgt) recht scharf und unnachgiebig verfolgt.
Leider hast Du nicht geschrieben, ob Du die Vorlage für eine Website oder für Drucksachen verwenden willst.
Eine legale und kostenlose Möglichkeit, eine Karte für eine Website zu verwenden, ist Google Maps.
Betreibst Du eine rein private und nicht kommerzielle Website, kannst Du Ausschnitte von Google direkt einbinden, bei einer Firmen-Website steht Dir die Google-API (Schnittstelle) zur Einbindung zur Verfügung.
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Bei Landkarten solltest du wirklich besser die Finger davon lassen - das kann schnell teuer werden.

Bei Tierpfoten etc... hmm, da kommts denke ich schon stark drauf an, ob die in irgendwelchen Logos z.B. schon geschützt sind, dann ist das ein no-go. wenns nur ne 0815-Pfote ist ohne weiteren Hintergrund, dann ists evtl. nicht so dramatisch - wobei man schon sagen muss dass grundsätzlich das Urheberrecht auch da greift, evtl. aber die Schöpfungstiefe nicht ausreichend hoch ist.
 

pinocchio1

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Hallo Ihrs,

vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Also bei der Pfote und dem Smiley handelt es sich einfach nur um irgendein gemaltes Symbol, also keine Fotografie. Ein dicker Fleck als Ballen und vier kleine Punkte als "Finger".

Bei der Landkarte (lediglich von einem Ort) habe ich die Umrisse abgemalt und im Corporate Design eigene Landpunkte und Ortsnamen eingefügt.
Sollte eine gewerbliche Website werden für ein kleines regionales 1-Mann-Unternehmen.

Ob das Ok ist?
 

owieortho

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Grafiken

da gabs aber auch kräftig Gegenwehr und JW hat den Schwanz eingezogen
Na ja, Jack Wolfskin hat wegen der heftigen Gegenreaktionen erkannt, dass ihr Vorgehen in der Form nicht ganz angemessen war. Dennoch ist die Verwendung weiter untersagt. Und ob man im Nachahmungsfall ebenso glimpflich davon kommt?
 

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Bei der Landkarte (lediglich von einem Ort) habe ich die Umrisse abgemalt und im Corporate Design eigene Landpunkte und Ortsnamen eingefügt.
Die geografischen Gegebenheiten dürften sich kaum ändern, insofern bist Du bei einer abgemalten Karte auf der sicheren Seite. Versuche doch auch mal folgendes:
- Karten /Luftaufnahmen der NASA (so gut wie immer Public Domain, weil staatlicherseits erstellt, aber genau nachsehen!)
- wenn möglich, als Kartengrundlage eine historische Karte verwenden. Ich habe hier einen Atlas von 1887, den ich in extrem zerfledderten Zustand bekommen habe. Die Karten lege ich einzeln auf das Grafiktablett und ab gehts.
Zu Cliparts: viele, wenn nicht die Mehrzahl der Cliparts erreichen nicht die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz NACH DEUTSCHEM RECHT. Das hindert wegen internationaler Abkommen zu diesem Thema natürlich nicht den Ami, hier mal kurz zuzulangen. Wer da meint, nur weil Jack Wolfskin im Streit mit der taz mal eingeknickt ist und daraus dann eine allgemeine Duldung für den Pfotenabdruck herleiten mag, lebt gefährlich. Denn JW wird mit Sicherheit gegen jeden anderen Benutzer des JW-Logos zu Recht vorgehen. Hier war die Lage auch eine ganz andere, denn die taz benutzte einen fast identischen Abdruck seit Jahren, ohne das JW das beanstandete. Wer das jahrelang duldet, verwirkt irgendwann einmal DIESEM VERLETZER (!) gegenüber das Abmahnungsrecht. Wohlgemerkt: NUR DIESEM.
Mit Websites und dort angebotenen "freien Cliparts" kann man gelegentlich auf die Nase fallen. Ich kenne einen Fall, in dem eine Website einmal unbemerkt die Clips auf einmal lizenzpflichtig machte und ein halbes Jahr gegen all die vorzugehen versuchte, die den Kram schon länger benutzten in gutem Glauben ... scheiterte, weil einige noch die alten Screenshots hatten.
Deshalb dazu der Tip: wenn Download aus angeblich freier und kostenloser Quelle, Screenshots von der Website machen, aus dem diese Rechte hervorgehen.
mfg
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Urheberrecht bei Grafiken

... wobei aber bei einer Tierpfote ich mir nun nicht so den Kopf drüber zerbrechen würde

Das ist ein bisschen voreilig. Vor ca einem halben Jahr hat Jack Wolfskin Serien Abmahnungen verschickt an Leute die eine Tierpfote weiterverarbeitet haben. Dabei hat es keine Rolle gespielt ob es die Originale waren oder vom heimischen Terrier.
 

HolyDiver

Unterwasserfotograf

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Das Urheberrecht ist ein schweres.

Ich kann dir nur eins sagen. Jedes Bild, egal ob Landkarte, Icon, Bild, Foto, Grafik, hat einen Urheber.
Eine Nutzung unterliegt immer einer Zustimmung. Auch wenn als 2frei nutzbar" im Internet zu finden ist, kann ich dir nur den guten Rat geben, es gibt auch fallen diesbezüglich. Eine ist zB eine Wiener Landkarte, welche für den Betrachter als frei Verwendbar scheint. Ist aber eine Falle, womit sich der Homepageherstelller Geld verdient, sehr gutes Geld verdient.
Also, mein Tipp: Wo kein Kläger dort kein Richter. Wenn du deine Arbeiten herzeigen willst, so verwende Bilder aus deim Archiv.
 

Chubaso

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Das ist ja eine interessante Sachen mit JW, wenn ich jetzt quasi vom heimischen Hunde oder selber eine Tierpfote male die sich in der Form nur leicht von der JW Pfote unterscheided, ist das dann Urheberrechtsverletzung ? Darf ich diese nicht z.B. als Icon auf eine Homepage setzen ? Muss mich mal über das Urherberrechtsgesetzt schlau machen.

Gruß
Chubaso
 

HolyDiver

Unterwasserfotograf

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Was ist "JW" ?
Du kannst von deinem Hund malen/Fotografieren so viel du willst, dann bist immer du Urheber!
Malst du allerdings ein Bilder oder ein Lichtbildnis ab, so ist das nicht mehr so leicht zu sagen. Das wird eine Streitfrage werden. Da eine Tierpfote als solches nicht als einzigartig zu sehen ist wird das abgemalte Bild nur schwer mit dem Bild zu vergleichen sein.
Es ist eben gefährlich wen eine Bildkomposition zu sehen ist, diese einmalig ist und du diese nachmalst, so bist du sehr wohl Urheber deines Bilder als solches, hast aber die Idee gestolen, also wieder eine Urheberrechtsverletzung. Vielleicht hast du schon mal den Satzt gelesen: Vervielfältigen JEDER Art verboten.

Wie gesagt das Urheberrecht ist ein verzwicktes und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Zweifelsfall bleiben lassen!
 

HolyDiver

Unterwasserfotograf

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Ja um Gottes Willen, auf keinen Fall ein Logo von einer Marke abfotografieren. Das kann zu einem Problem werden.

Dachte immer an eine Pfote welche fotografiert wurde.
 

pinocchio1

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Grafiken

MMh, wenn ich alles so lese und im Internet die Jack Wolfskin (JW) recherchiere, dürfte es kein Problem sein, eine anders aussehende Pfote ohne Krallen abzubilden, wenn es sich um einen mobilen Hundesitter handelt - vor allem weil es sich nicht um ein Logo sondern lediglich um eine "ausschmückende" Grafik der Hompepage handelt. Es dürfte aber nicht zu einer Verwechslung kommen. Ich glaube, dann lassen wir das so.

Oh je, soviel hantier für so ne kleine Homepage! Aber nach allem was man so hört, ist man lieber doppelt vorsichtig!

Also kann ich selbsterstellte 0815-Symbole wie Smileys, Schnuller, Bärchen etc. ohne Bedenken weiterhin nutzen, nicht wahr?

Ich freue mich jedenfalls über all eure Beiträge und Denkanstöße!

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

jenni

Forum-Gottheit

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Das ist ein bisschen voreilig. Vor ca einem halben Jahr hat Jack Wolfskin Serien Abmahnungen verschickt an Leute die eine Tierpfote weiterverarbeitet haben. Dabei hat es keine Rolle gespielt ob es die Originale waren oder vom heimischen Terrier.

bin dabei jetzt nicht gerade von der Jack Wolfskin Patsche ausgegangen
er von einer stinknormalen Hundepfote ;)
 

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Also meiner Meinung nach ist es vollkommen gleichgültig, ob es ein Markenzeichen oder irgendein Bildchen von mir aus z.B. ein belangloses Gif ist.

Es gibt einen Verfasser/Hersteller/Urheber und somit könnte er, sofern sich das nachweisen lassen kann, immer darauf pochen als Urheber mit seinen Rechten die Nutzung im günstigsten Fall untersagen.

Wenn Du für eine Firma eine Seite oder etwas in dieser Richtung herstellst, solltest Du nach jemandem suchen, der Dir vielleicht ein solches Bildchen macht, wenn Du es selbst nicht kannst.

Denn, bedenke mal, was würde passieren, wenn die Firma plötzlich eine Abmahnung wegen Deiner Sparmaßnahme bekäme und wie lange willst Du noch ruhig schlafen, wenn sie den Ärger weiterreichen wollen. Nämlich an Dich.

Dazu käme, das Du davon ausgehen darfst, dass es für Dich im näheren Umfeld keine Aufträge mehr gäbe, denn es würde sich schneller herumsprechen, als der Schall.

Also, mach das nicht.

VG
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Urheberrecht bei Grafiken

Die JW-Geschichte war zwar maßlos übertrieben, aber im Grunde schon korrekt.

JW hat eine Tatze als Markensymbol für Bekleidung. Macht nun Hein Schlau auch Bekleidung mit Markenzeichen Tatze …

Oder der Unternehmer Stefan Arbeitsstellen baut Computer zusammen mit einer Birne als Symbol, das kann er sich als Marke schützen und kein zweiter darf Computer bauen die ne Birne als Symbol haben. Zweite könnten hingegen beispielsweise ein Birnensymbol als Marke für Radlader eintragen lassen. Dritte Radladerbauer dürften das wiederum auch nicht verwenden, außer vielleicht für Fahhrräder.

Beim Abzeichnen von Kartenmaterial würde ich auch mit Vorsicht agieren, manche Verlage bauen den Kram ein bisschen um und da ist dann z.B. 5cm um den Ortskern rum der Maßstab nicht 1:100 sondern 1:110 oder 1:90 oder sowas. Wenn man eine Anfahrtskarte bauen will und dafür als Basis z.B. den Scan eines Stadplans nimmt, dann sollte man das sehr grob nachbauen.
 

pinocchio1

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Grafiken

Huhu,

lieben Dank für eure Beiträge.
Ich wollte gar keine Bildchen etc. klauen, sondern als Vorlage nehmen. Wobei ich mich frage, wenn ich z.B. die Umrisse eines Schnullers abmale und ansonsten frei gestalte, ob es sich dann auch um eine Verletzung des Urheberrechts handelt? Smileys z.B. gibt es tausende. Wie will ich da beweisen, dass mein kugelrunder neongelber Smiley mein eigener ist? - übertrieben gesagt.

Ich finde es einfach schwierig, die Tiefen und Grenzen bei diesem Thema zu überblicken. Nach allem was man so liest müsste man täglich auch bei selbst geschaffenen "Bildchen" Angst haben, morgen Post von irgendeinem Anwalt zu erhalten.

Schönen euch Abend noch!
 
Zuletzt bearbeitet:
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