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Urheberrecht // Nutzungsrechte

GELBGRUEN

Grafik Designer

Moin Moin,

mich quält mal wieder eine alte Frage und vielleicht hattet ihr schon ein ähnliches Problem:

Das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht übertragen.
In jedem Arbeitsvertrag eines Grafikers werden dafür alle anderen Rechte, welche mit dem Urheberrecht einhergehen, an den Arbeitgeber überschrieben.
Welche Rechte bleiben dann noch beim Grafiker? Hat er noch das Recht sein eigenes Urheberrechtlich geschütztes Werk zu publizieren? Oder zumindest nach der ersten Veröffentlichung (Website geht online, oder Buch steht zum verkauf bei Amazon)

Wisst ihr wie hier die rechtliche Grundlage aussieht?
 
AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

http://irights.info/
dies kann dir helfen.
wir sind hier keine Anwälte.
Das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht übertragen: das ist richtig.
Was die Firmen nehmen sind deine Nutzungsrechte. Schau mal was du genau unterschrieben hast.
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Vorab - das stellt keine Rechtsberatung dar!

Ich denke, wenn ein Grafiker einen Arbeitsvertrag mit einem entsprechenden Arbeitgeber hat, dann gehen die Ergebnisse der Leistungen, die der Grafiker während der Arbeitszeit erbringt, auf den Auftraggeber über - soll heißen, der Grafiker hat dann normaler Weise privat keine Rechte an etwaigen erstellten Werken. Der Ersteller und Rechteeigentümer ist dann die Firma des Arbeitsgebers.

Anders dürfte es sein, wenn es sich um ein Freiberuflichen-Vertragsverhältnis handelt: hier ist entscheidend, was vereinbart wurde.
 

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Moin Moin,

Danke euch für eure schnelle Reaktion.
Was wie? Keine Rechtsberatung bei PSD-Tutorials ;) - ist mir schon klar, ich bin nur davon ausgegangen, dass hier noch mehr Grafiker aktiv sind welche schon einmal eine ähnlich Fragestellung hatten.

Ich will ja auch keine Nutzungsrechte was den Verkauf angeht oder sonst irgendwelche. Ich bin aber und bleibe aber der Urheber. Was bringt mir das? Ich müsste doch zumindest das Recht haben dies auch, zumindest nach der Erstpublikation auf z.B. meiner Website zu zeigen - oder?
 
E

essdreipro

Guest

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

ich bin jetzt kein Grafiker... eine ähnliche Problematik
hat mich als angestellten Fotografen aber auch schon
interessiert...

hier öffnet sich ein PDF dazu... hoffe, daraus kannst Du
etwas für dich ableiten...
 

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Vielen Dank Essdreipro,
die PDF hat mir sehr weiter geholfen.
Was meint ihr wie es bei schon veröffentlichten Inhalten aussieht?

Also wenn z.B. die Fotografie schon in einer Werbeanzeige verwendet wurde und man diese nun auf seinem Onlineportfolio zeigen möchte?
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Also wenn z.B. die Fotografie schon in einer Werbeanzeige verwendet wurde und man diese nun auf seinem Onlineportfolio zeigen möchte?

Es ist davon abhängig was zu dem Zeitpunkt vereinbart wurde. Das auch am besten schriftlich. Ähnlich wie bei den MR-Verträgen. Weil wir jetzt als Beispiel Fotografien haben. Es kann sein das ein "exklusives" Nutzungsrecht vorliegt.

Mit anderen Worten, Kunde XY bezahlt für die exklusiven Nutzungsrechte entsprechend mehr, dafür dürfen die Bilder nicht anderweitig verwendet werden. Auch wenn man der Urheberrecht ist.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich keine rechtsverbindliche Antwort geben, sehe es aber folgendermaßen. Dein Arbeitgeber hat dir in der Regel zum Erstellen der Grafiken die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt (Software, Bildmaterial "whatever"").

Auch arbeitest du ja für diesen. Daher verständlich das er die entsprechenden Rechte hat. Um es zu verdeutlichen. Wenn ich als Ingenieur bei einem Autohersteller arbeite, habe ich auch nicht das Recht diesen Motor wo anders zu bauen.

Das publizieren von Grafiken auf der eigenen Portfolio Website zum akquirieren neuer Kunden usw. ist sicher kein Problem. Sollte aber vorher in einem Gespräch mit seinem Arbeitgeber geklärt werden. Und sonst, wie auch an anderer Stelle schon erwähnt, bei einem Anwalt erkundigen.

Liebe Grüße, Patrick
 

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Moin Patrick,

du glaubst also, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen Grafik und Fotografie?
Exklusive Nutzungsrechte eines Bildes hätte ich jetzt eigentlich so eingeordnet, dass der Fotograf des Bildes dieses nicht zwei mal verkaufen darf, aber zur Eigenpräsentation natürlich weiter nutzen darf.

Wenn dies bei einem Grafiker genauso wäre - perfekt :)
Aber laut der PDF von "Profifoto" von essdreipro heißt es bei dem 2. letzten Abschnitt genau dies regulär nicht in Ordnung sei.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

[...]

Exklusive Nutzungsrechte eines Bildes hätte ich jetzt eigentlich so eingeordnet, dass der Fotograf des Bildes dieses nicht zwei mal verkaufen darf, aber zur Eigenpräsentation natürlich weiter nutzen darf.

[...]

dazu ein striktes... JEIN :lol: ...

diese Rechte musst Du dir als Fotograf schon aus der Tatsache,
dass der Kunde ja grundsätzlich das 'Recht am eigenen Bild'
behält, möglichst schriftlich bestätigen lassen...

wir fragen unsere Kunden immer, ob eine Nutzung auf unserer
homepage, oder als Werbung gestattet ist...
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

du glaubst also, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen Grafik und Fotografie?
Das glaube ich nicht. ;) Ich rede davon wie etwas entsteht oder umgesetzt wird. Fotografen die fest in einer Werbeagentur arbeiten, bekommen das benötigte Equipment gestellt, sind natürlich auch die Urheber, dürfen aber nichts "freischnautze" damit machen.

Bei einem Grafiker das selbe. Software, eventuelles Bildmaterial und Co kommt vom Arbeitgeber. Man selbst erstellt daraus ein Layout, eine Grafik "whatever", darf diese wie oben nicht frei benutzen.

Exklusive Nutzungsrechte eines Bildes hätte ich jetzt eigentlich so eingeordnet, dass der Fotograf des Bildes dieses nicht zwei mal verkaufen darf, aber zur Eigenpräsentation natürlich weiter nutzen darf.

Nein, die exklusiven Nutzungsrechte bzw. die Vereinbarung können auch so lauten, das nur der Verlag oder wer auch immer diese Bilder veröffentlichen darf. Der Fotograf darf sie weder weiterverkaufen oder anderweitig nutzen. Dafür werden diese Bilder entsprechend honoriert.

Wie gesagt, es ist davon abhängig was vorher vereinbart wurde. Wenn man als Angestellter arbeitet, kann ich es auch durchaus nachvollziehen, das man selber nichts damit anstellen darf. Gegen das veröffentlichen auf der eigenen Portfolio Website spricht aber denke ich nichts dagegen. ;)

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

dazu ein striktes... JEIN :lol: ...

diese Rechte musst Du dir als Fotograf schon aus der Tatsache,
dass der Kunde ja grundsätzlich das 'Recht am eigenen Bild'
behält, möglichst schriftlich bestätigen lassen...

wir fragen unsere Kunden immer, ob eine Nutzung auf unserer
homepage, oder als Werbung gestattet ist...

Das recht am eigenen Bild - und wenn es kein Portrait ist? (Sorry wegen diesen ganzen, "wenn, aber ...")


Nein, die exklusiven Nutzungsrechte bzw. die Vereinbarung können auch so lauten, das nur der Verlag oder wer auch immer diese Bilder veröffentlichen darf. Der Fotograf darf sie weder weiterverkaufen oder anderweitig nutzen. Dafür werden diese Bilder entsprechend honoriert.

Ok, ich kenne mich leider nur ein "bisschen" bei Bildagenturen aus. Und diese nehmen so wie es mir vorkommt nicht einmal die Bilder offline sobald sie eine Fotografie exklusiv verkaufen.


Wie gesagt, es ist davon abhängig was vorher vereinbart wurde. Wenn man als Angestellter arbeitet, kann ich es auch durchaus nachvollziehen, das man selber nichts damit anstellen darf. Gegen das veröffentlichen auf der eigenen Portfolio Website spricht aber denke ich nichts dagegen. ;)

Puhh, genau darauf kommt es mir eigentlich auch an.

Danke euch, ihr habt mir auf jeden Fall weiter geholfen. Wenn jemand sich noch etwas "sicherer" ist was die Veröffentlichung im eigenen Portfolio angeht, wäre dies natürlich super :)
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Das recht am eigenen Bild - und wenn es kein Portrait ist? (Sorry wegen diesen ganzen, "wenn, aber ...")

Lieber ein wenn und aber mehr, als direkt ins offene Messer zu laufen ;)

In der Fotografie gibt es ja nicht umsonst die Model-Release Verträge in denen die Verwendung für XY untersagt oder eingeräumt wird. Kleines Beispiel.

Julia möchte gerne Fotos von sich machen lassen. Wendet sich daraufhin übers Internet an einen Fotografen der ihr ein kostenloses Shooting anbietet. Toll denkt sich Julia. Schöne Bilder und nichts dafür bezahlen. ;) Dieser drückt ihr vor dem Shooting einen MR-Vertrag in die Hand. Kurzes "bla bla" usw.

Zuhause angekommen denkt sich Julia, wäre doch schön wenn meine Freunde die Bilder auch sehen könnten. Mit wenigen Klicks das ganze im Fratzenbuch hoch geladen. Paar Tage flattert ein Brief ins Haus. Der Fotograf, bzw. dessen Anwalt fordert nun für seinen Mandanten Schadenersatz.

Um es jetzt auf den Punkt zu bringen. Nur weil man selber auf dem Bild ist, darf man nicht machen was man damit will. Es kommt darauf an was vorher vereinbart (MR-Vertrag) wurde. Der Fotograf aus meinem Beispiel sitzt da sicher am längeren Hebel und hat sich bewusst durch den MR-Vertrag abgesichert.

Das Beispiel ist jetzt auch gar nicht so aus der Luft gegriffen. Habe es selber schon bei befreundeten Fotografen erlebt. Zwar ohne rechtliches "Bla bla", aber immerhin den Ärger beim veröffentlichen. Ich erkundige mich im übrigen vor dem Retuschieren von Bildern immer, ob die Bilder vom Fotografen freigegeben wurden.

Liebe Grüße, Patrick
 

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Sorry, aber da habe ich mich ziemlich blöd ausgedrückt...
Ich meinte mit kein Portrait nicht irgendein anderes Körperteil, sondern z.B. ein Produkt/Gegenstand/Tier (irgendetwas ohne "Recht am eigenen Bild"). Ich selbst bin ja nicht einmal Fotograf ;)
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Sorry, aber da habe ich mich ziemlich blöd ausgedrückt...
Oder ich einfach nur falsch verstanden :lol:;)
Ich meinte mit kein Portrait nicht irgendein anderes Körperteil, sondern z.B. ein Produkt/Gegenstand/Tier (irgendetwas ohne "Recht am eigenen Bild").
Tier kann ich jetzt nichts zu sagen. Bei Gegenstand und Produkt kommt es auf den eigentlich Inhalt selbst an. Nur weil es eine "tote" Sache ist, darf es nicht frei verwendet werden. Gerade was Produkte angeht. "Markenschutz" etc.

Also alles Sachen die man nicht pauschal mit einem Ja oder Nein beantworten kann, sondern immer im einzelnen schauen muss. Fotografieren kann sicher (fast) alles, nur beim Publizieren kommen dann die "Rechtsfragen".

da du ja kein Fotograf sondern Grafiker bist, zurück zur Grafik ;) Wie gesagt, wenn du als Angestellter in einer Agentur arbeitest, liegen sicher die rechte auch bei dieser. Alles weitere halt im Gespräch mit deinem Chef und Anwalt klären.

Liebe Grüße, Patrick
 

steinmannn

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Keine Rechtsberatung - Praxisbeispiel:
Beachte bitte, im Angestelltenverhältnis haben am finalem Bild mehrere mitgewirkt (Fotograf, Beleuchter, Visa, Designer, Stylist, Hilfskräfte (die Objekte freistellten), Artdirector, etc.). Jeder Mitwirkende hat einen Anspruch auf das Urheberrecht, mit mindestens der Namensnennung. Dies kann ggf. nur mit hohem Aufwand nachverfolgt werden, deshalb hatten wir in unseren Verträgen der Mitarbeiter die "unbegrenzte exklusive Nutzung" mit Verzicht auf Namensnennung enthalten. Ähnliches traf auf Verträge mit Freelancer zu.
Die Nutzung der Bilder für das eigene Portfolio mußte beantragt werden und wurde idR bewilligt mit dem Zusatz, dass die Arbeit in der Agentur erbracht wurde.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Moin Moin,

mich quält mal wieder eine alte Frage und vielleicht hattet ihr schon ein ähnliches Problem:

Das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht übertragen.
In jedem Arbeitsvertrag eines Grafikers werden dafür alle anderen Rechte, welche mit dem Urheberrecht einhergehen, an den Arbeitgeber überschrieben.
Welche Rechte bleiben dann noch beim Grafiker? Hat er noch das Recht sein eigenes Urheberrechtlich geschütztes Werk zu publizieren? Oder zumindest nach der ersten Veröffentlichung (Website geht online, oder Buch steht zum verkauf bei Amazon)

Wisst ihr wie hier die rechtliche Grundlage aussieht?

Das Recht zu behaupten, Du bist er Urheber. ;)

Welche Rechte Du an einem eigenen Werk hast, regeln die jeweiligen Verträge zum Nutzungsrecht. Wenn Du die Nutzungsrechte uneingeschränkt abtrittst bleibt Dir als "Recht" nur noch oben erwähnte Möglichkeit. Man unterscheidet zwischen "einfachen" und "ausschliesslichen" Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte können zeitlich wie räumlich begrenzt werden (oder auch nicht).

Edit: Im Übrigen sind die Hinweise "Keine Rechtsberatung" überflüssig und bieten dem jeweiligen Verfasser kein Schutz vor Rechtsverfolgung. Was eine Rechtsberatung ist, begründet sich im Charakter und wird schlussendlich von einem Gericht entschieden. Ich denke aber, dass muss hier niemand ernsthaft befürchten.
 
Zuletzt bearbeitet:

GELBGRUEN

Grafik Designer

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Das Recht zu behaupten, Du bist er Urheber. ;)

Und wenn ich dieses Recht auf meiner Website nutzen will? (Portfolio)
Ein Bild oder eine Grafik hat ja nur im seltensten Fall einen Namen, also kann ich nicht schreiben: Ich bin der Urheber von "Bild xy", sonder muss dieses Bild zeigen, oder?


Keine Rechtsberatung - Praxisbeispiel:
Beachte bitte, im Angestelltenverhältnis haben am finalem Bild mehrere mitgewirkt (Fotograf, Beleuchter, Visa, Designer, Stylist, Hilfskräfte (die Objekte freistellten), Artdirector, etc.). Jeder Mitwirkende hat einen Anspruch auf das Urheberrecht, mit mindestens der Namensnennung. Dies kann ggf. nur mit hohem Aufwand nachverfolgt werden, deshalb hatten wir in unseren Verträgen der Mitarbeiter die "unbegrenzte exklusive Nutzung" mit Verzicht auf Namensnennung enthalten. Ähnliches traf auf Verträge mit Freelancer zu.
Die Nutzung der Bilder für das eigene Portfolio mußte beantragt werden und wurde idR bewilligt mit dem Zusatz, dass die Arbeit in der Agentur erbracht wurde.

Hört sich doch eigentlich ziemlich fair an.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Dann musst Du dieses Recht vertraglich regeln. Die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig. Es ist gut möglich, dass ein Gericht im Zweifelsfall zur Überzeugung kommt, dass ein derartiger Verweis auf die eigene Arbeit - als Referenz - schadlos bleibt. Leider ist mir ein solches Urteil nicht bekannt.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Hier noch ein interessantes Urteil des LG Hamburg (312 O 601/05) zu diesem Thema. Das Gericht sieht hier bei der Verwendung als Referenz durch den Urheber kein Problem darin, dass die Nutzungsrechte Dritter Schaden nehmen könnten.

http://openjur.de/u/86380.html
 

steinmannn

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht // Nutzungsrechte

Steht nur ein Name als Urheber da, so entsteht der Eindruck, dies sei der Einzige. Haben mehrere mitgewirkt, so sind diese mE ebenfalls zu benennen und deren Anteil.
Oder man bezieht sich auf eine Arbeit in der Agentur und stellt wahrheitsgemäß seinen Anteil dar.
Referenzen sind wieder ein anderes heißes Eisen.
 
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