Moin Moin,
mich quält mal wieder eine alte Frage und vielleicht hattet ihr schon ein ähnliches Problem:
Das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht übertragen.
In jedem Arbeitsvertrag eines Grafikers werden dafür alle anderen Rechte, welche mit dem Urheberrecht einhergehen, an den Arbeitgeber überschrieben.
Welche Rechte bleiben dann noch beim Grafiker? Hat er noch das Recht sein eigenes Urheberrechtlich geschütztes Werk zu publizieren? Oder zumindest nach der ersten Veröffentlichung (Website geht online, oder Buch steht zum verkauf bei Amazon)
Wisst ihr wie hier die rechtliche Grundlage aussieht?
mich quält mal wieder eine alte Frage und vielleicht hattet ihr schon ein ähnliches Problem:
Das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht übertragen.
In jedem Arbeitsvertrag eines Grafikers werden dafür alle anderen Rechte, welche mit dem Urheberrecht einhergehen, an den Arbeitgeber überschrieben.
Welche Rechte bleiben dann noch beim Grafiker? Hat er noch das Recht sein eigenes Urheberrechtlich geschütztes Werk zu publizieren? Oder zumindest nach der ersten Veröffentlichung (Website geht online, oder Buch steht zum verkauf bei Amazon)
Wisst ihr wie hier die rechtliche Grundlage aussieht?