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Urheberrecht

nostra87

Nicht mehr ganz neu hier

Etwas kompliziert. Verkaufe gerade mein Smartphone über eine Internetplattform.
Das Gerät habe ich selbst fotografiert. Allerdings ist auf dem Bild bzw. auf dem Handy
ein Wallpaper von einem berühmten (bereits verstorbenen) Star zu erkennen.

Wie gesagt, selbst geschossen, Hintergrundbild (Wallpaper) ist ein Star zu erkennen.
Können Folgen auf mich zu kommen?

Bitte um eine Antwort.
 

Rata

M. M. n. sollte das als „Beiwerk“ gelten, wenn das Wallpaper regulär, also „legal“, auf das Telefon gelangt ist. Es geht Dir ja darum, das Smartphone zu verkaufen, nicht darum, das Wallpaper zu plagiieren.

Wenn Du einen Kiosk ablichtest und Zeitungen dabei mit auf das Bild kommen, dann ist das ja auch ok
tongue.gif




Lieber Gruß
Rata

8)
 
T

Terafire

Guest

auch ein Bild von einem Bild ist ein Bild... Eine Urheberrechtsverletzung wird ja nicht dadurch aufgehoben, wenn man noch ein "Beweisfoto" davon macht.
Was ist daran kompliziert?
Aber vermutlich geht es ja um das Smartphone, Du willst ja nicht das Wallpaper verkaufen - also fotografiere es neu ohne Hintergrund.
 

nostra87

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo und danke für die Antworten.

Ich verkaufe nur das Handy und keine Wallpaper.

Ich finde es ein wenig irreführend. Ich könnte Bilder auf der Straße machen
und Menschen abfotografieren und dieses Bild ja auch verkaufen? Zumal
Gesichter zu erkennen sind.

Das Handy wird zurückgesetzt und sämtliche Bilder und Dateien werden gelöscht.

Sicher ist sicher, mache ein neues Bild.
LG
 

nostra87

Nicht mehr ganz neu hier

Natürlich werden sämtliche private Dateien gelöscht. Das würde jeder machen.

Es geht mir darum, dass auf der Internetplatform das Bild, welches ich geschossen habe,
zu sehen ist.

Was der Käufer damit macht, ist mir egal.
Ich habe ja keine Nacktfotos gemacht.
 

nostra87

Nicht mehr ganz neu hier

Ich sehe das ähnlich, scheint aber nicht ganz richtig zu sein. Ab einer bestimmten Anzahl der Menschen sieht das Ganze anscheinend anders aus.

Das gleiche gilt wohl auch für Produkte, die beispielsweise auf Sendungen wie Taff
ausgestrahlt werden.
 

pwfoto

Moin!

Ich sehe das ähnlich, scheint aber nicht ganz richtig zu sein. Ab einer bestimmten Anzahl der Menschen sieht das Ganze anscheinend anders aus.

Das gleiche gilt wohl auch für Produkte, die beispielsweise auf Sendungen wie Taff
ausgestrahlt werden.
Das mit mehreren Menschen ist nicht ganz so einfach. Ich habe mir mal statt dieses Buch geholt, dort wird auch das Thema Urheberrecht sehr gut abgehandelt. http://www.digitalkamera.de/Buch/Wolfgang_Rau/Recht_fuer_Fotografen__zweite_Auflage/2636.aspx .Natürlich gibt es zahlreiche Quellen im Web - unterschiedlicher Qualität. Manchmal ist mir Gedrucktes lieber
Das bei Sendungen Produkte gezeigt werden, ist wieder eine andere Sache. Hier wird ja über etwas journalistisch berichtet. Da unterscheiden sich die Spielregeln wieder von denen, wenn man etwas verkaufen möchte.
 

patrick_l

Hat es drauf

Kurz und knapp - Standardhintergrund einstellen und dein Handy/Smartphone neu fotografieren. Ich sehe es sonst wie Rata. Denke auch das es als Beiwerk gesehen wird. Aber warum auf dünnem Eis laufen, wenn man das feste Ufer nutzen kann. Mach ein neues Foto und fertig.

Liebe Grüße, Patrick
 

virra

lazy lizzard

–…Ich könnte Bilder auf der Straße machen
und Menschen abfotografieren und dieses Bild ja auch verkaufen? Zumal
Gesichter zu erkennen sind.…
Damit würdest du gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Du DARFST in Deutschland nicht einfach Menschen ablichten und die Bilder dann ohne Genehmigung der Fotografierten veröffentlichen.
Interessant finde ich auch die Frage eines Fotos eines abgemalten Kunstwerkes. Hier von einem rechtskundigen Fachmann gut erklärt. erstaunlich, aber offensichtlich geltendes Recht. Ich würde meinen, das Selbe gilt für die Sache mit dem Wallpaper auch … Schau mal auf Seite 12.

Aber auch der Rest ist anschaulich und sehr lesenswert!
http://www.karsten-chudoba.de/publikationen-urheberrecht/fotorecht-fuer-fotografen/
 

nostra87

Nicht mehr ganz neu hier

Damit würdest du gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Du DARFST in Deutschland nicht einfach Menschen ablichten und die Bilder dann ohne Genehmigung der Fotografierten veröffentlichen.
Interessant finde ich auch die Frage eines Fotos eines abgemalten Kunstwerkes. Hier von einem rechtskundigen Fachmann gut erklärt. erstaunlich, aber offensichtlich geltendes Recht. Ich würde meinen, das Selbe gilt für die Sache mit dem Wallpaper auch … Schau mal auf Seite 12.

Aber auch der Rest ist anschaulich und sehr lesenswert!
http://www.karsten-chudoba.de/publikationen-urheberrecht/fotorecht-fuer-fotografen/

Ich kann dem absolut nicht zustimmen. Ich denke, dass ab einer bestimmten Anzahl der Gesichter/ Menschen auf einem Foto das Recht "nichtig" zu sein scheint. Oder wie auch immer, das heißen mag. Es sei denn man erkennt Details wie Nase und Mund. Das schaut dan leider anders aus.


Mit dem Abmalen bin ich mir sogar sicher, dass dies nicht gegen das Urheberrechtgesetzt
verstößt. Es müssen bestimmte Merkmale deutlich geändert werden. Eine 1:1 Kopie ist natürlich verboten!
 

pwfoto

Moin!

Ich kann dem absolut nicht zustimmen. Ich denke, dass ab einer bestimmten Anzahl der Gesichter/ Menschen auf einem Foto das Recht "nichtig" zu sein scheint.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Es kommt nicht auf die Zahl sondern auf das Bild an. Näheres findet man im Web oder im o.g. Buch (an dem ich keine Aktien habe, dass aber gutgeeignet ist, diese Fragen ausführlich zu klären.)
 

virra

lazy lizzard

…Ich denke, dass ab einer bestimmten Anzahl der Gesichter/ Menschen auf einem Foto das Recht "nichtig" zu sein scheint. …
Das denken viele. Davon wird es aber nicht richtiger.
Es geht hierbei wohlgemerkt nicht darum, das Foto zu MACHEN, sondern darum, es zu veröffentlichen. Und ganz besondere Vorsicht ist geboten, wenn man es, wie der Vorredner, auf den ich mich bezog, auch noch VERKAUFEN möchte!

Und bei dem besagten ABMALEN geht es wiederum nicht um das Abmalen selber, sondern, wie gesagt, um ein FOTO DES ABGEMALTEN KUNSTWERKES. Wobei das ein Nebenschauplatz ist, ich wollte nur auf die S12 hinweisen, weil das sehr interessant ist. Um das Recht am eigenen Bild geht es dort nicht.
 
O

Oceans

Guest

Ich kann das o.g. Buch von Wolfgang Rau nur empfehlen, denn im Internet gibt es ja nach Seite unterschiedliche Auslegungen. Besonders was die Panorama-Freiheit und das ablichten von Menschen angeht. Besonders bei letzterem hat es nichts mit der Menschenmenge zu tun, sondern mit dem Kontext des Fotos und wie die Person abgelichtet wurde (erkennbar oder nicht). Wie schon mehrfach gesagt wurde, würde ich das Handy einfach neu fotografieren.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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