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Urheberrechtverletzung durch Veröffentlichen von Contestbildern in sozialen Netzwerken?

Nachdem ich des Öfteren beobachtet habe, dass User ihre Contestbilder auch in sozialen Netzwerken oder auf eigenen Homepages veröffentlichen, habe ich mich gefragt, ob das denn rechtens ist. Hier muss man immer Quellenangaben und Erlaubnis zur Verwendung(z.B. für Verwendung außerhalb Deviantart)nachweisen. Falls man nun solch ein Bild auf fb oder sonst wo einstellt, müsste das doch auch gelten? Auch wenn man ein Bild auf seiner eigenen DA-Seite einstellt, muss man da nicht auch die Quellen angeben? Falls man seine "Werke" zum Verkauf anbietet(was auf Homepages der Fall sein kann)-wie sieht es da mit Urheberrecht aus? Ebenfalls fragwürdig finde ich ein Bild(mit beschränkt zu veröffentlichen Quellen) zuerst auf DA einzustellen, dann als freies Stock-Material zu deklarieren und anschließend weiterzuverbreiten.
Kann jemand mir diese Fragen beantworten?
 

patrick_l

Hat es drauf

Hi Ilona,

für soziale Netzwerke wie das Fratzenbuch gelten an sich seitens der Urheber die selben Regeln. Auch dort müssten eigentlich die Quellen entsprechend angegeben werden. Das einige dort einfach so etwas posten, ist eine andere Sache.

Je nachdem unter welchen Bedingungen die freien Stocks zur Verfügung gestellt werden, müssen auch dort die Quellen angegeben werden. Wenn ich derartige Arbeiten in die soziale Datenkracke jage, nur und ausschließlich als Link.

Davon abgesehen schließen viele freie Stockanbieter die kommerzielle Verwendung komplett aus. Die Bilder können zwar frei verwendet werden, aber eben nur eingeschränkt. Daher sollte man sich die jeweiligen Lizenz (z.B. die Creative Commons) vorher genau durchlesen.

Liebe Grüße, Patrick
 

Pixelmixtur

Pixel-Azubi

Also wenn ein Contestbeitrag hier korrekt mit allen Stockquellen abgegeben wurde, also auch alle Stocks für diese Verwendung genutzt werden dürfen (also z.B. Bearbeitung, Nutzung auserhalb dA, ...), kann man dieses Contestbild sicher auch in Facebook und Co. hochladen. Allerdings muss man dann dort auch in der Beschreibung die kompletten Quellenangaben stehen.
Das gleiche gilt für den Verkauf. Wenn du die Erlaubnis der Stock Eigentümer hast, oder die Regeln es sowieso erlauben, kannst du dein Bild auch verkaufen.
 

patrick_l

Hat es drauf

Das gleiche gilt für den Verkauf. Wenn du die Erlaubnis der Stock Eigentümer hast, oder die Regeln es sowieso erlauben, kannst du dein Bild auch verkaufen.

Genau das ist bei vielen kostenlosen Stockanbietern (z.B. Pixabay) an sich erst einmal nicht möglich. Geht auch klar aus der Creative Commons Lizenz hervor. Hier müsste man dann, wie du schon richtig schriebst, die Erlaubnis des Urhebers einholen.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

dass User ihre Contestbilder
Du meinst "ihre Contestbilder" die eigenen Bilder der jeweiligen User?

ob das denn rechtens ist.
Wenn Du die vorige Frage mit "Ja" beantwortet hast:
Warum soll das verboten sein?

Wenn ich als Urheber jemanden fragen muss, was ich mit meinem Bild machen darf, läuft meines Erachtens was falsch. Vorausgesetzt, mein Werk enthält keine Bestandteile, für die ich selbst eine entsprechende Genehmigung brauche.

Wenn ich Dich falsch verstanden habe, so will ich nichts gesagt haben.

Bezüglich Facebook und Co:
Man sollte wissen, dass man den Betreibern der sozialen Netzwerken weitläufige Verwertungsrechte einräumt. Nicht nur für "Professionelle" kann das erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen:
 

virra

lazy lizzard


für soziale Netzwerke wie das Fratzenbuch gelten an sich seitens der Urheber die selben Regeln. Auch dort müssten eigentlich die Quellen entsprechend angegeben werden.…
DAS REICHT NICHT!
Bei Facebook steht in den AGB, dass JEDES BILD, welches man dort hochläd, automatisch an Facebook lizensiert wird! (was man nicht kann, das kann nur der Urheber) MIT DEM RECHT ZUR UNTERLIZENSIERUNG!!! Und DAS geht i.D.R. schon mal gar nicht. Fast alle Stockagenturen schließen die Unterlizensierung (also eine Lizenvgergabe an FB aus). Eine Unterlizensierung mit der Erlaubnis eine weitere Unterlizensierung zu erteilen wird nur in den allerwenigsten Fällen genehmigt und dann i.D.R. nur gegen Aufpreis. Stockseiten wie pixelio.de, aboutpixel.de, istockphoto.com, shutterstock.com etc. verbieten dies ausdrücklich in ihren AGB!

Rein rechtlich kannste die Bilder, die du bei FB hochlädst schon morgen auf ’ner Bushaltestellenwerbung wiederfinden und es wäre von Seitens FB legal. Den schwarzen Peter hättest du dann, wenn der Urheber des Bildes sich beklagt.
 

patrick_l

Hat es drauf

Bei Facebook steht in den AGB, dass JEDES BILD, welches man dort hochläd, automatisch an Facebook lizensiert wird! (was man nicht kann, das kann nur der Urheber)
Volle Zustimmung. Habe die AGB des Fratzenbuches nicht so inne. Auch wenn ich hin und wieder etwas poste, meide ich diese Seite so gut es eben geht.
Bei Facebook steht in den AGB, dass JEDES BILD, welches man dort hochläd, automatisch an Facebook lizensiert wird!
Heißt für mich, auf FB nichts mehr direkt hochladen und wie gehabt höchstens den Link zu einem Bild verteilen. Was ja keinen Upload darstellt.
Den schwarzen Peter hättest du dann, wenn der Urheber des Bildes sich beklagt.
Bezüglich soziale Netzwerke und deren AGB merke ich gerade ein starkes Defizit. Kommt dann mal in die Schublade. Musste inne haben. ;)
 

virra

lazy lizzard


Heißt für mich, auf FB nichts mehr direkt hochladen und wie gehabt höchstens den Link zu einem Bild verteilen. Was ja keinen Upload darstellt.

Eben aus diesem Grund leisten wir als Sparkasse Bremerhaven uns einen Blog, der dann in FB eigebunden wird. Stellt den rechtlich korrekten Workaround dar, und man kann trotzdem die Bildchen auf FB betrachten.
 
V

Vetter_62

Guest

Nachfrage:
Wenn ich einen Link setze erhält doch FB hoffentlich Null,NullNull Rechte ?
Das ist ja unheimlich wenn ich überlege wieviele Leute ( auch Bekannte ) Ihre Fotos dort zur Schau stellen.

P.S.
Sicher ist sicher - habe gerade meinen Account bei denen glöscht.
Solche 'Rechte an sich reissen Methoden' akzeptiere ich nicht.
Hätte wohl deren AGB besser lesen sollen, zum Glück habe ich noch nichts bei denen hochgeladen.
Danke euch für die Aufklärung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

virra

lazy lizzard

Ja, wenn du einen Link postest, hast du das Bild nicht bei denen hochgeladen, ergo null Lizenz für FB.

Ich frage mich sowieso, ob das im Ernstfall haltbar ist, was di da so schreiben, denn mitmachen darf man offiziell ab 13, dann ist man aber definitiv noch nicht geschäftsfähig, kann also auch kein Bild an niemanden lizensieren. Auch nicht in Irland, wo die hocken.
 

papaman

Nicht mehr ganz neu hier

Das einzig klare über Recht und Fotos, das ich bisher gelesen habe, ist von Wolfgang Rau, das Buch «Recht für Fotografen». Für jeden, der sich dafür interessiert – und jeder ist früher oder später betroffen – ist das eine erstaunlich süffig verfasste Info über die Rechtsgrundlagen. Gerade bei FB und anderen, die sich in den AGB alle Rechte vereinnahmen wird es dann nicht nur heikel, sondern zur eigentlichen rechtlichen Fallen, wenn man die AGB der FB und anderen nicht wirklich liest … hier und auch in anderen Belangen bietet das Buch eine klare Sicht und ein gutes Gefühl, wo man besser etwas Abstand hält … In der neuen Fassung wirft es auch einen Blick über die Grenzen nach AT und CH, wo wir uns ja auch ab und an bewegen.
Hätte nie gedacht, dass man einen so trockenen Stoff so gut aufbereiten kann.
Kompliment an Wolfgang Rau. So möchte ich etwas auch auf den Punkt bringen können.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Wo man nicht alles aus der Hand gibt, sind bspw. flickr und 500px.
Dort posten und Link setzen.

Allerdings gibt es bei 500px ein Schmankerl:
Hat es dort ein Bild in die Radaktionsauswahl geschafft, kann es von denen auch auf G+ veröffentlicht werden. FB weiß ich nicht, hab ich keinen Account. Damit fängt der Spaß dann wieder an.

Meine Bilduploads auf G+ habe ich drastisch eingeschränkt. Um nicht zu sagen: im Moment auf Null gefahren.

Das einzig klare über Recht und Fotos, das ich bisher gelesen habe, ist von Wolfgang Rau, das Buch «Recht für Fotografen»
Und wer das Buch jetzt nicht ganz lesen will, folgt für FB und Co meinem Link in Post #6.
Dort spricht Wolfgang Rau genau darüber.

Bezüglich Recht in AT und CH gibt's hier was von Herrn Rau:


Nichtsdestotrotz überlege ich mir, das Buch dieses Jahr mal zu gönnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

CassandrasBox

*schnurr*

Bezüglich Recht in AT und CH gibt's hier was von Herrn Rau:

In Folge 113 gehts sogar ganz ausdrücklich um Facebook:

und was man da zu hören kriegt, sollte einem doch sehr zu denken geben, bevor man seine Bilder dort hochlädt!

Das Buch von Herrn Rau kann ich auch wärmstens empfehlen.
Zum einen sind die Hinweise darin wirklich bares Geld wert, das man sich nämlich im Zweifel sparen kann, wenn man in die eine oder andere juristische Falle eben nicht reintritt. Zum anderen hat er - ganz juristenuntypisch - eine wirklich leicht verständliche und unterhaltsame Art, die Sachverhalte zu schildern, sodass die Lektüre dieses Buches streckenweise direkt Spass macht :)

Edit: upsi, die Folge hatte digicam auch schon verlinkt ... egal, ich lass sie drin, ist wirklich sehens- und wissenswert, kann man einfach nicht oft genug sagen!
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

und was man da zu hören kriegt, sollte einem doch sehr zu denken geben, bevor man seine Bilder dort hochlädt!
:daumenhoch:

Was mich umgehauen hat, ist, dass man als "Professioneller" ruck zuck in der Falle stecken kann:
Kunde bekommt Exklusivrechte, erlaubt mir aber Verwendung zu Werbezwecken. Ich werbe mit Bild auf FB. Mit Upload auf FB passiert durch deren AGB jetzt folgendes:
Kunde hat keine Exklusivrechte mehr, weil sich FB weitläufige Rechte einräumt und gegenüber FB mache ich mich auch strafbar, weil in deren AGB steht, dass auf die hochgeladenen Bilder Dritte keine Rechte haben.

Viel Spass beim Bezahlen der Rechnungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja hochinteressant, ich hab schon vor längerer Zeit meinen fb Account gekündigt(was gar nicht so einfach war)weil ich bemerkt hatte, dass bei einer Personensuche einige meiner Bilder im web auftauchten. Obwohl ich Privatsphäre Einstellung hatte.
@ Digicam: Mein "eigenes Contestbild" ist ja gar nicht meins, weil ich ja meistens(im Bildbearbeitungsbereich 2d)noch andere Stocks kombiniere, die würde ich dann ja unberechtigterweise als Eigentum deklarieren-wenn ich keine Quellen angebe-bzw. deren Eigentumsrechte verletzen, z.B. bei DA(auch wenn ich die Erlaubnis für Außerhalb Nutzung habe).
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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