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Vereinssatzung auf Vereinswebsite Pflicht?

dn3d_fanboy

Aktives Mitglied

Leider finde ich über die Googlesuche nichts oder nichts aktuelles. Daher hier meine Frage:
Ist es verpflichtend auf eine Vereinswebsite (Kinderinitiative eines Kindergartens / e.V.) die Vereinssatzung einsehbar zu machen?
 

CrazyLopp

Hat es drauf

Soweit ich weiß, was aber nichts bedeutet, muss die Vereinssatzung dann mit aufgenommen werden, wenn man sich über die Webseite in diesen "eingetragenen" Verein eintragen kann. Soweit mein Kenntnisstand. Es spricht jedoch in der Regel nichts dagegen die Vereinssatzung online abzubilden, denn diese kann bei eingetragenen Vereinen von jedem auch beim Amtsgericht eingesehen werden. Vielleicht ist dies für den Besucher auch von besonderem Interesse wenn er z.B. sich online Informieren möchte was der Verein so macht und um Ihn vielleicht später beizutreten.
 

Rata

Leider finde ich über die Googlesuche nichts oder nichts aktuelles. Daher hier meine Frage:
Ist es verpflichtend auf eine Vereinswebsite (Kinderinitiative eines Kindergartens / e.V.) die Vereinssatzung einsehbar zu machen?

Eher mehr als zweifelhaft ;)

Aber lies Dir zur Sicherheit mal den [PDF - 1,2MB] des Bundesministeriums der Justiz durch.
Da Vereinssatzungen grundsätzlich beim Amtsgericht hinterlegt und einsehbar sind, kann ich mir nicht vorstellen, eine Satzung auch noch Hinz und Kunz öffentlich zugänglich machen zu müssen, zumal nur die bei Gericht hinterlegte Fassung als rechtsverbindlich anzusehen ist.

Seriös wäre, die Übersendung einer Satzungskopie per Post (!) anzubieten.


Lieber Gruß
Rata
 

patrick_l

Hat es drauf

Ist es verpflichtend auf eine Vereinswebsite (Kinderinitiative eines Kindergartens / e.V.) die Vereinssatzung einsehbar zu machen?
Nein, dies ist nicht verpflichtend. Da wie bereits von Rata richtig erwähnt, diese beim Amtsgericht hinterlegt und eingesehen werden können. Wenn jedoch eine verbindliche Anmeldung angeboten wird, sollte diese für neue Mitglieder direkt einsehbar sein bzw. ausgehändigt werden (digital und/oder postalisch).

Letzteres kann z.B. ein PDF Dokument mit der Vereinssatzung sein. Was nicht muss, kann und darf trotzdem sein. Wenn letzteres gewünscht ist, im Impressum darauf verlinken. Auch dort bietet sich ein herunterladbares Dokument im PDF Format an.

Liebe Grüße, Patrick
 

roweso

sehr verärgert

Eine Verpflichtung gibt es nicht. Wo Einsicht genommen werden kann siehe oben.
Allerdings bieten die meisten Vereine aus Transparenzgründen einen DL an.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Nachfrage "gigantisch" ist.
Vier Abrufe in 2 Jahren.....
 

dn3d_fanboy

Aktives Mitglied

Danke für eure Antworten. Ich dachte mir schon, dass es nicht unbedingt Pflicht ist.
ES wird auf der betreffenden Seite aber dennoch zum Download angeboten werden, da man sich die Anträge dort auch herunterladen kann.
 

Flugfrosch

Noch nicht viel geschrieben

Eine vernünftige Entscheidung - es kommt ja nicht immer nur auf das an, zu dem man verpflichtet ist, sondern man will ja auch für seine Besucher (also die Mitglieder) in der Regel das Beste...
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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