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Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

WCSFanzine

Perfekt Unperfekt

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Ja das Problem mit Teufel Alkohol it auch so ne Sache, weil sogar nach nem Bier kann man unter Umständen schon auf unzurechnungsfähig pledieren ^^ Obwohl wenn ich als Nichttrinker ein Bier trinke mekr ich das auchs chon im Kopf. Ich krame wen nich wieder zu Hause bin das richterliche Schreiben raus mit welcher Begründung damals entschieden wurde dass die Person kein Beiwerk ist. Obwohl er das ja war.
 

Fotografie

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Hallo! Das sind meine Infos, mehr als 5-7 Personen= ok. Ich lasse mich gerne- mit seriöser Quellenangabe - eines anderen belehren. Meine Anwältin hat es mir so gesagt.
LG
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Hallo! Das sind meine Infos, mehr als 5-7 Personen= ok. Ich lasse mich gerne- mit seriöser Quellenangabe - eines anderen belehren. Meine Anwältin hat es mir so gesagt.
LG
Naja, wie gesagt: Dr. Stephan Ackermann

Privat = stack.de - Dr. Stephan Ackermann, Rostock - Homepage
Kanzlei = dr-ackermann.de - Rechtsanwalt Dr. Stephan Ackermann, Rostock - Homepage

Und hier der Link zu den FAQs =
Schau dort mal auf Seite 7!

-----
Ich persönlich stelle mir das so vor:
5 meiner Freunde werfen sich "elegant" hinter ein Pärchen, das garantiert nicht fotografiert werden will und ich drück ab.
Ich darf es gemäß der Aussage deiner Freundin Freundin dann trotzdem veröffentlichen, weil ja mindestens 5-7 Personen auf dem Bild sind?!?! :eek:

Glaub ich irgendwie nicht. Aber sei's drum.

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Nur so kommen wir ja weiter ;).
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Auf jeder öffentlichen Veranstaltung (Zusammentreffen von Leuten, die keinen persönlichen Zugang zueinander haben und sich nicht kennen) geht man davon aus das man fotografiert wird.
Ähm, nöö! Schau mal hier:

Kurzform: Mann wurde in Diskothek fotografiert.
Seine Erlaubnis hätte er laut Betreiber mit den AGBs (da stand's drin) gegeben.
Urteil gegen die Disco mit einstweiliger Verfügung, weil man eben nicht davon ausgehen kann/muß, dass man fotografiert wird.

PS: Immer her mit Gegenbeispielen. :)
 
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Hallo! Dann machen wir es einfach so:
vorher fragen und wenn man Statisten braucht, Leute vor Ort bitten?
Das ist ja alles super kompliziert.
LG
 

behemoth65

Aktives Mitglied

AW: Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Veranstaltungen und deren Folgen

Moin moin!

Wir haben das Persönlichkeitsrecht so umgangen, das wir ein Schild am Eingang gut sichtbar platziert haben, auf dem über die Aufnahmen informiert wurde und mit Betreten der Veranstaltung das Recht am Foto an den Veranstalter übertragen wird.

Somitist man erst mal aus der Verantwortung bezüglich "Ich habe nie zugestimmt das ein Foto von mir gemacht wird"

Also das Persönlichkeitsrecht kann man nicht umgehen. Auch die Annahme "Schweigen bedeutet Zustimmung" ist leider nicht ganz richtig. Im Zweifelsfall überwiegt das Persönlichkeitsrecht und es kann nicht bewiesen werden, dass jeder Euer Schild gelesen/juristisch verstanden hat. Nur weil etwas 100x gut gegangen ist, ist es noch lange nicht einwandfrei. :)
 
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