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Vertrag mit Model für ein Location

schurick1983

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo Kollegen!
Ich hab da eine frage giebt´s es sowas wie ein Vertrag für ein Model das sie die Location nicht weitersagen kann sonst macht sie sich strafbar?
 

Fotografie

MJ-Photographic

Ja ich bin es wirklcih

AW: Vertrag mit Model für ein Location

Hallo Kollegen!
Ich hab da eine frage giebt´s es sowas wie ein Vertrag für ein Model das sie die Location nicht weitersagen kann sonst macht sie sich strafbar?

Ganz grob gesagt nein, es sei denn Du bist Innhaber des Grundstückes und es befindet sich darauf dein Firmensitz oder oder oder dann könntest Du in gesonderten Vertragspunkten ein Stillschweigen erwirken.

Ansonsten nein denn es sind ja öffentlich zugängige Plätze für jederman also darf auch jeder hin.

Handelt es sich zum Bsp. um alte Gebäude oder Fabriken in denen Du das Shooting machen willst dann solltest Du eh eine Genehmigung vom Eigentümer dafür haben (meist recht einfach zu bekommen). Ansonsten ist es eh egal denn wenn einer der neugierigen Nachbarn was mitbekommt und die Polizei ruft oder jemanden was passiert bist Du sowie so am Ende der Dumme weil du dann für die ganze Missere aufkommen musst so lange Du selbst keine Genehmigung hast.
Und wenn du sie hast, darf das Model ohne Genehmigung eh nicht wieder in das Objekt und wo Du die Genehmigung her hast, musst ja niemanden verraten.

Lg Micha
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Vertrag mit Model für ein Location

Das Betreten der Location und die Schweigepflicht des Models sind zwei verschiedene Dinge. Das Einholen der Genehmigung zum Betreten ist normalerweise Sache des Auftraggebers des Models. Das kann der Fotograf oder auch der Auftraggeber des Fotografen sein. Es sei denn, man hat vereinbart, dass das Model sich um die Location zu kümmern hat, was aber eher unwahrscheinlich ist.

Ich glaube, man kann das Model durchaus vertraglich zur Verschiegenheit verpflichten. Es soll ja nicht jeder unbedingt gleich erfahren, wo man seine Shootings durchführt. So kann man eventuell verhindern, dass man Nachahmer auf den Plan ruft.

Ob sich die Sache allerdings in der Praxis umsetzen lässt, ist eine andere Geschichte. Denn wie will man beweisen, dass das Model sich verplappert hat?

Wenn Du wirklich Wert darauf legst, solltest Du im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vereinbaren. Vielleicht wirkt es.
 
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