AW: Vertrag mit Model für ein Location
Das Betreten der Location und die Schweigepflicht des Models sind zwei verschiedene Dinge. Das Einholen der Genehmigung zum Betreten ist normalerweise Sache des Auftraggebers des Models. Das kann der Fotograf oder auch der Auftraggeber des Fotografen sein. Es sei denn, man hat vereinbart, dass das Model sich um die Location zu kümmern hat, was aber eher unwahrscheinlich ist.
Ich glaube, man kann das Model durchaus vertraglich zur Verschiegenheit verpflichten. Es soll ja nicht jeder unbedingt gleich erfahren, wo man seine Shootings durchführt. So kann man eventuell verhindern, dass man Nachahmer auf den Plan ruft.
Ob sich die Sache allerdings in der Praxis umsetzen lässt, ist eine andere Geschichte. Denn wie will man beweisen, dass das Model sich verplappert hat?
Wenn Du wirklich Wert darauf legst, solltest Du im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vereinbaren. Vielleicht wirkt es.