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Vertrag zwischen Layouter und Verlag über die Erstellung einer Zeitschrift

Caesarion2004

Aktives Mitglied

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, wobei ich auf die Erfahrung und die Unterstützung der Forenmitglieder zählen möchte.

Es geht darum, was ein freiberuflicher Mediengestalter (MG) in einem Vertrag zwischen ihm und einem möglichen Auftraggeber (Verlag) bezüglich der Erstellung einer Zeitschrift auf jeden Fall berücksichtigen soll.

Der MG übernimmt die Erstellung des kompletten Layouts der neuen Zeitschrift (bzw. die Neugestaltung der relaunchten Zeitschrift), inklusive Erstellung neuer Grafiken (Cover, etc.).
Weiterhin wird er den Content der jeweiligen Ausgaben aufbereiten und anpassen.
Ferner übernimmt er die entsprechenden Layout-Anpassungen (u.a.) für die elektronische Ausgabe.

Was wäre hierzu für den Layouter auf jeden Fall im Vertrag zu beachten bzw. schriftlich zu fixieren/wegzulasen, damit der Verlag ihn nicht völlig übervorteilt? :)

(Mit dem Verlag bestehen bereits geschäftliche Beziehungen, die auch erhalten bleiben sollen. Vorsicht ist allerdings definitiv angebracht.)

Mir ist bekannt, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet und dass ein Fachanwalt letztlich die ideale Lösung ist.
Aber auch zu einem Anwalt für die Ausarbeitung möchte ich nicht ganz unwissend gehen. Daher bitte ich um konstruktive und positive Resonanz auf meine Anfrage.
(Leidvolle Erfahrungen aus der Praxis dürfen hier auch gerne einfließen.)

Vorab vielen Dank!

Caesarion2004
 
Zuletzt bearbeitet:

cjs

VariousDesign

Ich würde in jedem Fall eine Klausel einbringen in der du von redaktionellen Fehlern (oder auch allgemeinen Fehlern) schuldbefreit bist. Bei solchen Dingen schreibe ich in den Vertrag dass es 2 Korrekturgänge pro Seite gibt, die im Preis inbegriffen sind - wenn die Seite danach freigegeben wird trägt die Agentur die Verantwortung über die Richtigkeit der Inhalte. Weitere Korrekturen sind nur für einen Aufpreis möglich.
Sonst fordert die Agentur womöglich "Schadensersatz".
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
Du solltest Dich über das Vertragsrecht schlau machen.
Dabei solltest Du wissen, was ein Werksvertrag ist und was ein Dienstleistungsvertrag ist.
Ganz kurz (und meine Anmerkungen hierzu ist KEINE Rechtsberatung):
Werksvertrag: Du schuldest Deinem Vertragspartner den Abschluß einer Leistung, in Deinem beschriebenen Fall wäre das das komplette Layout einer Zeitschrift. Deinen Anspruch auf Vergütung hast Du nach Abschluß Deiner Leistung,
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkve..._Regularien_des_B.C3.BCrgerlichen_Gesetzbuchs
Hier die Juistische Bedeutung durchlesen!

Dienstleistungsvertrag: Du schuldest Deinem Vertragspartner eine Dienstleistung, bei der ist nicht darauf ankommt, dass Deine Leistung fertig abgeschlossen ist. Deine Vergütung erhälst Du für die Zeit, die Du arbeitest (bspw. Stundenhonorar).
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstleistungsvertrag

In Deinem beschriebenen Fall würde ich auf einen Dienstleistungsvertrag bestehen, bei dem ein Stundensatz vereinbart wird. Hierbei sollte auch festgelegt werden, das Du in regelmässigen zeitlichen Abständen eine Rechnung für Deine aufgwandten Stunden stellen kannst. Führe in den Rechnungen dann aus, was Du gearbeitet hast. Für Deinen Kunden muss dass dann nachprüfbar sein.

Ich habe mit dieser Vorgehensweise immer gute Erfahrungen in der Zeit meiner Freiberuflichkeit gemacht und hatte nie das Gefühl, von meinem Auftraggeber und Kunden über den Tisch gezogen zu werden.
Ironiemodus an:
:ironie: Vom Finanzamt allerdings schon....
Ironiemodus aus!

Grüße
 

Caesarion2004

Aktives Mitglied

Danke für die bisherigen Feedbacks, cjs und berniecook - jeder noch so kleine Hinweis ist willkommen. Das war schon hilfreich.
Habe zwar schon diverse Verträge mal gehabt - aber bei unterschiedlichen Partnern und irgendwie immer mit einem unguten Gefühl bzw. der Meinung, dass das im Zweifelsfall zu meinen Ungunsten, da zu wenig detailliert geregelt ist. Ging zwar soweit bis dato meist gut, aber im konkreten Fall ist der Verlag ein schwieriger Fall und gerade in Hinblick auf Zahlungsmoral und Umgang mit (internen wie externen) Mitarbeitern nicht gerade unkompliziert zu nennen. (Nicht nur meine Meinung.)
Besteht z.B. auf dreimonatigem Zahlungsziel und zahlt idR pauschal statt auf Stundenbasis.
Andererseits ist das immer noch besser als gar nichts und verlieren will ich ihn halt nicht - jedenfalls nicht ersatzlos.
Protokollieren tue ich die aufgewendete Arbeitszeit immer genau - für alle Fälle. Bei dem Kunden auch sehr nötig, da "kontrollwütig".

Danke soweit!
Grüße
Caesarion2004

@berniecook:
Danke soweit, keine Sorge - Rechtsberatung verlange ich gar nicht. Das ist mir schon klar, dass das hier nicht geht und nicht sein soll.
bzgl. der ironischen Anmerkung:
Vom Finanzamt habe ich - subjektiv und objektiv - den gleichen Eindruck. Allerdings sehe ich das Problem nicht nur bei den ausführenden Organen, sondern noch ein paar Einkommensstufen drüber... ähem... (nur als Anmerkung am Rande und off-topic)
 

Sabine79

Noch nicht viel geschrieben

Hallo Caesarion,
du kannst ja auch ein Zahlungsziel im Vertrag mit einbeziehen und bei Überziehung Mahnungsgebühren festlegen. 3 Monatiges Zahlungsziel ist schon enorm. Die rechtlichen
Inhalte, wie schon genannt, damit du nachher nicht die A-Karte ziehst sowieso. Da gibt
es ja schon Vorverträge, bei zuständiger Behörde. (Wirtschaftskammer)

Wenn du dich auf Pauschalhonorierung einlässt, solltest du auch grob überschlagen wie lange du für das Layouten einer Zeitschrift brauchst. Ist der Heftumfang immer derselbe oder varriert sich das von Ausgabe zu Ausgabe? Da kannst du ja auch Abstufungen vom Preis festlegen. Eh klar. Hast du hier für schon Erfahrungswerte mit der Produktion einer Zeitschrift? Lieber ein bisschen mehr Puffer einplanen. Musst du Bildmaterial selber zusammen suchen oder bekommst du alle Daten zugeliefert? Falls du das Bildmaterial
selber raus suchen musst, dann dieses berücksichtigen.
Vielleicht ist noch der Zeitraum wichtig, bis wann du die Daten erhältst, damit Drucktermine eingehalten werden können.

Baba
 

Caesarion2004

Aktives Mitglied

Hallo Sabine79,

danke für deine Hinweise und Vorschläge. Ja, die Konditionen sind nicht so toll.
Ich habe schon für den Verlag gearbeitet, aber jetzt sollte das neu geregelt werden und ich die ganze Bearbeitung neu und auf sicherer Basis übernehmen. (Allerdings macht der Verlag da aktuell doch wieder Schwierigkeiten. Ich vermute, dass Ihnen die bisherigen Verhandlungen nicht gefallen, gerade was die Bezahlung, die Weniger-als-drei-Monate-Zahlungsfrist und die Terminverbindlichkeit betrifft. Außerdem ist man "zurückhaltend, was eine Berechnung des Gesamtlayouts (samt evtl. neuer Grafiken für die U1) betrifft. Man will zwar eine neue Aufmachung, aber bitte fast gratis, kurz gesagt.

Der Umfang der Zeitschrift ändert sich bislang wenig - es sind idR 6 Beiträge, meist ohne Bilder. Dazu kommen dann einige allgemeine Artikel, die meist ähnlich sind.
Allerdings mache Korrekturen und Ergänzungen der Beiträge mit den Autoren direkt (aufwändig, hat sich aber in der Praxis bewährt, da Verlag es nicht auf die Reihe kriegt, alle Korrekturen und Änderungswünsche selbst zu koordinieren und sonst zeitlich immer alles in Verzug gerät, was unsereins dann ausbaden darf, da dann plötzlich am Ende Hektik ausbricht!). Bestimmte Grafiken für den Rest müssen jedes Mal überarbeitet und angepasst werden, dazu Statistiken, Kalender, Anzeigen, usw.
Habe auch schon das Bildmaterial für den allgemeinen Teil selber raussuchen bzw. von den Verbänden/Pressestellen besorgen müssen, was zeitaufwändig war, aber - da faktisch Werbung - immerhin ohne Kosten für mich verbunden war. Ich vermeide aber noch erfolgreich, dass ich für den Verlag das Bildmaterial für seine Zeitschriften auf eigene Rechnung kaufe (und dann später abrechne), aber es gab schon Begehrlichkeiten von Verlagsseite in diese Richtung. Bilder vom Verlag direkt sind oft nicht druckgeeignet, da oft nur Web-Qualität.
Bei diesem allgemeinen Teil gibt es die meisten Unsicherheiten, da das oft variiert (die Autoren der Beiträge sind meist zahm und relativ unkompliziert). Grob ist der Umfang immer ähnlich, aber manchmal muss auch ein Teil entfallen, weil was nicht geliefert wurde. (!)

Auf jeden Fall danke für das Feedback - man muss da an soviel denken, da vergisst man leicht was und aus den Erfahrungen anderer zu lernen, kann (und soll) helfen, dass man nicht auch eventuell unnötige Fehler begeht.

Danke!
Caesarion2004
 
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