Aktives Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, wobei ich auf die Erfahrung und die Unterstützung der Forenmitglieder zählen möchte.
Es geht darum, was ein freiberuflicher Mediengestalter (MG) in einem Vertrag zwischen ihm und einem möglichen Auftraggeber (Verlag) bezüglich der Erstellung einer Zeitschrift auf jeden Fall berücksichtigen soll.
Der MG übernimmt die Erstellung des kompletten Layouts der neuen Zeitschrift (bzw. die Neugestaltung der relaunchten Zeitschrift), inklusive Erstellung neuer Grafiken (Cover, etc.).
Weiterhin wird er den Content der jeweiligen Ausgaben aufbereiten und anpassen.
Ferner übernimmt er die entsprechenden Layout-Anpassungen (u.a.) für die elektronische Ausgabe.
Was wäre hierzu für den Layouter auf jeden Fall im Vertrag zu beachten bzw. schriftlich zu fixieren/wegzulasen, damit der Verlag ihn nicht völlig übervorteilt?
(Mit dem Verlag bestehen bereits geschäftliche Beziehungen, die auch erhalten bleiben sollen. Vorsicht ist allerdings definitiv angebracht.)
Mir ist bekannt, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet und dass ein Fachanwalt letztlich die ideale Lösung ist.
Aber auch zu einem Anwalt für die Ausarbeitung möchte ich nicht ganz unwissend gehen. Daher bitte ich um konstruktive und positive Resonanz auf meine Anfrage.
(Leidvolle Erfahrungen aus der Praxis dürfen hier auch gerne einfließen.)
Vorab vielen Dank!
Caesarion2004
ich habe eine Frage, wobei ich auf die Erfahrung und die Unterstützung der Forenmitglieder zählen möchte.
Es geht darum, was ein freiberuflicher Mediengestalter (MG) in einem Vertrag zwischen ihm und einem möglichen Auftraggeber (Verlag) bezüglich der Erstellung einer Zeitschrift auf jeden Fall berücksichtigen soll.
Der MG übernimmt die Erstellung des kompletten Layouts der neuen Zeitschrift (bzw. die Neugestaltung der relaunchten Zeitschrift), inklusive Erstellung neuer Grafiken (Cover, etc.).
Weiterhin wird er den Content der jeweiligen Ausgaben aufbereiten und anpassen.
Ferner übernimmt er die entsprechenden Layout-Anpassungen (u.a.) für die elektronische Ausgabe.
Was wäre hierzu für den Layouter auf jeden Fall im Vertrag zu beachten bzw. schriftlich zu fixieren/wegzulasen, damit der Verlag ihn nicht völlig übervorteilt?
(Mit dem Verlag bestehen bereits geschäftliche Beziehungen, die auch erhalten bleiben sollen. Vorsicht ist allerdings definitiv angebracht.)
Mir ist bekannt, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet und dass ein Fachanwalt letztlich die ideale Lösung ist.
Aber auch zu einem Anwalt für die Ausarbeitung möchte ich nicht ganz unwissend gehen. Daher bitte ich um konstruktive und positive Resonanz auf meine Anfrage.
(Leidvolle Erfahrungen aus der Praxis dürfen hier auch gerne einfließen.)
Vorab vielen Dank!
Caesarion2004
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