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Während der Arbeitszeit fotografieren

beatrix_3000

Nicht mehr ganz neu hier

Guten Morgen, ich habe mal eine Frage zum Thema Fotorecht oder -eigentum.
Wenn ich während der Arbeitszeit Fotos erstelle, die mein Arbeitgeber zu Veröffentlichungen nutzen will,
darf ich dann mein Copyright und meinen Namen als Fotografin unter das Foto setzen? Gehören die Fotos mir oder meinem Arbeitgeber?
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.
Herzlichst Bea

uups, entschuldigung, der Titel ist etwas missraten:-(
soll heißen: Während der Arbeitszeit fotografieren
 

Fotografie

Panta rhei

Colorjunkie

Wenn jemand während der Arbeitszeit ein Auto fertigt, ist es dann sein Auto?
Ich denke nicht, dass du dich im vorliegenden Fall mit einem Copyright verewigen und Eigentumsrechte an den Fotos anmelden kannst, da es sich doch offensichtlich um eine angewiesene Arbeit während deiner bezahlten Arbeitszeit handelt.
 

Sargas

Mod | Forum

Teammitglied
PSD Beta Team
Nun ja, im Sinne des Urheberrechts gehören die Fotos schon dir, weil das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Allerdings kann dein Arbeitgeber trotzdem automatisch sämtliche Nutzungsrechte übertragen bekommen, wenn du das während deiner Arbeitszeit machst. In deinem Arbeitsvertrag steht das sicher detailliert drin.
 

TeXniXo

Aktives Mitglied

Es ist ganz klar, dass die Nutzungsrechte beim Arbeitgeber liegen, während die Urheberrechte immer bei dir sind!

Aber wenn du für eine Tätigkeit hinausgehst und etwas tun solltest und du "nebenbei" ein tolles Motiv entdeckst und es am Bild festhälst, gehören die Nutzungsrechte dennoch nach wie vor dem Arbeitgeber, denn im Streitfall ist die Anrechnung der Arbeitszeit ausschlaggebend.
 

beatrix_3000

Nicht mehr ganz neu hier

Guten Morgen,
entschuldigt bitte, dass ich mich jetzt erst melde, ich war "out of Internet".
Vielen Dank für die Tipps und den Link. Das hilft mir sehr weiter.
Es geht nicht um einen Arbeitsbereich, der per se das Fotografieren in der Aufgabenbeschreibung listet.
Eher so was wie, "du hast doch eine Kamera und fotografierst viel in der Freizeit, könntest du für unseren flyer bitte die Produkte xy .. fotografieren ... "
Noch zwei Fragen: Kann ich verlangen, dass das veröffentlichte Foto mit meinem Namen versehen wird?
Wenn mein Arbeitsvertrag ausläuft, kann ich die Bilder mitnehmen und nutzen?
Herzlichen Gruß und einen schönen Sonntag.
 

Rata

Noch zwei Fragen: Kann ich verlangen, dass das veröffentlichte Foto mit meinem Namen versehen wird?

Das kannst Du immer!
Gehört zu den Grundrechten, § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts, hat automatisch zu geschehen, soweit nicht ausdrücklich (!) abweichende Vereinbarungen getroffen wurden :)


Wenn mein Arbeitsvertrag ausläuft, kann ich die Bilder mitnehmen und nutzen?

Darüber musst Du verhandeln und den möglicherweise eintretenden Fall bereits jetzt mit dem Auftraggeber absprechen. Das Ergebnis bitte heute schon schriftlich niederlegen und von beiden Parteien rechtsverbindlich unterschreiben lassen ;)


Lieber Gruß
Rata


Edit und PS: Sag doch mal bitte, um welche Aufnahmegegenstände es sich (grob) handelt.
 
A

andemande

Guest

@beatrix_3000
deine Fragen erstaunen mich insofern als man fast annehmen könnte, daß du für diese Fotos einen anderweitigen Zweck hättest.
Du stellst die Frage, ob du nach Ablauf vom Arbeitsvertrag die Bilder mitnehmen kannst. Wenn jedem Programmierer/Ingenieur die Idee käme, seine bezahlte Arbeit nach Ablauf Dienstverhältnis mitzunehmen...
Entweder sind die Bilder für deinen Arbeitgeber einiges Geld wert und dann dürfte deine Tätigkeit insgesamt entsprechend bezahlt werden oder es handelt sich um eine Art Stock-Fotos, dann wäre eine gute Beurteilung in den Arbeitsakten/Zeugnis dokumentiert wesentlich mehr wert..
Die Branche um die es geht, spielt sicher eine Rolle, aber arbeitsrechtlich sind zumutbareTätigkeiten außerhalb der Arbeitsplatzbeschreibung Usus.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Mir ist die Intention hinter deinen ganzen Fragen nicht so recht klar.
Du selbst schreibst doch:
Es geht nicht um einen Arbeitsbereich, der per se das Fotografieren in der Aufgabenbeschreibung listet.
Eher so was wie, "du hast doch eine Kamera und fotografierst viel in der Freizeit, könntest du für unseren flyer bitte die Produkte xy .. fotografieren ... "

Danach verstehe ich es so, dass du dich auf eine freundliche Nachfrage deines Arbeitgebers, ebenso freundlich angeboten und bereiterklärt hast, ein paar Bilder für ihn zu knipsen.

Handelt es sich um irgendwelche Motive, die sich überall finden lassen, dann ist es doch gar keine Frage, dass auch du diese Bilder für dich verwenden kannst, wenn du irgendwann mal Bedarf daran hast und sofern keine exklusive Nutzung vereinbart wurde.
Handelt es sich um Motive, die als Eigentum der Firma anzusehen sind, müsstest du dir deinerseits zunächst mal das Recht einholen, die Bilder überhaupt machen und gar nutzen zu dürfen.
Und genau da sind wir ja, wenn du Produkte für den Firmenflyer fotografieren sollst.

Keine Ahnung, warum man alles so kompliziert machen muss.
Schieße die Bilder und überlasse sie freundlich und ohne jeden Anspruch dem Chef oder vereinbare, dass du namentlich als Urheber erwähnt werden möchtest und die Bilder auch gerne für eigene Zwecke verwenden würdest. Alles ist machbar.

Allerdings im Anschluss an ein freundliches Angebot dann mit irgendwelchen Rechten und Vertragsvereinbarungen zu kommen, finde ich schon irgendwie befremdlich.
Du hättest bei Nachfrage auch einfach "nein" sagen können und dein Chef hätte sicher problemlos jemand anderen gefunden, der ihm seine Bilder macht.

In deinem Falle würde ich mir viel eher Gedanken darum machen, ob ich das in mich gesetzte Vertrauen und den Anspruch an gute Produktfotografie erfüllen kann.
 

Private Swiss

Metalhead

Ich bin da etwas dreist und würde dir eh raten, die Bilder für dich selber nochmals zu speichern. Ob es deinen Chef juckt. weiss ich natürlich nicht, aber die Bilder darfst du sicher behalten, auch während du da noch arbeitest.
¨
Im Zweifelsfall immer nachfragen, denn das kostet nichts und räumt alle Unklarheiten einfach aus dem Weg - so easy ist das.
 

Private Swiss

Metalhead

Wie in jedem anderen Land halt auch. Wie gesagt: Einfach nachfragen und der Drops ist gelutscht - einfacher kann man sich nicht schlau machen, denke ich.
 
A

andemande

Guest

@Private Swiss
es ist einfach schlechter Stil, auf einen Thread, der keinerlei Aktualität mehr hat und seitens TO nicht mehr verfolgt wird, zu antworten.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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