Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

nidesign

Noch nicht viel geschrieben

Hallo!

Ich habe zur Zeit ein kleines Problem, mit einen meiner Kunden und weiß nicht so recht, was ich dagegen tun kann. Da ja hier viele schon etwas länger Selbstständig sind, habt ihr vielleicht eine Lösung für mich.

Ich habe für einen Kunden regelmäßig Party-Plakate erstellt. Er hatte eine bestimmte Vorstellung, ich hab sie umgesetzt, er fands toll, hat sie benutzt und auch bezahlt.
Jetzt kam schon länger nichts, da sehe ich aber, das er für seine Partyreihe, meinen letzten Entwurf immer und immer wieder benutzt und einfach nur die Hintergrundfarbe ersetzt und das Datum ändert. Ich habe ihn kein offenes Format geschickt, falls das jemand wissen will. Er hat wohl einfach etwas retuschiert, oder retuschieren lassen. Das gefällt mir natürlich ganz und gar nicht!
Erst einmal deswegen, weils echt mies aussieht, dann weil mir meine Aufträge abhanden kommen und tatsächlich die Leute denken, ich hab das so gemacht. :mad:

Darf er mein Design einfach abändern und Problemlos nutzen?
Ich habe (leider) keinerlei Nutzungseinschränkungen zu den Daten mitgegeben. Ziemlich ärgerlich!

Selbst wenn ich nichts mehr dagegen tun kann, was kann ich tun, damit so etwas nicht noch einmal passiert?
 

moeni

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Puh, da kann ich dir keine fundierte Anwort geben...

Hast du ihn denn schon drauf angesprochen? Das wäre das erste was ich tun würde...
 

Dennis

aka denyo111

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Darf er mein Design einfach abändern und Problemlos nutzen?

Nein

Ich habe (leider) keinerlei Nutzungseinschränkungen zu den Daten mitgegeben. Ziemlich ärgerlich!

Interessiert des Urheberrecht herzlich wenig.

Selbst wenn ich nichts mehr dagegen tun kann, was kann ich tun, damit so etwas nicht noch einmal passiert?

Im Grunde nichts.

Fordere deinen Kunden auf, es zu unterlassen und überleg dir ggf. ob es dir rechtliche Schritte wert ist. Wenn ja, gehe diesen Weg
 

nidesign

Noch nicht viel geschrieben

Puh, da kann ich dir keine fundierte Anwort geben...

Hast du ihn denn schon drauf angesprochen? Das wäre das erste was ich tun würde...
Ziemlich schwer! Er weicht mir im wahrsten Sinne des Wortes aus, wenn ich ihn mal sehe.
Das Problem ist auch, ich möchte schon was passendes dazu sagen und nicht einfach nur "ich finds nicht in Ordnung, was du da tust".
Wenn sie da gerade ein Problem mit dem Geld haben und ich deswegen keinen Auftrag bekomme, kann man mich genauso ansprechen. Aber so find ich es ganz und gar nicht Ok!

Nein



Interessiert des Urheberrecht herzlich wenig.



Im Grunde nichts.

Fordere deinen Kunden auf, es zu unterlassen und überleg dir ggf. ob es dir rechtliche Schritte wert ist. Wenn ja, gehe diesen Weg

Na das sind klare Antworten!
Gut, ich fordere dann einfach mal auf. Mal sehen was es bringt.
Rechtliche Schritte müssen nicht unbedingt sein, ich finds einfach nur unmöglich, was er da treibt.

Danke schon mal für deine Antwort!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D

DJ Fotoart

Guest

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Er weicht mir im wahrsten Sinne des Wortes aus, wenn ich ihn mal sehe.
Weil er genau weiß was er da verbotenes tut. Sei nicht so zimperlich und schnapp ihn dir.
 
S

Shigulla

Guest

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Vorher schon ganz klare Vereinbarungen bzgl. der Rechte der Weiterverarbeitung und -gabe treffen, schriftlich.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Vorher schon ganz klare Vereinbarungen bzgl. der Rechte der Weiterverarbeitung und -gabe treffen, schriftlich.

Das ist überhaupt nicht nötig.

Der Sachverhalt vor Gericht wäre so oder so der gleiche. Der Kunde hat gegen das Urheberrecht verstoßen - egal, ob das im Vertrag drin steht oder nicht.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Es macht sicher Sinn, solche Nutzungsrechte exakt in einem Vertrag schriftlich zu formulieren und in beiderseitigem Einverständnis zu unterzeichnen, damit da klare Verhältnisse herrschen, was Du genau verkaufst und was wie genutzt werden darf. Da Du aber ein fertiges Produkt und nicht Dein Design verkauft hast, meine ich auch, dass Du im Recht sein solltest mit Deinen Forderungen. Natürlich kannst Du zu einem Anwalt gehen und notfalls auch klagen, aber leider ist das wie so oft heutzutage eine Kostenfrage, bei der man Nutzen/Aufwand/Schädigung abwägen muß. Das sage ich unabhängig davon, dass das rechtlich/moralisch gesehen in meinen Augen eine klare Sache ist. Die Realität da draußen und und die Definition von Recht ist leider eine andere...

So ein Forum kann Dir nur Empfehlungen aussprechen, eine verbindliche Rechtsberatung kann Dir nur ein Anwalt Deines Vertrauens leisten. Und das wäre auch mein Tipp an Dich!


VG
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

nidesign

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Vielen dank für die hilfreichen Antworten!
Mir hilft das alles schon viel weiter. Ich muss sagen, ein Anwalt lohnt sich nicht. Ich hatte damals mit ihm schon einen günstigen Preis ausgehandelt und dafür auch die Zusage erhalten, sämtliche Aufträge der Partyreihe zu bekommen. (mündlich)
Ich möchte es gerne so mit ihm klären, möchte ihm aber auch sagen können, was er falsches macht.
Ich gehe mal schwer davon aus, das er nach meiner Mail damit aufhört, bzw sich bei mir melden wird.

Und in Zukunft wird so etwas bestimmt vertraglich festgehalten!
Aus Fehlern lernt man nur.
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Wenn du ein halbwegs gutes Verhältnis zu dem Kunden hast (und evtl. auch künftig wieder mal einen Auftrag mit ihm machen willst) dann schau dass du ihn erwischt und sprich ihn an - manchmal lässt sich das relativ gut so klären, kannst ihm ja auch sagen dass es dich freut wenn ihm dein Design so gut gefällt dass er es immer wieder verwendet - du ihm aber das deutlich besser umsetzen könntest, und das auch zu fairen Konditionen (und eben rechtlich legal)

Solltest du keinen guten Draht zu ihm haben könntest du ihm auch einfach ne Rechnung schicken - rechtliche Schritte würde ich im ersten Step nicht gleich einleiten.

Ach ja, im Recht bist du denke ich auch. Die Anfertigung des Partyflyers ist ja zweckgebunden, eben für diese Party (die findet ja an nem bestimmten Datum statt und das definiert das auch). Eine spätere Wiederverwendung ist nicht vorgesehen - künftig solltest du das aber vielleicht im Vertrag schriftlich mit aufnehmen.
 

nidesign

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

(...)
Ach ja, im Recht bist du denke ich auch. Die Anfertigung des Partyflyers ist ja zweckgebunden, eben für diese Party (die findet ja an nem bestimmten Datum statt und das definiert das auch). Eine spätere Wiederverwendung ist nicht vorgesehen - künftig solltest du das aber vielleicht im Vertrag schriftlich mit aufnehmen.

Ja, ich hatte tatsächlich ein gutes Verhältnis zu ihm, um so verwunderlicher war diese Sache ja für mich.
Aber dieser Satz gefällt mir sehr gut! Ich habe ihm schon was nettes geschrieben und ihm auch in Aussicht gestellt, die Sache kostengünstig für die Zukunft zu klären, aber das es so eben nicht funktioniert.
Sollte er jetzt die Sache nicht einsehen, werde ich versuchen es ihm noch einmal damit zu erklären.
 
T

toxicd1983

Guest

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Wie schon viele gesagt haben verletzt er das Urheberrecht deines geschaffen Werkes.

Und damit hast Du schon dein Ansatzpunkt.
Auch wenn er die Farben ändert ect. macht er sich eigentlich strafbar.

Wenn ich zeit habe kann ich dir gerne mal nen AGB schicken, das muss ich aber erst suchen....

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben kannst du ja auch deine eigenen AGBs schreiben und sie mit Rechtsbeistand überarbeiten.

So das sie rechtlich korrekt formuliert und auf dem gelten Deutschem Recht aufbauen, und im falle einer Gerichtsverhandlung auch greifen.

Das wäre meine Vorschlag.
 

nidesign

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Wie schon viele gesagt haben verletzt er das Urheberrecht deines geschaffen Werkes.

Und damit hast Du schon dein Ansatzpunkt.
Auch wenn er die Farben ändert ect. macht er sich eigentlich strafbar.

Wenn ich zeit habe kann ich dir gerne mal nen AGB schicken, das muss ich aber erst suchen....

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben kannst du ja auch deine eigenen AGBs schreiben und sie mit Rechtsbeistand überarbeiten.

So das sie rechtlich korrekt formuliert und auf dem gelten Deutschem Recht aufbauen, und im falle einer Gerichtsverhandlung auch greifen.

Das wäre meine Vorschlag.
Wenn du Zeit zum suchen hast, dann würde ich mich sehr darüber freuen! ;)
Ich werde aber mal zusehen, das ich mir vernünftige AGBs "besorge" und diese dann auch auf die Rückseite der Geschäftspapiere landen.
Aller Anfang ist schwer! ;)


........................
Übrigens mal ein dickes Lob an dieses Forum! So schnell wurde mir noch nie geholfen! :)
 
AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
_____________________________
Baue es doch in Deine AGB ein. Be- und Umarbeitung der gelieferten Werke ist nicht gestattet und zieht eine Schadensersatzklage nach sich. Gerichtsstand (=Dein Wohnort).
Merhfachbenutzung ist nicht gestattet. nutzungsrecht bezieht sich auf die im Angebot beschriebenen Verwendungen.

DAs ist knackescharf und da weiß er gleich: Schadensersatzklage. Die ist teurer als mal eben Geld ggfs. zu Dir nachschieben für eine kleine Umarbeitung des Plakates für die näcchste Fete.
Newbienew
 

maryyy

optimistisch

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Hallo, nidesign!
Foren durchsuchen
Zeige Themen Zeige Beiträge
Projekte durchsuchen
Nützliche Links Mein Netzwerk Verschiedenes​
Gehe zu...

Ich weiss nicht, ob es möglich ist, Etwas dagegen zu tun, denn: Er hat dich beauftragt, das Design zu entwerfen, du hast es gemacht und wurdest auch dafür bezahlt!
Das du dich jetzt wegen seines Geizes ärgerst, weil du keine neuen Aufträge mehr erhälst, kann ich nachvollziehen. Aber er hat schon für das Produkt bezahlt und darf es auch ändern (Hintergrund, u.s.w.). Denn das Problem ist ja, dass du vor dem Auftrag keine Nutzungseinschränkungen bestimmt hast. Sie im Nachhinein aufzustellen und vor Gericht gehen, ist bestimmt eine Möglichkeit. Könnte schwierig werden. Ich gehen davon aus, dass er sich auch einen Anwalt nimmt und logischerweise wird er auf die fehlende Nutzungseinschränkungen pochen!

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du dich von einem Anwalt unbedingt beraten lassen.

Ich wünsche dir viel Glück!
 

nidesign

Noch nicht viel geschrieben

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

@Maryyy
Sorry, nein, das glaube ich nicht.
In den Aufträgen und Rechnungen steht schon klar beschrieben, für welchen Zeitpunkt diese Plakate bestimmt waren.

-------------------

Davon abgesehen, haben ja schon viele, nützliche Kommentare dazu geschrieben und das ist genau das, was ich jetzt auch verwendet habe, um ihn darauf anzusprechen.
Es gibt übrigens eine Reaktion dazu.
Er bedankt sich für den Hinweis und es läge im fern, evt. Urheberrechte zu verletzen.
Den sarkastischen Unterton dabei, kann ich mir denken. (dafür kenne ich ihn schließlich etwas)
Er will mit mir eine Lösung finden. Dazu habe ich ihn noch einmal befragt, was überhaupt das große Problem war, usw. Ich bin gespannt auf die Antwort!

Baue es doch in Deine AGB ein. Be- und Umarbeitung der gelieferten Werke ist nicht gestattet und zieht eine Schadensersatzklage nach sich. Gerichtsstand (=Dein Wohnort).
Merhfachbenutzung ist nicht gestattet. nutzungsrecht bezieht sich auf die im Angebot beschriebenen Verwendungen.
Danke, Newbienew, hört sich schon gar nicht schlecht an.


Ich denke mal, auch wenn er jetzt wohl etwas beleidigt ist, ich mit ihm klar kommen werde.
Wenn er auf eine weitere Zusammenarbeit verzichten möchte, gut, dann ist das so. Ich bin aber froh, das er jetzt wenigstens nicht mehr selbstständig verändert und wiederverwendet!
 

Frank_a_Potente

Aktives Mitglied

AW: Was tun gegen "Mehrfachnutzung"?

Moment - ist das nicht so, das Du eine Dienstleistung verkauft hast, und dafür entlohnt worden bist?

Wenn Du im Kundenauftrag etwas produzierst und es dem Kunden gegen Entgeld überlässt, hat man dann nicht auch die Rechte daran mit verkauft? Wenn ein Maler für mich ein Bild malt und ich ihn bei der Übergabe der Ware bezahle, dann habe ich doch die Rechte an diesem Bild. Sollte das mit dem Plakat nicht auch so seien?
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.635
Beiträge
1.538.449
Mitglieder
67.556
Neuestes Mitglied
Ggirl
Oben