DerMatzeBLN
Aloha liebe Mitgestalter!
Ich hoffe ihr könnt mir tatkräftig weiterhelfen!
Ich habe die Prüfung zum Konzeptioner erfolgreich abgelegt, aber mit einem Ergebniss das Zweifel aufkommen lässt.
Ich habe natürlich Einsicht in meine Prüfungsunterlagen verlangt und bei der Theorie schon einiges rausholen können, da sich verrechnet wurde, zudem sind einige Passagen schlicht übergangen worden.
Aber mein Hauptanliegen ist die praktische Prüfung.
Hier gab es nur eine grobe Zusammenfassung was den Prüfern nicht gepasst hat und dafür gabs dann saftigen Punkteabzug - ohne aber Details dazu äußern zu können, z.B. wie viel Punkte wofür abgezogen worden sind.
Auf Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass es auch keine Detailauflistung gibt.
Der Punkteabzug steht m.E. nicht ansatzweise in Relation mit dem abgebenen Werk.
Und da Widersprüche in der Regel aussichtslos sind, möchte ich meinen nach Möglichkeiten Hieb- und Stichfest ausformulieren.
Meine Frage hierbei ist, ob einer weiß an welchen Richtlinien sich ein Ausschuss für Konzeption und Visualiserung halten muss?
Oder sind sie ernsthaft frei und subjektiv in ihren Bewertungsmöglichkeiten.
Von der ZFAmedien habe ich bis dato noch keine Antwort bekommen.
Freue mich auf eure Antworten und Danke!
Ich hoffe ihr könnt mir tatkräftig weiterhelfen!
Ich habe die Prüfung zum Konzeptioner erfolgreich abgelegt, aber mit einem Ergebniss das Zweifel aufkommen lässt.
Ich habe natürlich Einsicht in meine Prüfungsunterlagen verlangt und bei der Theorie schon einiges rausholen können, da sich verrechnet wurde, zudem sind einige Passagen schlicht übergangen worden.
Aber mein Hauptanliegen ist die praktische Prüfung.
Hier gab es nur eine grobe Zusammenfassung was den Prüfern nicht gepasst hat und dafür gabs dann saftigen Punkteabzug - ohne aber Details dazu äußern zu können, z.B. wie viel Punkte wofür abgezogen worden sind.
Auf Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass es auch keine Detailauflistung gibt.
Der Punkteabzug steht m.E. nicht ansatzweise in Relation mit dem abgebenen Werk.
Und da Widersprüche in der Regel aussichtslos sind, möchte ich meinen nach Möglichkeiten Hieb- und Stichfest ausformulieren.
Meine Frage hierbei ist, ob einer weiß an welchen Richtlinien sich ein Ausschuss für Konzeption und Visualiserung halten muss?
Oder sind sie ernsthaft frei und subjektiv in ihren Bewertungsmöglichkeiten.
Von der ZFAmedien habe ich bis dato noch keine Antwort bekommen.
Freue mich auf eure Antworten und Danke!
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