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Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

MakssD

Noch nicht viel geschrieben

Ich engagiere mich ehrenamtlich in einer Jugendorganisation einer Partei, diese will mich als eine Art "Hausgrafiker" in den Vorstand kooptieren.
Da die Partei noch recht jung ist und keine Mittel hat, arbeite ich lediglich für mein Ideale.
Da ich mir aber nicht sicher bin, ob ich nachher so etwas wie der Lakai des Vorstands werde und dieser sich mit meiner Arbeit schmückt, ohne sich in irgendeine Weise zu revanchieren, möchte ich alle Urheberrechte behalten.
Wie mach ich das am besten?
Vorveröffentlichen?
Hoffe, habe nicht das falsche Unterforum erwischt!
 

pardalis

Aktives Mitglied

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Hallo,

die Urheberrechte kannst du nicht abgeben; du behältst sie dein Leben lang. Ursprungsdaten aufbewahren und nicht aus der Hand geben reicht.

viele Grüße
pardalis
 

u4foto

Noch nicht viel geschrieben

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Ein Schritt wäre hier eine Überlegung wert: Dem Vorstand bei der Übersendung jeglicher Bilddatei zur Auflage zu machen, dass der Urheber bei jeder Veröffentlichung genannt wird. Beispiel: "Foto: Karl-Heinz Plumgummi, www.khp.de", bei Veröffentlichung im Internet zu verlinken. Dann merkt man gleich, ob der Vorstand dies selbstverständlich befolgtn und dein Geschenk (das Nutzungsrecht) dankbar annimmt. Der Vermerk kann ja dezent stattfinden. Wenn der Vorstand meint, "dafür ist kein Platz ..." - na ja, alles klar.
 

grafik_avd

Tier mit Falls-Beutel

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Daß das Urheberrecht nicht veräußert werden kann in Deutschland wurde ja schon gesagt.
Am besten einen Text aufsetzten in dem die Nutzungsbedingungen, auch unentgeltliche, geregelt werden. Also Nennung des Urhebers und klare Definition für die Verwendung (Wo, wie, kommerziell/nonkomerziell.) Dann hast du jeder Zeit etwas in der Hand und bist Abgesichert. Und auch da nicht irre machen lassen, wenn sie dir mit ideelle Leistung etc. kommen.
 

FrankHe56

Aktives Mitglied

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Nur mal so eine Überlegung: Was nützen Dir all die schönen Urheberrechte, wenn Du die Arbeit für und im Namen der Partei gemacht hast. Wie auch bei einem Arbeitgeber müßten doch eigentlich alle Nutzungsrechte uneingeschränkt und auf Dauer bei der Partei bleiben, egal ob Du damit einverstanden bist. So ist es ja meines Wissens zumindest bei angestellten Grafiker einer Firma, oder liege ich da gedanklich falsch?
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Alles klar!
Danke für Eure Antworten!

Ist das wirklich klar?

Meiner Erfahrung nach mit Vereins- und Partei-Engagements gibts in dem Umfeld hauptsächlich zu diesem Thema ahnungslose Gesprächs-/Verhandlungspartner. Dein berechtigtes Anliegen dies vertraglich zu regeln, kann sehr bald einem Profilneurotiker - die gibt´s in dem Kreis ja gerne öfter - ´ne Steilvorlage sein. Das Einbinden Deines Copyrights kann Dir niemand versagen.
Ich konnte das immer unter Freunden klarstellen. Soweit ein Vorstand neu zusammengesetzt wurde nutzen dem meine Karikaturen oder Layoutideen vom letzten Jahr rein garnix. Das Verfallsdatum in diesem Bereich ist verdammt kurz. Und weil das ganze unter ehrenamtlichem Engagement läuft bleibt mir bestenfalls nach Jahren noch ein anerkennendes Nicken. "Weißt Du noch wie die sich aufgeregt haben"

Nicht mehr - und nicht weniger.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

So ist es ja meines Wissens zumindest bei angestellten Grafiker einer Firma, oder liege ich da gedanklich falsch?
Nein, ganz und gar nicht.
Darum legt man dies auch in Arbeits-, Dienstleistungs- und Werkverträgen fest. Ohne Festlegung von Seiten des Arbeitgebers hat er das Recht Dir Geld zu bezahlen, Arbeitsanweisungen zu geben etc. - bei Urheberrechtsgegenständen aber nicht unbedingt, dass er Nutzungsrechte hat. Also: Du kannst im Auftrag Deines Chefs die lustigste Figur der Welt erfinden müssen. Wenn Du es dann in der von ihm bezahlten Zeit geschafft hast, stünde ihm aber - ohne Regelung zum Arbeitsvertrag - keine Nutzung zu. Da das so natürlich keinem etwas brächte, regelt man das in Arbeitsverhältnissen.
Bei solchen Ehrenämtern schadet das auch nicht. Es sichert - genau genommen - auch der Partei eine bestimmte Nutzung zu. Ansonsten könnte ein Grafiker auch willkürlich nach teurem Print - aber vor dem Kleben, jeden Tag mit der "habt ihr schon an meine Million gedacht?"-Frage kommen und das Kleben etc. untersagen.
 

Hinterwaeldler

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Unabhängig von für den Profi geltenden einschränkenden Arbeits- und Werkverträgen etc.
Das wichtigste Beweisstück aus meiner Sicht sind die EXIF-Daten des Originals. Dieses Orginal, insbesondere RAW, sollte man niemals weggeben. Daran lassen sich stets Kamera, Objektiv sowie Ort und Zeitpunkt der Fotografie erkennen. Wer sie löscht oder EXIF-Daten entfernende Software verwendet oder auf Plattformen veröffentlicht, welche EXIF-Daten entfernen, hat entscheidende Nachteile beim Durchsetzen seiner Rechte.
 

fcharon

Hat es drauf

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Vertrag ist immer gut, wenn 3 Punkte abgedeckt sind: wie kommt man zusammen, wie geht man zusammen und wie geht man auseinander.

Dann weiß jede Seite Bescheid und es gibt keinen Ärger.

LG
 

Nemi

Diesauchdas

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Nur mal so eine Überlegung: Was nützen Dir all die schönen Urheberrechte, wenn Du die Arbeit für und im Namen der Partei gemacht hast. Wie auch bei einem Arbeitgeber müßten doch eigentlich alle Nutzungsrechte uneingeschränkt und auf Dauer bei der Partei bleiben, egal ob Du damit einverstanden bist. So ist es ja meines Wissens zumindest bei angestellten Grafiker einer Firma, oder liege ich da gedanklich falsch?

Hallo in die Runde,
1. Alle dateien die zur erstellung geführt haben sicher aufbewahren und nicht aus der Hand geben!
2. Der Partei ein eingeschrenktes nutzungsrecht einräumen, dies betrifft besonders das LOGO der Partei ( solltest du es erstellt haben! ).

Die oben genannten Einwände sind leider gedanklich Falsch!
Ich möchte micht weiter ausholen, aber eine kurze Begründung:
Ich bin Vorsitzender einer Partei - nach internen Streitigkeiten meinte jemand Er müsse sich das Logo Patentrechtlich sichern - in dem nun folgenden Rechtsstreit, konnte anhand der Originaldaten nachgewiesen werden wer der Urheber und somit Rechteinhaber ist.

für weitere Fragen pm. bitte

Gruß
Nemi
 
E

essdreipro

Guest

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

@Nemi...

verstehe dein Beispiel leider nicht, bzw. sehe nicht,
wie es dem TE bei seinem Problem hilft...

der Urheber ist der Hersteller.. grundsätzlich...

gibt aber Ausnahmen.. Stichwort: Erstellung unter
Anleitung, z.B. im Rahmen eines workshops, bei
dem Kamera gestellt wird und alle Einstellungen
nach Vorgabe gemacht werden...

die Rechte für meine Arbeiten im Studio werden durch
den Inhaber verwertet, da ich die Arbeiten in seinem Auftrag
und im angestellten Verhältnis gemacht habe...
 
AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Das wichtigste Beweisstück aus meiner Sicht sind die EXIF-Daten des Originals. Dieses Orginal, insbesondere RAW, sollte man niemals weggeben. Daran lassen sich stets Kamera, Objektiv sowie Ort und Zeitpunkt der Fotografie erkennen. Wer sie löscht oder EXIF-Daten entfernende Software verwendet oder auf Plattformen veröffentlicht, welche EXIF-Daten entfernen, hat entscheidende Nachteile beim Durchsetzen seiner Rechte.

Zeig mir doch bitte mal die EXIF Daten in einer Vektordatei (z.B. Logo) oder in einer InDesign-Datei?

Zitat Wikipedia: "Exif-Daten werden direkt in die Datei von Bildern der Formate JFIF (JPEG) oder TIFF geschrieben – im sogenannten Header (Bereich am Anfang der Bilddatei, noch vor den eigentlichen Bildinformationen). Mittlerweile legt so gut wie jede Digitalkamera diese zusätzlichen Informationen zu der Aufnahme im Bild ab, auch die Kameraapplikationen der meisten Mobiltelefone erstellen Bilder mit Exif-Daten."

Gruß Micha
 

Nemi

Diesauchdas

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Hallo essdreipro,
da, ehrenamtlich, eine leistung erbracht wird, ist sie kein einforderbares eigentum, sondern eigentum des erbringers. Ich glaube ich würde jetzt eine wahnsinige debatte lostreten würde ich weiter ausführen! zu dem von mir genannten fall müsste ich wenn gewünscht aber nur per pm. das Aktenzeichen zu besagten Streitfall heraussuchen.

Also am einfachsten Urheberrechte beim Patentamt für 300€ eintragen lassen. Liebe Grüße
Nemi
 
Zuletzt bearbeitet:
E

essdreipro

Guest

AW: Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

@ danke, Nemi..

was mich in meiner Meinung bestärkt GRUNDSÄTZLICH alles in
Hinsicht Rechte, z.B. Nutzung und Verwertung explizit schriftlich
VOR der Weitergabe zu fixieren...
 
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