Worauf kommt es denn an, natürlich auf den Kundenwunsch. Der Kunde ist "König", der Ausführende ist der Dienstleister. Im Rahmen der Vertragsfreiheit muss keiner einen Kundenauftrag annehmen, wenn aber jemand den Auftrag annimmt, dann ist die Ausführung so wie vereinbart. Natürlich kann es auch...