AW: Nachbars Katze
Rein rechtlich sind Tiere als Sachgegenstand zu behandeln, das ist schon richtig. Wichtig wäre als das Recht des Inhabers - hier also des Nachbarn.
Ok, du lichtest die Katze ab - aber eben auch Umgebung, und zwar die Privatsphäre des Nachbarn. Hier in dem vorliegenden Fall...