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Erledigt - Ab wann spricht man von "kommerziell"?

woffi

Universal-Dilettant

Wenn Du das nicht während Deiner regulären Arbeitszeit machst, kein wirkliches Geld dafür bekommt, und Ihr dann noch in Eurer Freizeit rudert, würde es mikch schon wundern, wenn das jemand als kommerziell ansehen würde und damit auch noch durchkäme
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Disclaimer…:
Kommerziell - Uneigennützig - Theoretische Frage.

Benefizveranstaltungen sind nicht uneigennützig.
Sponsoring ist keine Wohltätigkeit.
Stiftungen haben nichts zu verschenken.

Das gehört zur Öffentlichkeitsarbeit, hinter der bezahlte Kräfte stehen, um Institutionen ins positive Licht zu stellen. Der Werbeeffekt wirkt sich in Bekanntheit und somit in gesteigerten Umsätzen aus.
"Ist ja für einen guten Zweck", hört man, wenn Leistungen (Nutzungsrechte) unentgeltlich abgegriffen werden sollen.

…Ich weiß, es ist polemisch, kann gerne widersprochen werden. Ich wünschte auch, es wäre anders. :D
 

Panta rhei

Colorjunkie

Lies meinen einleitenden Absatz, dann weißt Du es.

Na meinst du, ich setze mich mit deinem Anliegen auseinander und verschwende daran auch nur einen Gedanken, ohne vorher zu lesen, was du überhaupt willst?
Wäre wohl ein bisschen irre oder findest du nicht.

Die Diskussion in diesem Thread ist alleine dadurch entstanden, dass DU ihn eröffnet und DEINE Frage gestellt hast.
Ein paar Antworten später dann zu äußern "für mich erübrigt sich die Diskussion", finde ich _um es noch nett auszudrücken_ einigermaßen befremdlich.

Frag doch nicht, wenn dir die Antworten eh egal sind.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Pixelmaker hat es schon in seinem ersten Post gesagt: Es ist von vorne bis hinten kommerziell. Wenn auch nur der Anflug einer Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist es kommerziell. Und der Anflug ist schon gegeben, wenn ich als Firma eine Mannschaft aufstelle, die in meinem Namen und mit meinem Logo draußen auftritt. Denn das ist ganz einfach (gute) PR-Arbeit. Das ganze andere Drumherum, Spende, selbst Veranstalter oder nicht - alles egal. Auch wenn der Chef nur den T-Shirtdruck in den Belegen hat - kommerziell. Beliebte Falle bei Kassenbuchprüfungen.

Ausnahme: eingetragener Verein mit bestätigten Gemeinnützigkeit des FA.

Ansonsten das übliche, ich leiste keine Rechtsberatung usw. bei Nebenwirkungen fragen Sie blabla....
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

@Panta rhei
Lesekompetenz scheint nicht Deine starke Seite zu sein.

Ich habe von Anfang an klar gestellt, dass diese Diskussion für mich eher theoretischer Natur ist, für andere aber durchaus interessant sein kann.

Wie auch immer. Manche Kommentare in diesem Thread haben mir gezeigt, warum einige Mitglieder der Community sich nur noch lesend beteiligen. Wenn ich es mir recht überlege, ist das gar keine so dumme Idee.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@Panta rhei
................ Manche Kommentare in diesem Thread haben mir gezeigt, warum einige Mitglieder der Community sich nur noch lesend beteiligen. Wenn ich es mir recht überlege, ist das gar keine so dumme Idee.
Ist es eben doch, weil man halbgaren Vermutungen sachlich entgegen treten sollte.

Dein Thema bzw. Deine Frage zielt auf den Begriff Social-Marketing. Das wird laufend praktiziert, ist rechtlich ganz überschaubar und weit entfernt von der steilen Vermutung:
Ich denke sogar, dass bereits die bloße Ausrichtung der Veranstaltung als kommerziell ausgelegt werden kann.
Selbst ohne jede direkte Gewinnabsicht und/oder -Erzielung, ist der Veranstalter ein kommerzielles Unternehmen, dem die Veranstaltung als Werbemaßnahme dient und das damit mittelbar Gewinne zu erzielen beabsichtigt...............

Beim Arbeitstitel "Leben mit Krebs" dürfte es sich beim Veranstalter um einen "gemeinnützigen" e.V. handeln - DAS ist wesentlich für die Bewertung! Gemeinnützig = Nonprofit!
Ob der Teilnehmer seine Aufwendungen von Startgeld über Fahrtkosten bis Rechte etc. als Werbekosten absetzen will oder als Spende sich quittieren läßt würde ich mit meinem Steuerberater diskutieren. Diese Wertungen seitens des FA können fallweise was die Anrechnung betrifft recht abweichend sein.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Dein Thema bzw. Deine Frage zielt auf den Begriff Social-Marketing. Das wird laufend praktiziert, ist rechtlich ganz überschaubar und weit entfernt von der steilen Vermutung:

So, so..., nur leider geht deine Antwort völlig an dem Thema vorbei.

Hier ging es darum, dass man für die Bedruckung eines Shirts, das später auf einer Veranstaltung einen öffentlichen Auftritt haben und zudem mit dem Namen eines kommerziellen Unternehmens bedruckt und also verknüpft sein wird, im Zweifel auch fremdes Bildmaterial benutzen kann, das nur für den privaten Gebrauch freigegeben wäre.

Private Nutzung und Öffentlichkeit schließt sich quasi schon selbst aus und in dem Moment, wo dann noch eine Firma faktisch damit für sich selbst wirbt, sind wir bereits im kommerziellen Bereich und brauchen uns über private Nutzung schon gar nicht mehr zu unterhalten.

Wo dieses Shirt dann öffentlich auftritt und warum, ist dabei völlig unerheblich, denn wichtig ist, wer sich das Fremdmaterial zu Nutze macht und das ist letztlich das Unternehmen, dessen Mitarbeiter dieses Shirt zu Werbezwecken tragen.
 
A

andemande

Guest

Imho liegt hier auch eine gewisse Fahrlässigkeit oder Unwissenheit beim Arbeitgeber vor.
Egal wie gross oder klein der Betrieb hat man einen Rechtsbeistand sowie Steuerberater. Beide sind gegenüber dem Auftraggeber der Shirts, also dem Arbeitgeber, zu rechtsverbindlichen Auskünften verpflichtet. In den allermeisten Fällen arbeitet eine Firma auch mit einer Medienagentur zusammen wo ebenfalls Leute sind für die solche Aufträge auch kein Neuland sind.

Aber, wozu braucht ein Hobbyteam ein Shirt-Design mit Elementen aus fremden Quellen ? Lösung zu einfach ???
 

Panobilder

Fotograf

Es wurde ja bereits mehrfach als "kommerziell" betrachtert und erklärt.
Auch ich sehe hier klar eine kommerzielle "Ausgangslage".
Dennoch kann der Lizenzgeber auf Anfrage eine "nichtkommerzielle" Lizenz geben, es muss eben nur klar erklärt werden und das (schriftliche) "o.k." vom Lizenzegeber für exakt diesen (einmaligen) Nutzungszweck vorliegen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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